Nebenjob und Arbeitslosengeld 2026: Die neuen Regeln

Seit 1. Jänner 2026 gelten in Österreich strenge neue Regeln für Nebenjob und Arbeitslosengeld. Die bisherige Praxis, neben dem Arbeitslosengeld geringfügig dazuzuverdienen, ist für die meisten Betroffenen Geschichte. Hier erfährst du, was sich bei Nebenjob und Arbeitslosengeld geändert hat, welche Ausnahmen es gibt und was das konkret für dich bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

ThemaNeue Regelung 2026
GrundsatzWer arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos
Geringfügiger ZuverdienstNur noch für 4 Ausnahmegruppen erlaubt
Geringfügigkeitsgrenze551,10 € pro Monat
Konsequenz bei VerstoßVerlust des Arbeitslosengeldes

Die neue Regel einfach erklärt: Entweder Arbeitslosengeld oder Nebenjob – beides zusammen geht für die meisten nicht mehr.

Alle Details zur Geringfügigkeitsgrenze findest du im Artikel Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Was hat sich 2026 bei Nebenjob und Arbeitslosengeld geändert?

Bis Ende 2025 war es erlaubt, neben dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe einen geringfügigen Job auszuüben. Du konntest bis zu 551,10 € im Monat dazuverdienen, ohne dass sich das auf deine Leistung ausgewirkt hat. Rund 28.000 Personen, etwa 9,5 % aller Arbeitslosen, haben diese Möglichkeit genutzt.

Seit 1. Jänner 2026 gilt ein neues Prinzip: Wer eine Beschäftigung aufnimmt – auch eine geringfügige – verliert grundsätzlich den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Regierung will damit Anreize setzen, schneller in eine reguläre Beschäftigung zurückzukehren.

Das bedeutet eine fundamentale Änderung beim Thema Nebenjob und Arbeitslosengeld. Die Kombination aus AMS-Leistung und Zuverdienst ist für die Mehrheit der Betroffenen nicht mehr möglich.

Die vier Ausnahmegruppen für Nebenjob und Arbeitslosengeld

Nicht alle sind von der Änderung gleich betroffen. Für diese vier Gruppen ist ein geringfügiger Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld weiterhin möglich.

1. Nebenjob-Weiterführer

Du hattest bereits vor deiner Arbeitslosigkeit einen geringfügigen Nebenjob parallel zu deinem Hauptjob? Dann darfst du diesen weiterführen.

Die Voraussetzungen sind: Die geringfügige Beschäftigung bestand mindestens 26 Wochen (182 Tage) parallel zur vollversicherten Hauptbeschäftigung. Es gab keine Unterbrechung in diesen 26 Wochen, und der Nebenjob wird lückenlos fortgeführt.

Die Dauer ist unbegrenzt, bis du eine neue Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erwirbst.

Beispiel: Maria arbeitete als Verkäuferin (vollversichert) und hatte daneben seit einem Jahr einen geringfügigen Job als Bürokraft. Als sie ihre Stelle als Verkäuferin verliert, darf sie den Bürojob weiterhin ausüben und bekommt trotzdem Arbeitslosengeld.

2. Langzeitarbeitslose

Wenn du bereits länger arbeitslos bist, darfst du unter bestimmten Bedingungen einen geringfügigen Nebenjob annehmen.

Die Voraussetzungen: Du hast mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen, und die 365 Tage waren nicht länger als 62 Tage am Stück unterbrochen.

Die Dauer beträgt maximal 26 Wochen ab dem ersten Tag der geringfügigen Beschäftigung. Wichtig dabei: Die 26 Wochen beginnen mit dem ersten Arbeitstag zu laufen – egal wie viele Tage du tatsächlich arbeitest. Beendest du den Job nach 10 Wochen, hast du nur noch 16 Wochen übrig, nicht erneut 26.

Diese Möglichkeit gibt es nur einmal pro Anwartschaft auf neues Arbeitslosengeld.

3. Langzeitarbeitslose über 50 oder mit Behindertenstatus

Für ältere Arbeitslose und Menschen mit Behinderung gelten großzügigere Regeln beim Thema Nebenjob und Arbeitslosengeld.

Die Voraussetzungen: Du bist über 50 Jahre alt oder hast einen anerkannten Behindertenstatus. Zusätzlich musst du mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben.

Die Dauer ist unbegrenzt, bis du eine neue Anwartschaft erwirbst.

4. Teilnehmer an AMS-Maßnahmen

Auch während bestimmter Schulungen ist ein Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld möglich.

Die Voraussetzungen: Du nimmst an einer AMS-Schulung teil, die länger als 4 Monate dauert und mehr als 25 Wochenstunden umfasst. Auch beim Pflegestipendium und Fachkräftestipendium ist ein Zuverdienst erlaubt.

Die Dauer gilt für die gesamte Laufzeit der Maßnahme.

Nach Abschluss der Schulung und erfolgreichem Wiedereinstieg ins Berufsleben findest du auf Lokali flexible Möglichkeiten für einen Nebenverdienst.

Was gilt für selbständige Tätigkeiten?

Die neuen Regeln zu Nebenjob und Arbeitslosengeld betreffen nicht nur geringfügige Dienstverhältnisse, sondern auch selbständige Tätigkeiten.

Als arbeitslos giltst du nur, wenn dein monatliches Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € liegt und gleichzeitig 11,1 % deines monatlichen Umsatzes ebenfalls unter dieser Grenze bleiben.

Achtung bei selbständigen Einkünften: Anders als bei Dienstverhältnissen werden selbständige Einkünfte nachträglich anhand des Einkommensteuerbescheids überprüft. Das kann zu Rückforderungen führen, auch wenn du zum Zeitpunkt der Auszahlung alle Voraussetzungen erfüllt hast.

Auch geringfügige selbständige Einkünfte können ab 2026 zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen, wenn keine der Ausnahmen zutrifft. Mehr zu selbständigen Nebenjobs findest du im Artikel Nebenjob anmelden in Österreich.

Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes 2026

Falls du noch nicht genau weißt, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht, hier die wichtigsten Informationen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes

Der Grundbetrag beträgt 55 % deines täglichen Nettoeinkommens. Berechnet wird er anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen der letzten 12 Monate vor der Berichtigungsfrist, also etwa 13 bis 24 Monate vor dem Antrag.

Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag von 0,97 € pro Tag für jedes Kind, für das du Familienbeihilfe beziehst. Wenn der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, gibt es einen Ergänzungsbetrag.

Die Höchstgrenze liegt ohne Familienzuschlag bei maximal 60 % des Nettoeinkommens, mit Familienzuschlag bei maximal 80 %. Die Höchstbemessungsgrundlage 2026 beträgt 6.825 € pro Monat.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes

VoraussetzungBezugsdauer
Grundanspruch20 Wochen
156 Wochen versichert in 5 Jahren30 Wochen
Über 40 + 312 Wochen in 10 Jahren39 Wochen
Über 50 + 468 Wochen in 15 Jahren52 Wochen

Was passiert bei Verstößen gegen die neuen Regeln?

Das AMS kontrolliert die Einhaltung der neuen Regeln zu Nebenjob und Arbeitslosengeld streng. Ein automatischer Datenabgleich mit der Sozialversicherung deckt Überschneidungen schnell auf.

Die möglichen Konsequenzen sind erheblich: Verlust des Arbeitslosengeldes ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme, Rückforderung bereits ausgezahlter Leistungen, und bei vorsätzlicher Falschangabe drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Meldepflicht beachten: Du musst jede Beschäftigung – auch geringfügige – dem AMS melden. Das gilt ebenso für selbständige Tätigkeiten. Verschweigen ist keine Option und wird in der Regel aufgedeckt.

Weitere wichtige Änderungen seit Juli 2025

Neben den neuen Regeln zu Nebenjob und Arbeitslosengeld gibt es weitere Verschärfungen, die du kennen solltest.

Wiedermeldepflicht

Ab 1. Juli 2025 musst du dich nach jeder Unterbrechung wie Krankenstand oder Auslandsaufenthalt sofort beim AMS zurückmelden. Das Geld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausgezahlt – rückwirkende Zahlungen gibt es nicht.

Krankmeldung

Bei Krankenstand ist eine ärztliche Krankmeldung ab dem ersten Tag erforderlich. Der Nachweis muss dem AMS vorgelegt werden.

Online-Meldung

Meldungen via eAMS-Konto werden zur Standardpflicht. Wer noch keinen Zugang hat, sollte sich zeitnah darum kümmern.

Häufige Fragen zu Nebenjob und Arbeitslosengeld

Darf ich während der Arbeitslosigkeit überhaupt arbeiten?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Du musst entweder zu einer der vier Ausnahmegruppen gehören, oder du nimmst eine vollversicherte Beschäftigung an – dann endet die Arbeitslosigkeit regulär.

Was ist, wenn ich einen Job nur für wenige Tage annehme?

Auch kurze Beschäftigungen müssen gemeldet werden. Für die Dauer der Beschäftigung ruht das Arbeitslosengeld. Bei einer vollversicherten Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bekommst du danach wieder Arbeitslosengeld als Fortbezug.

Kann ich statt geringfügig auch ehrenamtlich arbeiten?

Ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Entgelt sind grundsätzlich erlaubt. Aber Achtung: Aufwandsentschädigungen können als Einkommen gewertet werden. Informiere dich vorher beim AMS.

Was ist mit Signing-Bonus bei Jobantritt?

Einmalige Bonuszahlungen beim Antritt eines geringfügigen Jobs zählen als sozialversicherungsrechtlich relevantes Einkommen. Sie werden bei der Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze mitgerechnet. Das kann dazu führen, dass du die Grenze überschreitest und den Anspruch verlierst.

Ich bin in einer AMS-Schulung. Darf ich dazuverdienen?

Nur wenn die Schulung länger als 4 Monate dauert und mehr als 25 Wochenstunden umfasst. Beim Fachkräftestipendium gilt diese Einschränkung nicht.

Was bedeuten die neuen Regeln für dich?

Die neuen Regeln zu Nebenjob und Arbeitslosengeld treffen vor allem Menschen, die bisher auf den Zuverdienst angewiesen waren, um über die Runden zu kommen. Das Arbeitslosengeld allein reicht oft nicht aus – vor allem bei niedrigen Nettogehältern.

Deine Optionen

Die erste Option ist, einen Vollzeit-Job zu suchen. Die Regierung will, dass du dich voll auf die Jobsuche konzentrierst. Die zweite Option: Prüfe, ob du in eine der vier Ausnahmegruppen fällst. Die dritte Möglichkeit ist eine AMS-Schulung, denn während bestimmter Maßnahmen ist ein Zuverdienst möglich.

Und die vierte Option: Nach der Arbeitslosigkeit kannst du wieder flexibel dazuverdienen. Sobald du einen neuen Job hast, stehen dir alle Möglichkeiten offen. Auf Lokali findest du dann flexible Aufgaben in deiner Nachbarschaft, die sich gut mit deinem neuen Job vereinbaren lassen.

Einen Überblick über alle Möglichkeiten für Nebenjobs findest du im Artikel Nebenjob in Österreich 2026.

Fazit: Nebenjob und Arbeitslosengeld – Entweder oder

Die Reform ist radikal: Statt „Arbeitslosengeld plus Zuverdienst“ gilt bei Nebenjob und Arbeitslosengeld jetzt „Entweder-oder“. Für die meisten Arbeitslosen bedeutet das, dass sie sich zwischen der AMS-Leistung und einem Nebenjob entscheiden müssen.

Wenn du zu den Ausnahmegruppen gehörst, kannst du weiterhin geringfügig arbeiten. Alle anderen sollten sich auf die Jobsuche konzentrieren – und nach Ende der Arbeitslosigkeit über flexible Zusatzverdienste nachdenken.

Du bist wieder im Job und suchst einen flexiblen Nebenverdienst? Auf Lokali findest du Aufgaben in deiner Nähe, die du neben der Arbeit erledigen kannst – du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an das AMS oder die Arbeiterkammer.