Lesezeit: 10 Minuten Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Du hast jemanden gefunden, der dir im Haushalt helfen soll. Jetzt steht die Frage im Raum: Wie mache ich das richtig? Muss ich die Person anmelden? Und wenn ja – wie kompliziert ist das?
Die kurze Antwort: Ja, du musst. Die gute Nachricht: Es ist einfacher als du denkst.
Österreich bietet zwei unkomplizierte Wege, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen – den Dienstleistungsscheck und die geringfügige Beschäftigung. Beide schützen dich und die Person, die für dich arbeitet. Und beide lassen sich in wenigen Minuten einrichten.
Das Wichtigste in Kürze
In Österreich gibt es zwei Hauptwege, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen: den Dienstleistungsscheck (DLS) für sporadische Einsätze und die geringfügige Anstellung für regelmäßige Arbeit.
Der DLS ist ideal, wenn die Hilfe unregelmäßig kommt – du kaufst Schecks, übergibst sie nach der Arbeit, fertig. Bei regelmäßiger Beschäftigung, etwa wöchentlichem Putzen, ist die Anmeldung als geringfügig Beschäftigte sinnvoller. Beide Varianten sind innerhalb von Minuten erledigt und kosten dich nur wenige Euro extra.
Warum überhaupt legal?
Bevor wir ins Detail gehen, ein Wort zum Warum. Denn ja, viele Menschen beschäftigen ihre Haushaltshilfe schwarz. Das Risiko scheint gering, der Aufwand für legale Beschäftigung unnötig.
Bis etwas passiert.
Wenn deine Haushaltshilfe bei der Arbeit stürzt und sich verletzt, haftest du – als faktischer Arbeitgeber – für alle Kosten. Behandlung, Rehabilitation, eventuell Verdienstausfall. Das kann schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Dazu kommen Strafen für Schwarzarbeit. Bei Erstverstößen zwischen 730 und 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis 5.000 Euro. Plus Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge, die eigentlich fällig gewesen wären.
Und: Selbst wenn nie etwas passiert – die Person, die für dich arbeitet, hat keinen Unfallschutz, keine Pensionsansprüche, nichts. Das mag dir bei einer Studentin, die ab und zu kommt, egal erscheinen. Aber es ist nicht fair.
Die legale Alternative kostet dich 2 Prozent Aufschlag beim Dienstleistungsscheck. Bei 100 Euro Arbeitslohn sind das 2 Euro. Die Sicherheit, die du dafür bekommst, ist das wert.
Option 1: Der Dienstleistungsscheck (DLS)
Der Dienstleistungsscheck ist die einfachste Lösung für gelegentliche Hilfe im Haushalt. Er wurde 2006 eingeführt, genau für diesen Zweck: haushaltsnahe Tätigkeiten unkompliziert und legal zu ermöglichen.
Wann ist der DLS richtig?
Der Dienstleistungsscheck eignet sich für sporadische oder unregelmäßige Einsätze. Zum Beispiel: Deine Haushaltshilfe kommt einmal im Monat für einen Großputz. Oder du brauchst jemanden für die Gartenarbeit im Frühjahr. Oder eine Babysitterin für gelegentliche Abende.
Wichtig: Das monatliche Einkommen bei dir als einzelnem Auftraggeber darf 755,01 Euro nicht übersteigen (Stand 2026). Die Grenze berechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro plus anteilige Urlaubsabgeltung und Sonderzahlungen.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Mit dem Dienstleistungsscheck können einfache haushaltstypische Arbeiten entlohnt werden:
Reinigungsarbeiten in Wohnung oder Haus. Wäsche waschen, bügeln, Geschirr spülen. Einkäufe von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. Einfache Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Laub kehren. Beaufsichtigung von Kindern (Babysitten). Beheizung von Räumen, etwa Holz nachlegen.
Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern – also etwa Pflege oder Krankenpflege.
So funktioniert der DLS – Schritt für Schritt
Schritt 1: Schecks kaufen
Dienstleistungsschecks bekommst du in jeder Trafik, bei der Post oder online unter dienstleistungsscheck-online.at. Du kannst den Wert frei wählen, von 1 bis 160 Euro pro Scheck. Beim Kauf zahlst du 2 Prozent Aufschlag – das deckt Unfallversicherung und Verwaltungskosten.
Beispiel: Ein Scheck im Wert von 17 Euro kostet dich 17,34 Euro.
Schritt 2: Beiblatt ausfüllen (nur beim ersten Mal)
Beim ersten Einsatz müssen du und deine Haushaltshilfe gemeinsam ein Beiblatt ausfüllen. Darauf stehen Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer von beiden Seiten. Das Beiblatt gibt es dort, wo du die Schecks kaufst, oder als Download online.
Wenn ihr beide bei DLS-Online registriert seid, entfällt das Beiblatt – dann läuft alles digital.
Schritt 3: Scheck ausfüllen und übergeben
Nach der Arbeit füllst du den Scheck aus: Name und SV-Nummer von dir und der Haushaltshilfe, Datum der Beschäftigung. Dann übergibst du den Scheck direkt.
Pro Arbeitstag muss mindestens ein Scheck ausgestellt werden.
Schritt 4: Einlösen (macht die Haushaltshilfe)
Deine Haushaltshilfe reicht die Schecks ein – online über die DLS-App, per Post oder bei der ÖGK. Sie hat dafür Zeit bis Ende des Folgemonats. Das Geld wird dann auf ihr Konto überwiesen.
Was ist mit Versicherung?
Mit dem Dienstleistungsscheck ist deine Haushaltshilfe ab dem ersten Arbeitstag unfallversichert. Die Unfallversicherung ist im 2-Prozent-Aufschlag beim Kauf enthalten.
Kranken- und Pensionsversicherung sind nicht automatisch dabei. Deine Haushaltshilfe kann sich aber freiwillig selbst versichern – für 83,49 Euro im Monat (Stand 2026). Das bringt Pensionsansprüche und vollen Krankenversicherungsschutz.
Was du beim Lohn beachten musst
Der Dienstleistungsscheck hat einen gesetzlichen Mindestlohn. Für 2026 gelten folgende Stundensätze (inklusive anteiliger Urlaubs- und Sonderzahlungen):
Reinigungskraft, Haushaltshilfe (ohne Kochen): 16,76 Euro pro Stunde. Haushaltshilfe mit Kochen: höher, je nach Bundesland. Einfache Gartenarbeiten: 16,76 Euro pro Stunde.
Der Stundenlohn, den du vereinbarst, muss mindestens diesen Wert erreichen. Darüber hinaus ist die Vergütung frei verhandelbar.
Option 2: Geringfügige Beschäftigung
Wenn deine Haushaltshilfe regelmäßig kommt – etwa jeden Mittwoch zum Putzen – ist die geringfügige Beschäftigung meist die bessere Wahl. Sie bietet mehr Sicherheit für beide Seiten.
Wann ist geringfügige Beschäftigung richtig?
Geringfügige Beschäftigung eignet sich für regelmäßige, wiederkehrende Arbeit. Das monatliche Einkommen darf 551,10 Euro nicht übersteigen (Stand 2026). Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht mitgerechnet.
Die Vorteile für deine Haushaltshilfe
Bei geringfügiger Beschäftigung hat deine Haushaltshilfe echte Arbeitnehmerrechte:
Anspruch auf Urlaub (anteilig nach Arbeitszeit). Entgeltfortzahlung bei Krankheit für mindestens sechs Wochen. Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Kündigungsfristen und -schutz.
Das ist ein echter Unterschied zum Dienstleistungsscheck, wo diese Ansprüche nicht bestehen.
So meldest du jemanden geringfügig an
Schritt 1: Vor Arbeitsantritt anmelden
Du musst die Person bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anmelden – und zwar bevor sie das erste Mal arbeitet. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit der Sozialversicherung).
Als Privatperson ohne Lohnverrechnungssoftware kannst du dich unter elda.at registrieren oder die Anmeldung über deinen Steuerberater machen lassen.
Für die Anmeldung brauchst du: Name und Adresse deiner Haushaltshilfe. Ihre Sozialversicherungsnummer (steht auf der E-Card). Geplantes Einkommen und Arbeitsausmaß. Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Schritt 2: Arbeitsvertrag empfohlen
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Er klärt Arbeitszeit, Aufgaben, Stundenlohn und Kündigungsfristen. Im Internet findest du Musterverträge für geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt.
Schritt 3: Laufende Abrechnung
Als Arbeitgeber musst du monatlich den Lohn auszahlen und die Beiträge zur Unfallversicherung abführen. Bei geringfügiger Beschäftigung sind das 1,1 Prozent des Lohns – also sehr überschaubar.
Übersteigt die Summe aller geringfügig Beschäftigten in deinem Haushalt 826,65 Euro pro Monat (Stand 2026), fällt zusätzlich die Dienstgeberabgabe von 19,4 Prozent an.
Was ist mit Versicherung?
Geringfügig Beschäftigte sind automatisch unfallversichert. Kranken- und Pensionsversicherung sind wie beim DLS freiwillig – die Selbstversicherung kostet 83,49 Euro pro Monat (Stand 2026).
DLS oder geringfügig? Die Entscheidungshilfe
Die Frage ist eigentlich einfach: Wie regelmäßig kommt die Hilfe?
Dienstleistungsscheck wählen, wenn: Die Einsätze unregelmäßig sind (nicht jede Woche gleich). Du verschiedene Personen für verschiedene Aufgaben hast. Du maximale Flexibilität willst. Die Haushaltshilfe auch für andere Auftraggeber arbeitet.
Geringfügige Beschäftigung wählen, wenn: Die Haushaltshilfe regelmäßig kommt (z.B. jeden Mittwoch). Du eine langfristige Zusammenarbeit planst. Du der Haushaltshilfe Arbeitnehmerrechte ermöglichen willst. Du Planungssicherheit bei den Kosten brauchst.
In der Praxis: Für die klassische wöchentliche Putzhilfe ist die geringfügige Beschäftigung meist besser. Für gelegentliche Gartenhilfe, Babysitter-Abende oder Umzugshelfer ist der Dienstleistungsscheck praktischer.
Die wichtigsten Zahlen 2026 im Überblick
Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro pro Monat.
DLS-Obergrenze (pro Auftraggeber): 755,01 Euro pro Monat.
DLS-Aufschlag beim Kauf: 2 Prozent.
Mindestlohn DLS (Reinigung/Haushalt): 16,76 Euro pro Stunde.
Freiwillige Selbstversicherung: 83,49 Euro pro Monat.
Unfallversicherungsbeitrag bei geringfügiger Beschäftigung: 1,1 Prozent.
Dienstgeberabgabe (ab 826,65 Euro Gesamtlohn): 19,4 Prozent.
Häufig gestellte Fragen
Kann meine Haushaltshilfe für mehrere Haushalte arbeiten?
Ja, und zwar mit beiden Varianten. Beim Dienstleistungsscheck gibt es keine Beschränkung, wie viele Auftraggeber jemand haben kann. Übersteigt die Summe aller Schecks die Geringfügigkeitsgrenze, wird die Person allerdings pflichtversichert und zahlt dann Sozialversicherungsbeiträge.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Beim Dienstleistungsscheck: Überschreitest du die 755,01 Euro bei einem einzelnen Auftraggeber, ist der DLS nicht mehr zulässig – es entsteht automatisch ein normales Arbeitsverhältnis. Bei geringfügiger Beschäftigung: Überschreitest du die 551,10 Euro, wird das Arbeitsverhältnis vollversicherungspflichtig – mit höheren Abgaben für beide Seiten.
Braucht meine Haushaltshilfe einen Gewerbeschein?
Nein, nicht wenn du sie über DLS oder geringfügig anstellst. Dann ist sie bei dir angestellt, nicht selbstständig. Manche Haushaltshilfen arbeiten aber mit Gewerbeschein – dann stellst du sie nicht an, sondern beauftragst sie als Unternehmerin. In dem Fall zahlst du einfach ihre Rechnung.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beim Dienstleistungsscheck gilt das für den vollen Kaufpreis. Die genauen Möglichkeiten hängen von deiner Situation ab – frag im Zweifel deinen Steuerberater.
Was, wenn ich mich nicht auskenne?
Für den Dienstleistungsscheck gibt es eine Servicehotline: 050405-40500 (Mo–Do 7–16 Uhr, Fr 7–14 Uhr). Für Fragen zur geringfügigen Beschäftigung hilft die ÖGK weiter.
Fazit: Einfacher als gedacht
Viele Menschen scheuen die legale Beschäftigung ihrer Haushaltshilfe, weil sie Bürokratie fürchten. In Wirklichkeit ist beides – Dienstleistungsscheck und geringfügige Beschäftigung – mit überschaubarem Aufwand erledigt.
Der Dienstleistungsscheck funktioniert wie Bargeld: Kaufen, ausfüllen, übergeben. Die geringfügige Anmeldung dauert online wenige Minuten.
Beide Varianten schützen dich vor hohen Kosten bei Unfällen und vor Strafen. Und sie geben der Person, die für dich arbeitet, zumindest eine Grundabsicherung.
Übrigens: Auf Lokali findest du Haushaltshilfen aus deiner Nachbarschaft. Viele von ihnen haben Erfahrung mit beiden Beschäftigungsformen und können dir bei Fragen weiterhelfen.
Dieser Artikel wurde zuletzt im Jänner 2026 aktualisiert. Für offizielle Informationen zum Dienstleistungsscheck besuche dienstleistungsscheck-online.at. Für Fragen zur geringfügigen Beschäftigung siehe gesundheitskasse.at.