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Mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig in Österreich: Geht das?

7 Min. Lesezeit

Ja, du darfst in Österreich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig haben, es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl. Der Haken liegt woanders: Für die Sozialversicherung wird dein gesamtes geringfügiges Einkommen zusammengerechnet, nicht pro Job getrennt betrachtet. Überschreitest du in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, wirst du voll versicherungspflichtig und musst nachzahlen.

Das ist kein Grund zur Panik, sondern eine Sache der Übersicht. Wenn du weißt, wie die Zusammenrechnung funktioniert und ungefähr ein Fünftel des Mehrverdienstes zur Seite legst, kommt keine böse Überraschung.

In diesem Ratgeber erklären wir dir die Zusammenrechnungsregel, wann die Vollversicherung greift, was das für deine Steuer bedeutet und wie du den Überblick behältst. Das ist Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung, die konkreten Werte und deinen Fall prüfst du am besten bei ÖGK, AMS und Finanzamt (BMF).

Mehrere geringfügige Jobs: erlaubt, aber alles zählt zusammen

Grundsätzlich darfst du so viele geringfügige Beschäftigungen annehmen, wie du zeitlich schaffst. Eine private Begrenzung kann aber dein Arbeitsvertrag enthalten: Manche Arbeitgeber verlangen, dass du Nebenbeschäftigungen meldest oder genehmigen lässt, vor allem wenn ein Wettbewerbsverbot besteht. Wirf also zuerst einen Blick in deinen Vertrag.

Der entscheidende Punkt für die Sozialversicherung ist die Zusammenrechnung. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt pro Person, nicht pro Job. Du kannst zwei oder drei kleine Anstellungen haben, die einzeln jeweils unter der Grenze liegen, in Summe aber darüber. Genau dann wird es relevant.

Die Grenze liegt 2026 im Bereich von rund 550 Euro brutto pro Monat (Stand 2026, aktuellen Wert bei der ÖGK prüfen). Solange du mit allen geringfügigen Jobs zusammen darunter bleibst, bist du von der vollen Sozialversicherung befreit, es besteht aber Unfallversicherungsschutz.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest

Sobald deine geringfügigen Einkünfte in Summe die monatliche Grenze übersteigen, entsteht volle Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Du bist dann ganz normal sozialversichert, mit allen Vorteilen wie Krankengeldanspruch und Pensionszeiten.

Wichtig ist, wie das abgerechnet wird: Bei mehreren geringfügigen Jobs zieht dir kein Arbeitgeber laufend Beiträge ab. Stattdessen rechnet die ÖGK dein Einkommen zusammen und schreibt dir den Beitrag in der Regel einmal jährlich rückwirkend vor. Diese Nachforderung kommt also später und kann spürbar sein, wenn du nicht vorgesorgt hast.

Als Faustregel kannst du mit einem Arbeitnehmeranteil von grob rund 18 Prozent auf den Teil rechnen, der die Grenze überschreitet (Stand 2026, genaue Sätze bei der ÖGK prüfen). Leg dir diesen Anteil am besten monatlich auf ein eigenes Sparkonto, dann ist die Vorschreibung kein Schock, sondern längst eingeplant.

Vollversicherung: Vorteile und Nachteile

Die Vollversicherung klingt erst einmal nach Mehrkosten, hat aber echte Vorteile. Du sammelst vollwertige Pensionsversicherungszeiten, hast Anspruch auf Krankengeld bei längerer Erkrankung und bist umfassender abgesichert als mit reiner Unfallversicherung. Für viele ist das mehr wert als der abgezogene Beitrag.

Der Nachteil ist die rückwirkende Nachzahlung, die viele unterschätzen. Wer ohne Rücklage in eine Vorschreibung über mehrere hundert Euro läuft, gerät unnötig unter Druck. Mit der genannten Rücklage von rund einem Fünftel des Mehrverdienstes ist dieser Nachteil aber gut beherrschbar.

Hast du nur einen einzigen geringfügigen Job unter der Grenze, greift keine Pflichtversicherung. In dem Fall kannst du dich freiwillig kranken- und pensionsversichern (Opting-in). Der Beitrag dafür liegt 2026 im Bereich von rund 80 Euro pro Monat (Stand 2026, aktuellen Wert bei der ÖGK prüfen). Sobald die Vollversicherung ohnehin greift, brauchst du diese freiwillige Variante nicht mehr.

Hauptjob plus geringfügiger Nebenjob

Ein häufiger Fall ist die vollversicherte Hauptbeschäftigung plus ein geringfügiger Nebenjob. Auch hier wird zusammengerechnet, aber etwas anders: Dein voll versicherter Hauptjob ist sowieso beitragspflichtig. Der geringfügige Nebenverdienst kommt zur Beitragsgrundlage hinzu, sodass darauf ebenfalls Beiträge fällig werden.

Praktisch heißt das: Auf den geringfügigen Nebenjob zahlst du in der Regel zusätzlich Sozialversicherung, auch wenn er für sich genommen unter der Grenze bleibt. Eine echte beitragsfreie Geringfügigkeit gibt es nur, wenn du daneben keine andere versicherungspflichtige Beschäftigung hast.

Prüfe außerdem die Arbeitszeit. In Österreich gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, in Summe sind in der Regel maximal 48 Stunden inklusive Überstunden zulässig. Wenn du Haupt- und Nebenjobs stapelst, solltest du nicht nur an die Versicherung, sondern auch an deine eigene Belastung und an diese Grenze denken.

Steuer bei mehreren Arbeitgebern

Steuer und Sozialversicherung sind zwei getrennte Themen. Für die Steuer zählt dein gesamtes Jahreseinkommen. Hast du in einem Jahr gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse, bist du verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) abzugeben.

Der Grund: Jeder Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer so, als wäre er dein einziger. Dadurch werden Freibeträge mehrfach berücksichtigt und du zahlst unterm Strich oft zu wenig Steuer. Bei der Veranlagung wird alles zusammengeführt, und es kann zu einer Steuernachzahlung kommen. Erschrick nicht, das ist systembedingt und kein Fehler von dir.

Steuerfrei bleibt nur ein bestimmtes Jahreseinkommen, 2026 liegt die Grenze, ab der überhaupt Lohn- oder Einkommensteuer anfällt, im Bereich von rund 13.000 Euro (Stand 2026, aktuelle Werte beim BMF prüfen). Wer als Studierender, in Karenz oder als AMS-Bezieher dazuverdient, muss zusätzlich auf eigene Zuverdienstgrenzen achten, die kannst du direkt bei AMS, ÖGK oder der Familienbeihilfestelle erfragen.

Sonderfall Studium, Karenz und Arbeitslosengeld

Wenn du neben einer Hauptsituation dazuverdienst, gelten oft zusätzliche Grenzen, die nichts mit der Geringfügigkeitsgrenze zu tun haben. Studierende mit Familienbeihilfe dürfen nur bis zu einer jährlichen Zuverdienstgrenze verdienen, ohne die Beihilfe zu gefährden (Stand 2026, aktuellen Wert bei der zuständigen Stelle prüfen).

In der Karenz mit Kinderbetreuungsgeld gibt es ebenfalls eine eigene Zuverdienstgrenze pro Jahr. Wer sie überschreitet, riskiert eine teilweise oder volle Rückforderung. Hier lohnt es sich besonders, die mehreren kleinen Einkünfte sauber zu summieren und vorab bei der ÖGK nachzufragen.

Beim Arbeitslosengeld gilt: Eine geringfügige Beschäftigung neben dem AMS-Bezug ist erlaubt, solange du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst. Überschreitest du sie, fällt der Anspruch in der Regel weg. Auch hier zählt die Summe aller geringfügigen Jobs, melde Nebenverdienste dem AMS rechtzeitig und transparent.

So behältst du den Überblick

Der mit Abstand häufigste Fehler ist, mehrere kleine Jobs zu sammeln, ohne die Gesamtsumme im Blick zu haben. Führe deshalb eine einfache Liste mit allen Arbeitgebern, dem monatlichen Bruttoverdienst und den Wochenstunden. Schon eine kleine Tabelle reicht, um jederzeit zu sehen, ob du der Grenze nahekommst.

Leg, sobald du die Geringfügigkeitsgrenze in Summe überschreitest, rund 18 Prozent des darüber liegenden Betrags auf ein separates Konto. Dann ist die jährliche Vorschreibung der ÖGK gedeckt. Prüfe parallel deinen Arbeitsvertrag auf Melde- oder Genehmigungspflichten für Nebenjobs und achte auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Wenn du noch passende geringfügige Jobs oder kleine Aufträge suchst, hilft dir ein lokaler Marktplatz. Auf Lokali findest du Stellenanzeigen und Ausschreibungen von Betrieben in deiner Nähe und kannst als Privatperson ein Angebot aufgeben, mit dem dich Auftraggeber direkt finden. Lokale Jobs sparen dir Anfahrt und lassen sich oft gut nebeneinander kombinieren.

Häufige Fragen

Darf ich in Österreich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig haben?

Ja, du darfst mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig annehmen, eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl gibt es nicht. Beachte aber, dass dein Arbeitsvertrag eine Melde- oder Genehmigungspflicht für Nebenjobs enthalten kann. Für die Sozialversicherung wird außerdem dein gesamtes geringfügiges Einkommen zusammengerechnet.

Was passiert, wenn ich mit mehreren Jobs die Geringfügigkeitsgrenze überschreite?

Dann entsteht volle Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Da kein Arbeitgeber laufend Beiträge abzieht, rechnet die ÖGK dein Einkommen zusammen und schreibt dir den Beitrag in der Regel einmal jährlich rückwirkend vor. Lege deshalb am besten rund 18 Prozent des Mehrverdienstes zur Seite (Stand 2026, Sätze bei der ÖGK prüfen).

Wird mein geringfügiger Nebenjob neben dem Hauptjob beitragsfrei behandelt?

Nein. Hast du eine voll versicherte Hauptbeschäftigung, kommt der geringfügige Nebenverdienst zur Beitragsgrundlage hinzu, sodass darauf ebenfalls Sozialversicherung fällig wird. Eine beitragsfreie Geringfügigkeit gibt es nur, wenn du daneben keine andere versicherungspflichtige Beschäftigung hast.

Muss ich bei mehreren Arbeitgebern eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Wenn du gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse hattest, bist du zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet. Da jeder Arbeitgeber Freibeträge separat berücksichtigt, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Das ist systembedingt, die genauen Werte prüfst du beim Finanzamt (BMF).

Darf ich neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

Ja, eine geringfügige Beschäftigung neben dem AMS-Bezug ist erlaubt, solange du in Summe unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst. Überschreitest du sie, fällt der Anspruch in der Regel weg. Auch hier zählt die Summe aller Jobs, melde Nebenverdienste rechtzeitig beim AMS (Stand 2026).

Wie behalte ich bei mehreren kleinen Jobs den Überblick?

Führe eine einfache Liste mit allen Arbeitgebern, dem monatlichen Brutto und den Wochenstunden, dann siehst du sofort, wenn du der Grenze nahekommst. Leg ab dem Überschreiten rund 18 Prozent des Mehrverdienstes zur Seite und prüfe deinen Vertrag sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit von in der Regel 48 Stunden.

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