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Nebenjob als Pensionist: So viel darfst du dazuverdienen

7 Min. Lesezeit

Beziehst du bereits die reguläre Alterspension, darfst du in Österreich unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Pension gekürzt wird. Bist du dagegen noch in einer Früh- oder Korridorpension, gilt die Geringfügigkeitsgrenze: Verdienst du in einem Monat mehr, fällt deine Pension für diesen Monat weg. Welche Regel für dich zählt, hängt also vor allem von deiner Pensionsart ab.

Ein Nebenjob in der Pension bringt nicht nur Geld. Viele schätzen den Kontakt zu Menschen, das Gefühl gebraucht zu werden und eine sinnvolle Aufgabe. Genau dafür eignen sich alltagsnahe Tätigkeiten wie Nachhilfe, Gartenarbeit, kleine Reparaturen oder Betreuung besonders gut.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel du je nach Pensionsart dazuverdienen darfst, was steuerlich auf dich zukommt, welche Meldepflichten gelten und welche Nebenjobs sich für Pensionisten wirklich lohnen. Das ist Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Aktuelle Werte prüfst du am besten bei der zuständigen Stelle wie PVA, BMF oder ÖGK.

Reguläre Alterspension: unbegrenzt dazuverdienen

Hast du das gesetzliche Pensionsalter erreicht und beziehst die reguläre Alterspension, gibt es keine Zuverdienstgrenze. Du darfst so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest, deine Pension bleibt in voller Höhe erhalten. Das ist die wichtigste und für viele die erleichterndste Regel.

Mehr noch: Wenn du neben der Pension weiter pensionsversicherungspflichtig arbeitest, zahlst du weiter Beiträge ein. Diese erhöhen deine Pension Jahr für Jahr durch einen sogenannten Höherversicherungsbetrag. Dein Zuverdienst schadet deiner Pension also nicht nur nicht, er kann sie sogar Stück für Stück steigern.

Wichtig bleibt nur die steuerliche Seite, denn Pension und Zuverdienst werden zusammengerechnet. Dazu weiter unten mehr. Was die Pensionshöhe selbst angeht, kannst du als regulärer Alterspensionist aber entspannt sein.

Frühpension und Korridorpension: die Geringfügigkeitsgrenze

Anders sieht es aus, wenn du vorzeitig in Pension gegangen bist, etwa über die Korridorpension oder eine andere Form der Frühpension, und das gesetzliche Regelpensionsalter noch nicht erreicht hast. Hier gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, die jährlich angepasst wird und 2026 im Bereich von rund 550 Euro pro Monat liegt (Stand 2026, aktuellen Wert bei PVA und ÖGK prüfen).

Die Folge ist streng: Überschreitest du diese Grenze in einem Monat, ruht deine Pension für genau diesen Monat. Du bekommst sie also nicht halbiert oder gekürzt, sondern für den betroffenen Monat gar nicht ausbezahlt. Es gibt eine kleine Toleranz für geringe jährliche Überschreitungen, verlass dich aber nicht darauf, sondern plane mit Puffer.

Wer in einer Frühpension dazuverdient, sollte seine Monatseinkünfte deshalb genau im Blick behalten und am besten knapp unter der Grenze bleiben. Sobald du das Regelpensionsalter erreichst, fällt diese Beschränkung weg und du darfst unbegrenzt dazuverdienen.

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

Beziehst du eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension, gelten eigene, gestaffelte Regeln. Hier hängt es vom Gesamteinkommen ab, ob und um wie viel deine Pension gekürzt wird. Je höher der Zuverdienst, desto stärker fällt die Minderung aus, oft in mehreren Stufen.

Außerdem ist Vorsicht geboten, weil ein höherer Zuverdienst Fragen zu deiner Arbeitsfähigkeit aufwerfen kann. Im ungünstigsten Fall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Pension überhaupt noch erfüllt sind. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, vorab genau hinzuschauen.

Bevor du in dieser Situation einen Nebenjob annimmst, kläre deinen konkreten Fall unbedingt direkt mit deinem Pensionsversicherungsträger, also der PVA oder der für dich zuständigen Stelle. So vermeidest du Rückforderungen und unangenehme Überraschungen (Stand 2026).

Die neue Teilpension ab 2026

Seit 2026 gibt es als zusätzliche Option die Teilpension. Sie richtet sich an Menschen, die nicht abrupt vom Vollzeitjob in die volle Pension wechseln, sondern den Übergang fließend gestalten wollen. Statt ganz aufzuhören, reduzierst du deine Arbeitszeit und beziehst einen entsprechenden Teil deiner Pension.

Das Prinzip ist einfach: Du arbeitest weiter in Teilzeit und erhältst anteilig Pension, während für den weiterhin gearbeiteten Teil zusätzliche Pensionsansprüche aufgebaut werden. So bleibst du im Berufsleben, ohne dich zu überfordern, und steigerst gleichzeitig deine spätere volle Pension.

Die Teilpension kann eine attraktive Alternative zur klassischen Frühpension mit strenger Zuverdienstgrenze sein. Ob sie für dich passt und wie sich die Anteile konkret berechnen, klärst du am besten in einem Beratungsgespräch bei der PVA (Stand 2026, Details und Voraussetzungen dort prüfen).

Steuern: Pension und Zuverdienst werden zusammengerechnet

Auch wenn deine Pension selbst nicht gekürzt wird, kann der Zuverdienst Steuer auslösen. Der Grund: Das Finanzamt rechnet deine Pension und deine zusätzlichen Einkünfte zusammen. Steuerfrei bleibt das Gesamteinkommen nur bis zu einer bestimmten Jahresgrenze, danach fällt Einkommensteuer an (Stand 2026, aktuellen Freibetrag beim BMF prüfen).

Liegst du mit Pension plus Zuverdienst über dieser Grenze, wirst du zur Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Einkommensteuererklärung verpflichtet, und es kann zu Nachzahlungen kommen. Es lohnt sich, eine Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn du nicht musst, denn oft holst du dir über Absetzbeträge etwas zurück.

Bevor du einen Nebenjob zusagst oder ein Honorar verhandelst, rechne kurz durch, was netto übrig bleibt. Mit dem Lokali-Gehaltsrechner unter lokali.at/de/helfer/gehaltsrechner überschlägst du für Österreich schnell, was aus einem Bruttobetrag wird. Er ersetzt keine individuelle Beratung, gibt dir aber sofort die richtige Größenordnung.

Anmeldung und Meldepflichten nicht vergessen

Wer in der Pension arbeitet, hat Meldepflichten. Nimmst du eine Beschäftigung auf oder ändert sich dein Einkommen, musst du das deinem Pensionsversicherungsträger zeitnah melden, in der Regel innerhalb weniger Tage. Versäumst du das, drohen Rückforderungen zu viel ausbezahlter Pension.

Wie du deinen Zuverdienst behandeln musst, hängt von der Form ab. Eine geringfügige Anstellung meldet dein Arbeitgeber bei der ÖGK an. Arbeitest du selbstständig oder gewerblich, kommen je nach Umfang eine Meldung bei der SVS und unter Umständen eine Gewerbeanmeldung dazu. Eine gelegentliche Nachbarschaftshilfe gegen ein kleines Entgelt wird anders behandelt als ein regelmäßiges Geschäft.

Faustregel: Je regelmäßiger und planmäßiger du verdienst, desto eher musst du dich aktiv um Anmeldung und Meldung kümmern. Im Zweifel lieber einmal zu viel bei PVA, ÖGK, SVS oder Wirtschaftskammer nachfragen als eine Nachzahlung riskieren (Stand 2026).

Welche Nebenjobs sich für Pensionisten lohnen

Die besten Nebenjobs in der Pension nutzen genau das, was du über Jahrzehnte gelernt und gesammelt hast: Erfahrung, Geduld und ein verlässliches Auftreten. Nachhilfe in Fächern oder Sprachen, in denen du fit bist, lässt sich flexibel am Nachmittag oder online geben und ist stark nachgefragt.

Auch praktische Tätigkeiten sind beliebt: Gartenarbeit wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, kleine Reparaturen und Handwerksjobs, Betreuung und Begleitung anderer älterer Menschen, Botengänge oder Einkaufshilfe und das Versorgen von Haustieren. Diese Dienste sind körperlich gut dosierbar und du bestimmst selbst, wie viel du übernimmst.

Der große Vorteil: Du arbeitest in deinem Tempo, suchst dir die Aufträge aus, die zu dir passen, und bleibst in Kontakt mit Menschen in deiner Nähe. Genau dafür ist ein lokaler Marktplatz wie Lokali gemacht, der Angebot und Nachfrage in deiner Umgebung zusammenbringt.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Pensionist dazuverdienen?

Beziehst du die reguläre Alterspension, darfst du unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Pension gekürzt wird. In einer Frühpension gilt dagegen die Geringfügigkeitsgrenze von 2026 rund 550 Euro pro Monat (aktuellen Wert bei PVA und ÖGK prüfen). Überschreitest du diese Grenze, ruht deine Pension für den betroffenen Monat.

Wird meine Pension durch einen Nebenjob gekürzt?

Bei der regulären Alterspension nein, sie bleibt in voller Höhe und kann durch weitere Beiträge sogar steigen. Bei Frühpensionen ruht sie in Monaten, in denen du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest. Bei Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gibt es gestaffelte Kürzungen je nach Gesamteinkommen. Den genauen Fall klärst du am besten direkt bei der PVA.

Muss ich meinen Zuverdienst in der Pension versteuern?

Möglicherweise ja, denn das Finanzamt rechnet Pension und Zuverdienst zusammen. Bleibt dein Gesamteinkommen unter der steuerfreien Jahresgrenze, fällt keine Einkommensteuer an, darüber schon (Stand 2026, Freibetrag beim BMF prüfen). Eine Steuererklärung lohnt sich oft auch freiwillig, weil du über Absetzbeträge Geld zurückholen kannst.

Was ist die neue Teilpension ab 2026?

Die Teilpension ermöglicht seit 2026 einen fließenden Übergang in die Pension. Du reduzierst deine Arbeitszeit und beziehst anteilig Pension, während für den weiter gearbeiteten Teil zusätzliche Pensionsansprüche aufgebaut werden. Ob sie für dich passt und wie sich die Anteile berechnen, klärst du in einem Beratungsgespräch bei der PVA.

Muss ich einen Nebenjob in der Pension melden?

Ja. Eine neue Beschäftigung oder eine Einkommensänderung musst du deinem Pensionsträger zeitnah melden, sonst drohen Rückforderungen. Eine geringfügige Anstellung meldet dein Arbeitgeber bei der ÖGK an, bei selbstständiger oder gewerblicher Arbeit kommen je nach Umfang SVS und eventuell eine Gewerbeanmeldung dazu (Stand 2026).

Welche Nebenjobs eignen sich für Pensionisten?

Besonders gut passen Tätigkeiten, die deine Erfahrung nutzen und sich flexibel einteilen lassen: Nachhilfe, Gartenarbeit, kleine Reparaturen, Betreuung und Begleitung, Botengänge oder Tierversorgung. Du bestimmst selbst Tempo und Umfang. Auf Lokali findest du passende Gesuche in deiner Nähe oder gibst dein eigenes Angebot auf.

Du möchtest in der Pension sinnvoll dazuverdienen und dabei Menschen in deiner Nähe helfen? Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at und gib in wenigen Minuten dein Angebot auf, etwa für Nachhilfe, Gartenarbeit oder Betreuung. So wirst du genau den Nachbarn angezeigt, die gerade Hilfe suchen. Und bevor du einen Auftrag zusagst, rechne mit dem Lokali-Gehaltsrechner kurz durch, was netto bei dir ankommt.

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