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Geringfügigkeitsgrenze 2026: Was sich ändert und was das für dich bedeutet

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 ist für alle wichtig, die einen Nebenjob in Österreich haben oder planen. Dieses Jahr gibt es eine besondere Situation: Die Grenze wurde eingefroren. Was das konkret bedeutet, warum die Regierung diesen Schritt gesetzt hat und wie sich das auf deinen Nebenverdienst auswirkt, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste auf einen Blick

ThemaWert 2026
Geringfügigkeitsgrenze monatlich551,10 € brutto (unverändert zu 2025)
Tägliche Grenze42,44 € bei unregelmäßiger Beschäftigung
Selbstversicherung ÖGKca. 73 € pro Monat
SV-Nachzahlung bei Überschreitung14,12 % + 0,5 % AK-Umlage

Warum keine Erhöhung? Im Rahmen der Budgetsanierung hat die Regierung die Valorisierung ausgesetzt. Ab 551,11 € bist du voll sozialversicherungspflichtig – ohne Toleranzgrenze.

Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen findest du in unserem Hauptartikel Nebenjob in Österreich 2026.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 ist der Betrag, bis zu dem du arbeiten kannst, ohne volle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Sie ist der zentrale Wert für jeden, der geringfügig beschäftigt ist oder werden möchte.

Unter der Grenze: bis 551,10 € pro Monat

Verdienst du weniger als die Geringfügigkeitsgrenze, zahlst du keine Kranken- und Pensionsversicherung. Nur die Unfallversicherung ist inkludiert, und diese zahlt dein Arbeitgeber. Das bedeutet praktisch: Brutto gleich Netto – du bekommst dein volles Gehalt ohne Abzüge ausbezahlt.

Über der Grenze: ab 551,11 € pro Monat

Sobald du die Geringfügigkeitsgrenze auch nur um einen Cent überschreitest, bist du voll sozialversichert. Etwa 18 % werden dann vom Bruttolohn abgezogen. Dafür hast du aber auch vollen Versicherungsschutz mit Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Sonderzahlungen zählen nicht dazu

Die Grenze gilt für das monatliche Bruttoeinkommen ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese zählen extra und können die Geringfügigkeitsgrenze nicht „sprengen“. Das ist wichtig zu wissen, weil du diese Zahlungen zusätzlich bekommst.

Auf Lokali findest du flexible Aufgaben, bei denen du selbst bestimmst, wie viel du verdienen möchtest – ideal, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

Warum wurde die Geringfügigkeitsgrenze 2026 eingefroren?

Normalerweise wird die Geringfügigkeitsgrenze jährlich an die Inflation angepasst, fachsprachlich „valorisiert“. 2026 ist das anders. Im Rahmen der Budgetsanierung hat die Regierung beschlossen, diese Aufwertung auszusetzen. Das spart dem Staat Geld, hat aber konkrete Auswirkungen für Arbeitnehmer.

Was das Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet

Erstens bedeutet es real weniger Verdienst: Durch die Inflation kannst du dir mit 551,10 € weniger kaufen als noch 2025. Zweitens bist du schneller über der Grenze, weil Löhne tendenziell steigen und du die Grenze dadurch leichter überschreitest. Drittens fehlt die Anpassung an die Lebenshaltungskosten – während alles teurer wird, bleibt die Grenze gleich.

Zum Vergleich: Hätte man die Geringfügigkeitsgrenze wie üblich angepasst, läge sie 2026 bei etwa 565 bis 570 €. Diese 15-20 € Differenz klingt nicht viel, macht aber bei vielen Nebenjobs den Unterschied zwischen geringfügig und vollversichert.

Auswirkungen der Geringfügigkeitsgrenze auf verschiedene Gruppen

Je nach Lebenssituation wirkt sich die Geringfügigkeitsgrenze 2026 unterschiedlich aus.

Für Nebenjobber mit Hauptjob

Wenn du neben deinem Hauptjob geringfügig arbeitest, ändert sich an der grundsätzlichen Berechnung nichts. Aber Vorsicht ist geboten, wenn du mehrere geringfügige Jobs hast – alle Einkommen werden zusammengerechnet.

Beispiel: Du arbeitest samstags im Café für 300 € und hilfst abends beim Catering für 280 €. Das ergibt zusammen 580 € – du überschreitest die Geringfügigkeitsgrenze und wirst nachträglich sozialversicherungspflichtig.

Die Nachzahlung beträgt 14,12 % für Kranken- und Pensionsversicherung plus 0,5 % AK-Umlage. Das wird dir vierteljährlich von der ÖGK vorgeschrieben. Wie du deinen Stundenlohn richtig kalkulierst, um solche Überraschungen zu vermeiden, erklären wir im Artikel Stundenlohn als Helfer.

Für Studierende

Als Student darfst du neben dem Studium geringfügig arbeiten, ohne deine Familienbeihilfe zu gefährden – solange du unter der Zuverdienstgrenze von 17.212 € brutto pro Jahr bleibst.

Die eingefrorene Geringfügigkeitsgrenze bedeutet für dich: Du musst genauer aufpassen, dass dein Stundenlohn multipliziert mit deinen Stunden nicht über 551,10 € kommt. Eine einfache Rechnung hilft: 551,10 € geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt die maximale Stundenzahl pro Monat. Auf Lokali findest du flexible Aufgaben, bei denen du selbst entscheidest, wie viel du arbeitest.

Für Pensionisten

Bei der regulären Alterspension kannst du unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Pension gekürzt wird. Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 spielt hier nur für die Sozialversicherung eine Rolle.

Anders sieht es bei Frühpension oder Korridorpension aus: Hier ist die 551,10 €-Grenze kritisch. Verdienst du auch nur einen Euro mehr, verlierst du deinen Pensionsanspruch komplett. Das ist ein Risiko, das du unbedingt vermeiden solltest.

Wichtig: Der bisherige Erwerbsbonus von bis zu 112,98 € pro Monat extra für arbeitende Pensionisten ist mit Ende 2025 ausgelaufen. Alle Details zu den aktuellen Regelungen findest du im Artikel Nebenjob als Pensionist.

Für Arbeitslose

Seit Jänner 2026 wurde der geringfügige Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stark eingeschränkt. Nur noch bestimmte Gruppen dürfen weiterhin geringfügig dazuverdienen: Personen, die den Nebenjob schon 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit hatten, Langzeitarbeitslose nach 365 Tagen für maximal 26 Wochen, sowie Personen über 50 oder mit Behindertenstatus.

Informiere dich unbedingt beim AMS, bevor du einen geringfügigen Job annimmst. Die vollständigen neuen Regelungen erklären wir im Artikel Nebenjob und Arbeitslosengeld 2026.

Geringfügig plus Hauptjob: So vermeidest du Nachzahlungen

Wenn du einen Hauptjob hast und zusätzlich geringfügig arbeitest, gibt es bei Sozialversicherung und Steuern einiges zu beachten.

Sozialversicherung bei Nebenjob

Für deinen Hauptjob zahlst du ganz normal deine SV-Beiträge. Für den geringfügigen Job musst du nachträglich 14,12 % nachzahlen, aufgeteilt in Kranken- und Pensionsversicherung. Die ÖGK schickt dir die Vorschreibung automatisch – du musst dich nicht selbst darum kümmern, aber du solltest mit dieser Nachzahlung rechnen.

Steuern bei mehreren Jobs

Beide Einkommen werden für die Steuer zusammengerechnet. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, weil dein Gesamteinkommen in eine höhere Steuerklasse rutscht. Mach unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline – oft bekommst du auch Geld zurück.

Tipp: Die SV-Nachzahlung kannst du im Jahr der Zahlung steuerlich absetzen. Das reduziert deine Steuerlast und macht die Nachzahlung etwas erträglicher.

Freiwillige Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn du nur geringfügig arbeitest und keine andere Krankenversicherung hast, kannst du dich freiwillig bei der ÖGK versichern.

Die Selbstversicherung im Detail

Die Selbstversicherung umfasst Kranken- und Pensionsversicherung und kostet 2026 etwa 73 € pro Monat. Die Unfallversicherung ist bei geringfügiger Beschäftigung sowieso inkludiert – diese zahlt dein Arbeitgeber.

Wann sich die Selbstversicherung lohnt

Die freiwillige Versicherung lohnt sich besonders, wenn du keinen Hauptjob mit Versicherung hast, wenn du nicht bei Eltern oder Partner mitversichert bist, wenn du regelmäßig zum Arzt musst, oder wenn du Pensionszeiten sammeln willst. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der ÖGK und ist unkompliziert.

Häufige Fragen zur Geringfügigkeitsgrenze 2026

Zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zur Geringfügigkeitsgrenze?

Nein, die Sonderzahlungen werden separat berechnet und können die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Du bekommst sie zusätzlich zu deinem regulären Gehalt.

Was passiert bei Überschreitung um wenige Euro?

Auch bei minimaler Überschreitung wirst du voll sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine Toleranzgrenze. Ab 551,11 € greift die volle Versicherungspflicht – selbst wenn du nur einen Cent darüber liegst.

Kann ich mehrere geringfügige Jobs haben?

Ja, aber alle Einkommen werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 551,10 €, bist du für alle Jobs sozialversicherungspflichtig und musst nachzahlen.

Wird die Geringfügigkeitsgrenze 2027 wieder erhöht?

Das ist noch nicht fix. Die Aussetzung der Valorisierung gilt erstmal für 2026. Ob 2027 wieder angepasst wird, hängt von der Budgetsituation ab.

Gilt die Geringfügigkeitsgrenze auch für Selbständige?

Nein, für Selbständige gelten andere Regeln. Hier ist die SVS-Versicherungsgrenze von 6.613,20 € Jahreseinkommen relevant. Mehr dazu findest du im Artikel Nebenjob anmelden in Österreich.

Tipps: So nutzt du die Geringfügigkeitsgrenze optimal

Mit ein paar einfachen Strategien kannst du die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung voll ausschöpfen, ohne böse Überraschungen zu erleben.

Stunden im Blick behalten

Rechne dir aus, wie viele Stunden du bei deinem Stundenlohn maximal arbeiten kannst. Die Formel ist einfach: 551,10 € geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt die maximale Stundenzahl pro Monat. Bei 15 € Stundenlohn sind das etwa 36 Stunden monatlich.

Mehrere Jobs koordinieren

Wenn du mehrere geringfügige Jobs hast, behalte die Summe aller Einkommen im Auge. Eine einfache Excel-Tabelle oder eine Notiz-App hilft dir, den Überblick zu behalten.

Sonderzahlungen einplanen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen zusätzlich – das ist Geld, das du bekommst, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu gefährden. Plane diese Zahlungen ruhig ein.

Arbeitnehmerveranlagung machen

Auch bei geringfügiger Beschäftigung kann sich der Steuerausgleich lohnen, vor allem wenn du Werbungskosten hast. Über FinanzOnline ist das schnell erledigt.

Fazit: Geringfügigkeitsgrenze 2026 bleibt bei 551,10 €

Die eingefrorene Geringfügigkeitsgrenze 2026 bedeutet real weniger Geld in der Tasche – die Inflation frisst die Kaufkraft auf, während die Grenze unverändert bleibt. Trotzdem bleibt geringfügige Beschäftigung eine attraktive Option für flexibles Dazuverdienen ohne volle Sozialversicherungspflicht.

Achte darauf, die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten, wenn du die Vorteile nutzen willst. Bei mehreren Jobs gilt: Summe im Blick behalten und im Zweifel lieber etwas weniger arbeiten als nachzahlen.

Bereit für deinen flexiblen Nebenverdienst? Auf Lokali findest du Aufgaben in deiner Nähe – du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest. Ideal, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder ÖGK.