Aushilfen für kleine Unternehmen: Flexibel Personal finden

Du führst ein kleines Unternehmen und brauchst kurzfristig Unterstützung? Ob saisonale Spitzen, Krankheitsvertretung oder Wochenend-Events – Aushilfen können genau die Flexibilität bieten, die kleine Betriebe brauchen. Dieser Guide zeigt dir, wie du als kleines Unternehmen passende Aushilfen findest, was du rechtlich beachten musst und wie du gute Kräfte langfristig an dich bindest.

Warum kleine Unternehmen Aushilfen brauchen

Der Personalmangel trifft kleine Unternehmen besonders hart. Laut aktuellen Umfragen sind 54 % der österreichischen Betriebe von Personalengpässen betroffen – in Gastronomie und Hotellerie sogar bis zu 85 %. Gleichzeitig scheuen viele kleine Betriebe die Kosten für Festanstellungen.

Aushilfen bieten hier einen Ausweg: Sie springen ein, wenn Bedarf besteht, und verursachen keine laufenden Fixkosten in ruhigeren Zeiten. Besonders für diese Situationen sind Aushilfen ideal:

  • Saisonale Spitzen: Weihnachtsgeschäft, Sommersaison, Urlaubszeit
  • Veranstaltungen: Messen, Events, besondere Aktionstage
  • Krankheitsvertretung: Wenn Stammpersonal ausfällt
  • Projektarbeit: Zeitlich begrenzte Aufgaben
  • Stoßzeiten: Wochenenden, Mittagsgeschäft, Abendservice

Geringfügige Beschäftigung: Das Basismodell

Die geringfügige Beschäftigung ist die häufigste Form, Aushilfen in Österreich anzustellen. Sie bietet Flexibilität bei überschaubarem Aufwand.

Die wichtigsten Fakten (Stand 2026)

AspektDetails
Geringfügigkeitsgrenze551,10 € brutto pro Monat
Lohnsteuer für ArbeitnehmerKeine
Sozialversicherung ArbeitnehmerKeine (nur Unfallversicherung)
Unfallversicherung (Arbeitgeber)1,1 % der Beitragsgrundlage
DienstgeberabgabeNur wenn mehrere Geringfügige und Lohnsumme > 826,65 €


Was du als Arbeitgeber zahlen musst

Bei geringfügig Beschäftigten sind deine Kosten als Arbeitgeber überschaubar:

Immer zu zahlen:

  • Unfallversicherung: 1,1 % des Bruttolohns
  • Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag): 1,53 %
  • Kommunalsteuer (je nach Gemeinde)

Zusätzlich bei mehreren Geringfügigen: Wenn du mehrere geringfügig Beschäftigte hast und die Summe aller Löhne 826,65 € übersteigt, fällt eine Dienstgeberabgabe von 16,4 % an.

Arbeitsrechtliche Ansprüche

Auch geringfügig Beschäftigte haben volle arbeitsrechtliche Ansprüche:

  • Urlaubsanspruch (aliquot)
  • Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Pflegefreistellung
  • Abfertigung (bei Beschäftigung ab 2003)

Wichtig: Unterschätze diese Kosten nicht. Auch bei geringfügigen Aushilfen kommen Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche hinzu.

Wo findest du passende Aushilfen?

Die Suche nach guten Aushilfen ist für viele kleine Unternehmen eine Herausforderung. Der klassische Zettel im Schaufenster reicht längst nicht mehr.

1. Nachbarschaftsplattformen

Auf Lokali findest du Menschen aus deiner Umgebung, die flexibel arbeiten möchten – von Studierenden über Pensionist:innen bis zu Menschen in Elternzeit. Der Vorteil: kurze Anfahrtswege, persönlicher Kontakt und oft eine höhere Verbindlichkeit als bei anonymen Jobbörsen.

2. Klassische Jobportale

AMS, Willhaben, Karriere.at – die großen Portale haben Reichweite, aber oft auch viele unpassende Bewerbungen. Für geringfügige Jobs lohnt sich der Aufwand nicht immer.

3. Soziale Netzwerke

Lokale Facebook-Gruppen, Instagram, das eigene Netzwerk – oft findet sich über persönliche Kontakte schneller jemand als über offizielle Kanäle.

4. Schulen und Universitäten

Aushänge an Schulen, FHs und Unis erreichen gezielt junge Menschen, die flexible Jobs suchen.

5. Stammgäste und Kunden

Besonders in der Gastronomie: Manchmal kennt ein Stammgast jemanden, der Arbeit sucht. Frag einfach nach.

Tipps für erfolgreiche Stellenanzeigen

Eine gute Stellenanzeige zieht die richtigen Bewerber:innen an. Gerade bei Aushilfen kommt es auf Klarheit an.

Was in die Anzeige gehört

  • Konkrete Aufgaben: Was genau soll die Person machen?
  • Arbeitszeiten: Welche Tage, welche Uhrzeiten, wie flexibel?
  • Stundenlohn: Transparent angeben – das spart Zeit für beide Seiten
  • Standort: Wo genau ist der Arbeitsplatz?
  • Was du bietest: Faire Bezahlung, nettes Team, flexible Einteilung?

Beispiel für eine gute Anzeige

Aushilfe für Café gesucht (geringfügig)

Unser kleines Café in der Innenstadt sucht Verstärkung für Wochenenden.

Aufgaben: Getränke zubereiten, Service, Kassa Wann: Samstag und/oder Sonntag, 8–14 Uhr Stundenlohn: 12 €/Stunde + Trinkgeld Was wir bieten: Nettes Team, faire Bezahlung, gratis Kaffee

Interesse? Schreib uns eine kurze Nachricht!

Faire Bezahlung: Was ist angemessen?

Ein fairer Stundenlohn ist entscheidend, um gute Aushilfen zu finden und zu halten. Zu niedrige Löhne führen zu hoher Fluktuation und schlechter Motivation.

Orientierungswerte (2026)

BereichStundenlohn (Richtwerte)
Gastronomie Service11–14 € + Trinkgeld
Küchenhilfe11–13 €
Verkauf/Handel11–13 €
Büroaushilfe12–15 €
Lager/Kommissionierung12–14 €
Event-Aushilfe12–16 €

Beachte: Viele Kollektivverträge schreiben Mindestlöhne vor. Prüfe, welcher KV für deinen Betrieb gilt.

Mehr als nur Geld

Gute Aushilfen wollen mehr als nur einen Stundenlohn:

  • Verlässliche Dienstpläne: Früh genug wissen, wann man arbeitet
  • Faire Behandlung: Respekt und Wertschätzung
  • Flexibilität: Auch mal tauschen können, wenn etwas dazwischenkommt
  • Lernmöglichkeiten: Neue Skills entwickeln

Aushilfen einarbeiten und halten

Die beste Aushilfe nützt wenig, wenn sie nach zwei Wochen wieder weg ist. Investiere in eine gute Einarbeitung und ein angenehmes Arbeitsklima.

Einarbeitung

  • Klare Aufgaben: Was genau soll gemacht werden?
  • Ansprechperson: Wer hilft bei Fragen?
  • Wichtige Infos: Wo ist was, wie funktioniert die Kassa, was sind die Hausregeln?
  • Erste Schicht begleitet: Nicht gleich alleine lassen

Langfristige Bindung

  • Regelmäßige Einsätze: Wer regelmäßig arbeitet, fühlt sich zugehörig
  • Feedback geben: Sagen, was gut läuft und was besser werden kann
  • Ins Team integrieren: Auch Aushilfen zu Teamevents einladen
  • Kleine Extras: Ein Getränk während der Schicht, Mitarbeiterrabatt, Geburtstagskarte

Rechtliche Stolperfallen vermeiden

Bei der Beschäftigung von Aushilfen gibt es einige rechtliche Punkte, die du beachten solltest.

Meldung bei der ÖGK

Jede Beschäftigung muss vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemeldet werden. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigung.

Arbeitszeitaufzeichnung

Du bist verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten aufzuzeichnen – auch bei Aushilfen.

Kein Unterschied bei Rechten

Geringfügig Beschäftigte haben dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte: Urlaub, Krankenstand, Sonderzahlungen. Informiere dich genau.

Vorsicht bei Scheinselbstständigkeit

Wenn jemand regelmäßig für dich arbeitet, an Weisungen gebunden ist und deine Betriebsmittel nutzt, ist das ein Dienstverhältnis – auch wenn die Person eine Rechnung stellt. Scheinselbstständigkeit kann teuer werden.

Alternative: Dienstleistungen statt Anstellung

Nicht für jede Aufgabe brauchst du eine Anstellung. Manchmal ist es einfacher, eine Dienstleistung zu buchen.

Beispiele

  • Reinigung: Reinigungsfirma statt eigene Putzkraft
  • Buchhaltung: Externe:r Buchhalter:in statt Bürohilfe
  • Lieferungen: Lieferdienst statt eigene:r Fahrer:in
  • Social Media: Freelancer statt Festanstellung

Vorteile

  • Kein Arbeitgeberaufwand
  • Keine Urlaubsansprüche
  • Skalierbar nach Bedarf

Nachteile

  • Oft teurer pro Stunde
  • Weniger Kontrolle
  • Keine Bindung ans Unternehmen

Häufige Fragen zu Aushilfen für kleine Unternehmen

Wie schnell kann ich jemanden einstellen?

Theoretisch sofort, solange du die Person vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK anmeldest. Die Anmeldung kann online erfolgen und ist in wenigen Minuten erledigt.

Was kostet mich eine geringfügige Aushilfe wirklich?

Zum Bruttolohn kommen etwa 3–4 % für Unfallversicherung und Betriebliche Vorsorge. Dazu Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie anteiliger Urlaub. Rechne mit etwa 15–20 % über dem Bruttolohn.

Kann ich Aushilfen auch nur für einzelne Tage beschäftigen?

Ja, das nennt sich „fallweise Beschäftigung“. Dabei wird für jeden Arbeitstag eine eigene Meldung gemacht. Für unregelmäßige Einsätze ist das oft die praktischere Lösung.

Darf eine Aushilfe auch bei anderen Unternehmen arbeiten?

Ja. Bei geringfügiger Beschäftigung ist das sogar häufig der Fall. Überschreitet die Person mit mehreren Jobs die Geringfügigkeitsgrenze, muss sie selbst Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Wie finde ich heraus, welcher Kollektivvertrag gilt?

Die WKO bietet eine Kollektivvertrags-Datenbank. Dort findest du den für deinen Betrieb geltenden KV mit allen Mindestlöhnen und Regelungen.

Fazit: Aushilfen als Chance für kleine Unternehmen

Aushilfen können für kleine Unternehmen genau die richtige Lösung sein – wenn du sie richtig einsetzt. Faire Bezahlung, gute Einarbeitung und respektvoller Umgang sorgen dafür, dass gute Kräfte wiederkommen und dein Team langfristig verstärken.

Der Schlüssel liegt darin, Aushilfen nicht als Notlösung zu sehen, sondern als wertvolle Ergänzung. Wer seine Aushilfen gut behandelt, baut sich einen Pool an zuverlässigen Menschen auf, die gerne einspringen – und das ist in Zeiten des Personalmangels Gold wert.

Aushilfen in deiner Nähe gesucht? Auf Lokali findest du flexible Menschen aus deiner Nachbarschaft, die kurzfristig einspringen können – für Gastronomie, Handel, Events oder Büro.

Suchst du Unterstützung für saisonale Spitzen? Lies auch unseren Artikel über Saisonale Mitarbeiter finden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026