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Nebenjob in der Karenz: Was du beachten musst

7 Min. Lesezeit

Ja, du darfst während der Karenz dazuverdienen, du musst aber zwei verschiedene Grenzen im Blick behalten: die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung. Wer beide kennt und vorab kurz rechnet, kann sich völlig legal etwas dazuverdienen, ohne Förderung oder Kündigungsschutz zu riskieren.

Der häufigste Denkfehler: Karenz und Kinderbetreuungsgeld in einen Topf zu werfen. Die Karenz ist dein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung, das Kinderbetreuungsgeld ist die staatliche Geldleistung. Beide haben eigene Spielregeln, und genau deshalb gibt es zwei Grenzen statt einer.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel du dazuverdienen darfst, welche Modelle es gibt, was beim Überschreiten passiert und wie du mit Lokali einen flexiblen Nebenjob in deiner Nähe findest. Das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die aktuellen Werte und deinen konkreten Fall klärst du am besten direkt bei der zuständigen Stelle, also OEGK, AMS, BMF oder SVS.

Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind zwei Paar Schuhe

Bevor du über einen Nebenjob nachdenkst, lohnt sich diese Unterscheidung, weil davon abhängt, welche Grenze für dich gilt. Die Karenz ist dein Recht gegenüber dem Arbeitgeber, bis maximal zum zweiten Geburtstag des Kindes zu Hause zu bleiben, ohne den Job zu verlieren. In dieser Zeit ruht dein Dienstverhältnis, und du genießt einen besonderen Kündigungsschutz.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) dagegen ist die staatliche Geldleistung, die deinen Einkommensausfall abfedert. Es wird von der Krankenkasse ausbezahlt und ist an eigene Zuverdienstgrenzen geknüpft. Du kannst KBG beziehen, ohne in Karenz zu sein, und umgekehrt.

Für einen Nebenjob heißt das: Du musst gleichzeitig zwei Dinge prüfen. Erstens, bleibe ich unter der Zuverdienstgrenze meines KBG-Modells, damit ich nichts zurückzahlen muss. Zweitens, wie wirkt sich die Anstellung arbeitsrechtlich auf meine Karenz und meinen Kündigungsschutz aus. Wer das von Anfang an trennt, vermeidet böse Überraschungen.

Die zwei KBG-Modelle und ihre Zuverdienstgrenzen

In Österreich gibt es beim Kinderbetreuungsgeld zwei Grundvarianten, und sie unterscheiden sich genau bei der Frage, wie viel du dazuverdienen darfst. Welches Modell für dich gilt, hast du bei der Antragstellung gewählt, das solltest du vor jedem Nebenjob noch einmal nachsehen.

Beim pauschalen KBG-Konto darf der Zuverdienst pro Kalenderjahr eine vergleichsweise hohe Grenze nicht überschreiten, alternativ gilt eine Einschleifregelung in Höhe von 60 Prozent deines früheren Einkommens (Stand 2026, aktuelle Beträge bei der OEGK prüfen). Dieses Modell steht allen Eltern offen, unabhängig davon, ob und wie viel sie vor der Geburt gearbeitet haben.

Beim einkommensabhängigen KBG ist die Zuverdienstgrenze deutlich niedriger angesetzt, weil dieses Modell für Eltern mit höherem Vorverdienst und kürzerer Bezugsdauer gedacht ist (Stand 2026, aktuellen Wert bei der OEGK prüfen). Wer hier einen Nebenjob plant, sollte besonders genau rechnen, weil die niedrigere Grenze schneller erreicht ist. Im Zweifel ist ein Wechsel der Strategie sinnvoller als eine spätere Rückforderung.

Die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung

Neben der KBG-Grenze gibt es eine zweite Zahl, die du kennen musst: die Geringfügigkeitsgrenze. Bleibst du als Angestellte oder Angestellter monatlich darunter, ist die Anstellung von der vollen Sozialversicherung befreit, es besteht aber Unfallversicherungsschutz. 2026 liegt diese Grenze im Bereich von rund 550 Euro pro Monat (Stand 2026, aktuellen Wert bei der OEGK prüfen).

Wichtig: Diese Grenze gilt pro Person, nicht pro Job. Hast du mehrere kleine Anstellungen und überschreitest in Summe die Grenze, kann eine volle Versicherungspflicht entstehen, und du bekommst später eine Nachforderung. Wer geringfügig beschäftigt ist, kann sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die KBG-Zuverdienstgrenze sind nicht dieselbe Zahl. Ein geringfügiger Job liegt meist sicher unter der KBG-Grenze des pauschalen Modells, beim einkommensabhängigen KBG kann er aber bereits zu viel sein. Deshalb gilt: Beide Grenzen getrennt prüfen, bevor du zusagst.

Brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers?

Ein Nebenjob während der Karenz ist erlaubt, aber nicht völlig frei von Spielregeln gegenüber deinem ruhenden Dienstverhältnis. Eine geringfügige Beschäftigung kannst du in der Regel ohne Zustimmung deines Arbeitgebers ausüben, auch bei einem anderen Unternehmen. Trotzdem solltest du auf vereinbarte Konkurrenzklauseln und auf eine etwaige Meldepflicht in deinem Vertrag achten.

Willst du über die Geringfügigkeit hinaus arbeiten, brauchst du in der Regel die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ohne diese Zustimmung gibt es ein eng begrenztes Zeitfenster für eine höhere Beschäftigung pro Kalenderjahr (Stand 2026, Details bei der Arbeiterkammer prüfen). Überschreitest du dieses Fenster ohne Einverständnis, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben.

Die heikelste Folge betrifft den Kündigungsschutz: Wer während der Karenz zu viel oder im falschen Rahmen arbeitet, riskiert, dass der besondere Kündigungsschutz wegfällt. Sprich im Zweifel vorher mit deinem Arbeitgeber und hol dir eine kurze Auskunft bei der Arbeiterkammer, bevor du eine Anstellung über die Geringfügigkeit hinaus annimmst.

Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest

Die Folgen hängen davon ab, welche Grenze du reißt, und sie sind unterschiedlich schwer. Überschreitest du die KBG-Zuverdienstgrenze, musst du in der Regel nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Es wird meist nur der Betrag zurückgefordert, um den du die Grenze überschritten hast (Einschleifregelung, Stand 2026, Details bei der OEGK prüfen).

Anders sieht es arbeitsrechtlich aus. Arbeitest du ohne Zustimmung über das erlaubte Zeitfenster hinaus, kann dein ruhendes Dienstverhältnis wieder aufleben und der besondere Kündigungsschutz verloren gehen. Das ist die Folge, die wirklich wehtun kann, weil sie deinen Hauptjob betrifft.

Die gute Nachricht: Beide Risiken lassen sich mit etwas Planung vermeiden. Wer das passende KBG-Modell wählt, vorab mit einem offiziellen Rechner überschlägt und bei Bedarf die Zustimmung des Arbeitgebers einholt, bewegt sich auf der sicheren Seite. Eine kurze Dokumentation deiner Einnahmen hilft dir, am Jahresende den Überblick zu behalten.

Welche flexiblen Nebenjobs in der Karenz passen

In der Karenz zählt vor allem Flexibilität, weil dein Tag sich nach dem Kind richtet. Ideal sind Tätigkeiten, die du dir frei einteilen kannst, die wenig Vorbereitung brauchen und sich um die Betreuungszeiten herum legen lassen. Klassiker sind Nachhilfe, Babysitting für andere Familien, Texte schreiben, Tiersitting, Botengänge und Einkaufshilfe oder leichte Gartenarbeit.

Solche alltagsnahen Dienste haben drei Vorteile: Du brauchst kein Startkapital, kannst meist von zu Hause oder in der Nähe arbeiten und bestimmst dein Pensum selbst. So bleibst du leichter unter der Geringfügigkeitsgrenze und kannst in einkommensstarken Monaten kürzertreten oder ganz pausieren.

Der entscheidende Hebel ist Nähe. Wer im selben Graetzel wohnt, sucht lieber jemanden um die Ecke als einen anonymen Dienstleister von weit weg. Genau hier setzt ein lokaler Marktplatz an: Du formulierst einmal ein klares Angebot und wirst den Menschen in deiner Umgebung angezeigt, die genau so eine Hilfe brauchen.

So findest du mit Lokali einen passenden Nebenjob

Auf Lokali legst du kostenlos ein Angebot an, also einen Eintrag, in dem du als Privatperson eine Fähigkeit anbietest, etwa Nachhilfe am Nachmittag oder Tiersitting in der Nähe. Beschreibe konkret, was du machst, wann du Zeit hast und was es kostet. Klare Angebote bekommen mehr Anfragen als vage Beschreibungen.

Genauso kannst du die Gesuche deiner Nachbarn durchsehen, also Anfragen von Menschen, die gerade Hilfe suchen, und dich direkt melden. So findest du gezielt Aufträge, die zu deinem Zeitfenster passen, und kannst dein Pensum Monat für Monat selbst steuern, damit du unter deinen Grenzen bleibst.

Ein vollständiges Profil mit echtem Namen, Foto und kurzer Vorstellung schafft Vertrauen und bringt dir die ersten Folgeaufträge. Kläre vor dem ersten Termin Umfang, Dauer, Preis und Bezahlung kurz schriftlich. Bevor du eine Anstellung zusagst, hilft dir der Lokali-Gehaltsrechner unter lokali.at/de/helfer/gehaltsrechner, kurz zu überschlagen, was netto bei dir ankommt und ob du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.

Häufige Fragen

Darf ich während der Karenz überhaupt arbeiten?

Ja. Ein Nebenjob in der Karenz ist grundsätzlich erlaubt. Eine geringfügige Beschäftigung kannst du in der Regel ohne Zustimmung deines Arbeitgebers ausüben. Für eine höhere Beschäftigung brauchst du meist sein Einverständnis, sonst kann der besondere Kündigungsschutz wegfallen. Achte zusätzlich auf die Zuverdienstgrenze deines Kinderbetreuungsgeldes.

Wie viel darf ich in der Karenz dazuverdienen?

Das hängt von deinem KBG-Modell ab. Beim pauschalen KBG-Konto ist die jährliche Zuverdienstgrenze vergleichsweise hoch, beim einkommensabhängigen KBG deutlich niedriger (Stand 2026, aktuelle Werte bei der OEGK prüfen). Parallel gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von rund 550 Euro für die Sozialversicherung. Beide Grenzen solltest du getrennt prüfen.

Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?

In der Regel musst du nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Durch die Einschleifregelung wird meist nur der Betrag zurückgefordert, um den du die Grenze überschritten hast (Stand 2026, Details bei der OEGK prüfen). Arbeitsrechtlich heikler ist es, wenn du ohne Zustimmung zu viel arbeitest, dann kann der Kündigungsschutz verloren gehen.

Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Für eine geringfügige Beschäftigung in der Regel nicht, auch nicht bei einem anderen Unternehmen, sofern keine Konkurrenzklausel entgegensteht. Willst du über die Geringfügigkeit hinaus arbeiten, brauchst du meist die Zustimmung. Ohne sie gibt es nur ein eng begrenztes Zeitfenster pro Jahr. Im Zweifel vorab mit dem Arbeitgeber sprechen und die Arbeiterkammer fragen.

Welche Nebenjobs passen am besten zur Karenz?

Flexible, frei einteilbare Tätigkeiten, die sich um die Betreuungszeiten legen lassen: Nachhilfe, Babysitting, Texte schreiben, Tiersitting, Botengänge oder leichte Gartenarbeit. Sie brauchen kein Startkapital und du bestimmst dein Pensum selbst. So bleibst du leichter unter deinen Grenzen und kannst in einzelnen Monaten kürzertreten.

Wie finde ich einen flexiblen Nebenjob in meiner Nähe?

Am besten über einen lokalen Marktplatz. Auf Lokali erstellst du kostenlos ein Angebot mit deiner Fähigkeit oder siehst die Gesuche deiner Nachbarn durch und meldest dich direkt. So findest du Aufträge, die zu deinem Zeitfenster passen, und steuerst dein Pensum selbst, damit du unter den relevanten Grenzen bleibst.

Du möchtest dir in der Karenz flexibel etwas dazuverdienen? Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at und gib in wenigen Minuten dein erstes Angebot auf, etwa Nachhilfe oder Tiersitting in deiner Nähe. So findest du Aufträge, die sich um deine Betreuungszeiten legen lassen. Und bevor du eine Anstellung zusagst, rechne mit dem Lokali-Gehaltsrechner kurz durch, ob du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.

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