Du bist in Pension und möchtest dir mit einem Nebenjob als Pensionist etwas dazuverdienen? Grundsätzlich ist das möglich – wie viel und unter welchen Bedingungen hängt aber stark von der Art deiner Pension ab. Mit der neuen Teilpension gibt es 2026 außerdem eine zusätzliche Option für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Hier erfährst du alles, was du über einen Nebenjob als Pensionist wissen musst.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Pensionsart | Zuverdienstgrenze |
|---|---|
| Alterspension (Regelpension) | Unbegrenzt – keine Pensionskürzung |
| Vorzeitige Alterspension | 551,10 € pro Monat, sonst Pensionswegfall |
| Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension | Kürzung möglich bei höherem Zuverdienst |
| NEU: Teilpension | Flexible Kombination von Arbeit und Pension |
Steuer beachten: Ab 14.769 € Jahreseinkommen (Pension + Zuverdienst) ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Alle Details zur Geringfügigkeitsgrenze findest du im Artikel Geringfügigkeitsgrenze 2026.
Welche Pension hast du? Das entscheidet alles beim Nebenjob als Pensionist
Die Regeln für den Zuverdienst beim Nebenjob als Pensionist unterscheiden sich je nach Pensionsart grundlegend.
Alterspension (Regelpension)
Du hast das Regelpensionsalter erreicht – bei Männern 65 Jahre, bei Frauen stufenweise Anhebung bis 2033 auf 65 Jahre? Dann gilt: Du kannst mit einem Nebenjob als Pensionist unbegrenzt dazuverdienen. Dein Zuverdienst hat keine Auswirkung auf die Pensionshöhe.
Es gibt sogar einen Bonus: Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst und damit pensionsversichert bist, erhältst du einen besonderen Höherversicherungsbetrag. Deine Pension steigt also sogar durch die Arbeit. Flexible Aufgaben für deinen Nebenjob als Pensionist findest du auf Lokali.
Vorzeitige Alterspension (Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversicherungspension)
Du beziehst eine Pension vor dem Regelpensionsalter? Dann ist beim Nebenjob als Pensionist Vorsicht geboten. Du darfst nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat dazuverdienen.
Die Konsequenz bei Überschreitung: Die Pension fällt für jeden Monat weg, in dem du die Grenze überschreitest und dadurch in der Pensionsversicherung pflichtversichert wirst.
Es gibt allerdings eine Toleranzregel seit 2024: Die Pension fällt erstmalig weg, wenn der Überschreitungsbetrag im Kalenderjahr 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Das sind 220,44 € (40 % von 551,10 €). Kleine Überschreitungen werden also toleriert.
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Du beziehst eine Pension aus gesundheitlichen Gründen? Dann muss bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich erst die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden. Ein Nebenjob als Pensionist kann aber möglich sein – mit Auswirkungen auf die Pensionshöhe.
Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze gilt folgende Anrechnung:
| Gesamteinkommen (Pension + Erwerbseinkommen) | Kürzung |
|---|---|
| Bis 1.557,93 € | Keine |
| 1.557,93 bis 2.336,99 € | 30 % des übersteigenden Teils |
| 2.336,99 bis 3.115,86 € | 40 % des übersteigenden Teils |
| Über 3.115,86 € | 50 % des übersteigenden Teils |
Die Kürzung darf weder 50 % der Pension noch das Erwerbseinkommen übersteigen.
Tipp: Mit Erreichen des Regelpensionsalters kann die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in eine Alterspension umgewandelt werden – dann gelten die großzügigeren Zuverdienstregeln.
NEU 2026: Die Teilpension als Alternative zum klassischen Nebenjob als Pensionist
Seit 1. Jänner 2026 gibt es mit der Teilpension ein neues Modell für den gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Was ist die Teilpension?
Du reduzierst deine Arbeitszeit und beziehst gleichzeitig einen Teil deiner Pension. Der Rest des Pensionsanspruchs bleibt im Pensionskonto und wächst weiter an. Das ist eine interessante Alternative zum klassischen Nebenjob als Pensionist.
Wer kann die Teilpension nutzen?
Die Teilpension steht allen offen, die Anspruch auf Alterspension, Korridorpension (ab 2026 mit erhöhtem Antrittsalter auf 63), Langzeitversicherungspension (ab 62 Jahren) oder Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren) haben. Voraussetzung ist, dass du am Stichtag unselbständig erwerbstätig und pensionsversichert bist.
Wie funktioniert die Teilpension?
Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduktion zwischen mindestens 25 % und maximal 75 %. Ein Teil deines Pensionskontos wird geschlossen und monatlich als Teilpension ausgezahlt. Der andere Teil bleibt offen und wird mit neuen Beiträgen weiter befüllt. Beim endgültigen Pensionsantritt wird dann die volle Pension berechnet.
Höhe der Teilpension
| Arbeitszeitreduktion | Anteil der Gesamtgutschrift |
|---|---|
| 25 % bis 40 % | 25 % |
| 40 % bis 60 % | 50 % |
| 60 % bis 75 % | 75 % |
Beispiel für die Teilpension
Herr Mayer (63) hat Anspruch auf Korridorpension. Sein Pensionskonto zeigt eine Gesamtgutschrift von 2.700 € brutto monatlich. Er reduziert die Arbeitszeit um 50 %.
Während der Teilpension erhält er eine Teilpension von 50 % der 2.700 €, also 1.350 €, plus ein Teilzeitgehalt von 50 % seines bisherigen Gehalts von 4.000 €, also 2.000 €. Das ergibt zusammen 3.350 € brutto. Später bei voller Pension ist seine Pension höher als 2.700 €, weil während der Teilzeit weitere Beiträge eingezahlt wurden.
Steuern beim Nebenjob als Pensionist
Viele Pensionisten unterschätzen die steuerlichen Auswirkungen eines Nebenjobs als Pensionist.
Wann droht eine Steuernachzahlung?
Pension und Zuverdienst werden zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Da bei geringfügiger Beschäftigung keine Lohnsteuer abgezogen wird, kommt es oft zu Nachzahlungen.
Die Faustformel für 2026: Bis zu einem Jahreseinkommen von 14.769 € (Pension + Zuverdienst) musst du keine Steuernachzahlung erwarten. Darüber hinaus steigt die Nachzahlung mit dem Einkommen.
Rechenbeispiel
Angenommen du hast eine monatliche Pension von 1.500 € und einen geringfügigen Nebenjob mit 500 € pro Monat. Die Jahrespension beträgt dann 21.000 € (14 × 1.500 €), der Jahreszuverdienst 7.000 € (14 × 500 €). Das Gesamteinkommen liegt bei 28.000 €. Das Ergebnis: Eine Steuernachzahlung von mehreren hundert Euro pro Jahr.
Tipps zur Steueroptimierung beim Nebenjob als Pensionist
Mach unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung, auch wenn du nachzahlen musst. Werbungskosten und Absetzbeträge können die Last reduzieren. Der Pensionistenabsetzbetrag wird automatisch berücksichtigt, bis zu einem Pensionseinkommen von 21.245 € pro Jahr.
Bei regelmäßigem Zuverdienst kannst du beim Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen beantragen. Das verhindert eine hohe Einmalzahlung am Jahresende. Manchmal lohnt es sich auch, den Zuverdienst unter bestimmten Grenzen zu halten.
Der AK Zuverdienstrechner hilft dir zu berechnen, ob und wie viel Steuernachzahlung auf dich zukommt.
Mehr zu den steuerlichen Pflichten erfährst du im Artikel Nebenjob anmelden in Österreich.
Sozialversicherung beim Nebenjob als Pensionist
Je nach Höhe deines Zuverdienstes gelten unterschiedliche Regeln für die Sozialversicherung.
Geringfügige Beschäftigung bis 551,10 € pro Monat
Bei einem geringfügigen Nebenjob als Pensionist gibt es keine Pflichtversicherung und keine Abzüge für Kranken- und Pensionsversicherung. Du kannst dich freiwillig selbst versichern, was etwa 73 € pro Monat bei der ÖGK kostet. Als Pensionist bist du aber ohnehin über die Pensionsversicherung krankenversichert.
Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
Bei einem Nebenjob als Pensionist über der Geringfügigkeitsgrenze bist du pflichtversichert in der Pensions- und Krankenversicherung. Bei der Alterspension führen die Pensionsbeiträge zu einem Höherversicherungsbetrag – du bekommst also mehr Pension. Bei vorzeitiger Alterspension hingegen fällt die Pension weg.
Meldepflichten beim Nebenjob als Pensionist
Wenn du in Pension bist und eine Erwerbstätigkeit aufnimmst, musst du das melden. Die Meldepflicht umfasst die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die Beendigung einer Erwerbstätigkeit und Änderungen beim Einkommen.
Die Frist beträgt 7 Tage bei der Pensionsversicherung. Die Konsequenz bei Versäumnis sind Rückforderungen, wenn sich herausstellt, dass du zu viel Pension bezogen hast.
Gute Nebenjobs für Pensionisten
Viele Pensionisten suchen flexible Tätigkeiten für ihren Nebenjob als Pensionist, die sich gut mit dem Ruhestand vereinbaren lassen. Auf Lokali findest du genau solche Aufgaben in deiner Nachbarschaft.
Besonders geeignet für einen Nebenjob als Pensionist sind Nachhilfe und Lernbegleitung, weil Erfahrung hier besonders gefragt ist. Auch Betreuung und Gesellschaft leisten, Gartenarbeit und leichte Hausarbeit, Botengänge und Einkaufshilfe, handwerkliche Kleinreparaturen, Beratung in deinem ehemaligen Berufsfeld und Kinderbetreuung sind beliebte Tätigkeiten.
Die Vorteile flexibler Tätigkeiten liegen auf der Hand: Du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest. Es gibt keine fixen Arbeitszeiten, soziale Kontakte bleiben erhalten und deine Erfahrung und Expertise werden wertgeschätzt.
Wie du deinen Stundenlohn für solche Tätigkeiten kalkulierst, erfährst du im Artikel Stundenlohn als Helfer.
Häufige Fragen zum Nebenjob als Pensionist
Kann ich als Alterspensionist unbegrenzt dazuverdienen?
Ja, bei der regulären Alterspension gibt es keine Zuverdienstgrenze. Dein Verdienst hat keine Auswirkung auf die Pensionshöhe. Es kann sogar zu einer Pensionserhöhung durch den Höherversicherungsbetrag kommen.
Was passiert, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze bei vorzeitiger Pension überschreite?
Deine Pension fällt für jeden Monat weg, in dem du die Grenze überschreitest und dadurch pensionsversichert wirst. Allerdings gibt es seit 2024 eine Toleranzregel: Kleine Überschreitungen bis 220,44 € pro Jahr werden nicht sanktioniert.
Muss ich meinen Zuverdienst bei der Steuererklärung angeben?
Ja, Pension und Zuverdienst werden zusammen versteuert. Du musst eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Ist die Teilpension besser als die volle Pension plus geringfügiger Nebenjob?
Das kommt auf deine Situation an. Bei der Teilpension kannst du über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, ohne die Pension zu verlieren. Außerdem wächst dein Pensionsanspruch weiter. Lass dich von der Pensionsversicherung beraten.
Wie wirkt sich ein Nebenjob als Pensionist auf meine Krankenversicherung aus?
Als Pensionist bist du über die Pensionsversicherung krankenversichert. Ein geringfügiger Zuverdienst ändert daran nichts. Bei Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bist du zusätzlich über deinen Arbeitgeber versichert.
Fazit: Nebenjob als Pensionist – Aktiv bleiben lohnt sich
In der Alterspension kannst du mit einem Nebenjob als Pensionist ohne Einschränkungen dazuverdienen – und sogar deine Pension erhöhen. Bei vorzeitiger Pension ist Vorsicht geboten: Hier gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat.
Mit der neuen Teilpension gibt es 2026 eine attraktive Option für alle, die den Übergang in den Ruhestand sanft gestalten wollen: reduziert arbeiten, teilweise Pension beziehen und den Pensionsanspruch weiter aufbauen.
Die wichtigsten Zahlen 2026 für deinen Nebenjob als Pensionist:
- Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 € pro Monat
- Steuerfreies Jahreseinkommen: bis 14.769 €
- Toleranzgrenze bei vorzeitiger Pension: 220,44 € pro Jahr
Einen umfassenden Überblick über alle Nebenjob-Möglichkeiten findest du im Artikel Nebenjob in Österreich 2026.
Du möchtest aktiv bleiben und dir etwas dazuverdienen? Auf Lokali findest du flexible Aufgaben in deiner Nähe – ideal für alle, die ihre Erfahrung einbringen und soziale Kontakte pflegen wollen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Pensionsversicherung oder die Arbeiterkammer