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Nebenjob und Arbeitslosengeld 2026: Was jetzt gilt

7 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort vorweg: Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich beim Arbeitslosengeld grundsätzlich Entweder-oder statt Sowohl-als-auch. Wer arbeitet, gilt in den meisten Fällen nicht mehr als arbeitslos, auch eine geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug ist also für viele nicht mehr automatisch erlaubt.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen, etwa für laufende Nebenjobs, für Langzeitarbeitslose und für Menschen über 50. Wer in eine dieser Gruppen fällt, darf unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dazuverdienen.

Dieser Ratgeber erklärt dir in einfachem Deutsch, was sich geändert hat, für wen Ausnahmen gelten und was du dem AMS unbedingt melden musst. Das ist Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner AMS-Stelle, weil es immer auf deinen konkreten Fall ankommt.

Was sich 2026 grundlegend geändert hat

Bis Ende 2025 war es möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen und gleichzeitig geringfügig zu arbeiten, also bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen, ohne den Anspruch zu verlieren. Rund jede zehnte arbeitslose Person hat diese Kombination genutzt.

Seit 1. Jänner 2026 gilt eine neue Grundregel: Wer arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Damit schließt eine Beschäftigung den gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld in den meisten Fällen aus. Das System wechselt von einem Nebeneinander zu einem klaren Entweder-oder.

Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht um den parallelen Bezug während der Arbeitslosigkeit. Ein Job über der Geringfügigkeit beendet den Bezug ohnehin, weil du dann wieder voll beschäftigt bist. Neu ist vor allem, dass auch kleine, geringfügige Nebenjobs nicht mehr ohne Weiteres erlaubt sind.

Die Geringfügigkeitsgrenze als zentrale Zahl

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der monatliche Betrag, bis zu dem eine Anstellung von der vollen Sozialversicherung befreit ist. Sie wird jährlich angepasst und liegt 2026 im Bereich von rund 550 Euro pro Monat (Stand 2026, aktuellen Wert bei der ÖGK oder beim AMS prüfen).

Früher war diese Grenze die Linie, bis zu der man trotz Arbeitslosengeld dazuverdienen durfte. In der neuen Logik ist das Überschreiten kein eigenes Thema mehr, weil schon die Beschäftigung selbst den Bezug für die meisten ausschließt. Die Grenze bleibt aber wichtig, um zu beurteilen, ob eine Tätigkeit überhaupt als geringfügig gilt.

Das Arbeitslosengeld selbst beträgt grundsätzlich rund 55 Prozent deines früheren täglichen Nettoeinkommens, mit Familienzuschlägen kann es höher liegen (Stand 2026, konkrete Höhe beim AMS prüfen). Verlass dich nicht auf alte Werte aus dem Netz, diese Zahlen ändern sich regelmäßig.

Diese vier Ausnahmen solltest du kennen

Erstens, ein bereits laufender Nebenjob: Wer schon vor der Arbeitslosigkeit über einen längeren Zeitraum, in der Regel mindestens 26 Wochen, parallel geringfügig gearbeitet hat, darf diese Tätigkeit oft weiterführen. Es geht hier um echte Bestandsjobs, nicht um neu aufgenommene.

Zweitens und drittens, Langzeitarbeitslose und ältere Personen: Wer 365 Tage oder länger im Bezug ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Zuverdienst nutzen. Für Menschen über 50 oder mit Behinderung gelten dabei großzügigere Regeln. Die genauen Fristen und Bedingungen klärst du am besten direkt mit deiner Betreuungsperson beim AMS.

Viertens, AMS-Schulungen: Während längerer vom AMS finanzierter Kurse kann ein begrenzter Zuverdienst möglich sein. Allen Ausnahmen gemeinsam ist: Sie greifen nur, wenn die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, und sie müssen gemeldet werden. Im Zweifel gilt die Grundregel, dass Arbeit den Bezug ausschließt.

Selbstständige Tätigkeit und ehrenamtliche Arbeit

Auch eine kleine selbstständige Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit ist heikel. Maßgeblich ist, ob Einkommen und Umsatz unter den jeweiligen Grenzen bleiben. Das wird oft erst nachträglich über den Steuerbescheid geprüft, eine Rückforderung ist also möglich, wenn du im Nachhinein darüber liegst.

Wenn du dir mit gelegentlichen Aufträgen etwas aufbauen willst, kläre vorher mit dem AMS, was erlaubt ist und ob sich eher ein Unternehmensgründungsprogramm anbietet. So vermeidest du, dass dir der Bezug rückwirkend gestrichen und zurückgefordert wird.

Reine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Entgelt ist grundsätzlich erlaubt und sogar erwünscht. Aufpassen musst du nur bei Aufwandsentschädigungen oder pauschalen Vergütungen, denn diese können als Einkommen zählen, ebenso ein Antrittsbonus oder eine Prämie.

Deine Meldepflicht gegenüber dem AMS

Das ist der Punkt, an dem die meisten Probleme entstehen. Du musst dem AMS jede Beschäftigung melden, auch eine geringfügige, und auch eine selbstständige Tätigkeit. Die Daten werden automatisch mit der Sozialversicherung abgeglichen, ein nicht gemeldeter Job fällt also früher oder später auf.

Seit 2025 läuft vieles standardisiert über das eAMS-Konto online. Auch nach Abwesenheiten kann eine erneute Meldung nötig sein, und im Krankheitsfall ist ab dem ersten Tag eine ärztliche Bestätigung gefragt. Halte deine Meldungen aktuell und dokumentiere, was du wann gemeldet hast.

Die Folgen einer unterlassenen Meldung sind ernst: Der Anspruch kann ab dem Tag des Arbeitsbeginns wegfallen, bereits ausgezahltes Geld wird zurückgefordert, und im schlimmsten Fall droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs. Eine ehrliche, rechtzeitige Meldung ist immer günstiger als eine spätere Nachforderung.

Der bessere Plan: zurück in Beschäftigung

Weil der kleine Zuverdienst neben dem Bezug für die meisten wegfällt, lohnt es sich, die Energie in den Wiedereinstieg zu stecken. Ein passender Job oder regelmäßige Aufträge bringen unterm Strich oft mehr als ein paar hundert Euro Nebenverdienst, die du jetzt ohnehin nicht behalten dürftest.

Genau hier kann dir Lokali helfen. In der Rubrik Jobs findest du Stellenanzeigen aus deiner Umgebung, unter Inserate Ausschreibungen von Betrieben, die kurzfristig Unterstützung suchen. Wer sich selbstständig machen will, kann mit einem eigenen Angebot oder einer Dienstleistung sichtbar werden und so sauber Aufträge gewinnen.

Ein kostenloses Konto auf lokali.at ist schnell erstellt. Du kannst Jobs und Hilfegesuche in deiner Nähe durchsuchen, dich auf Stellenanzeigen melden oder selbst ein Gesuch aufgeben. Was du dabei verdienst, klärst du wie bei jeder Beschäftigung vorab mit dem AMS.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Der erste Klassiker ist, sich auf alte Informationen zu verlassen. Foren und ältere Artikel beschreiben oft noch die Regelung von vor 2026, nach der ein geringfügiger Job neben dem Bezug erlaubt war. Diese Auskunft ist heute in den meisten Fällen schlicht falsch.

Der zweite Fehler ist, einen kleinen Job nicht zu melden, weil er ja unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Die Grenze schützt dich nicht vor der Meldepflicht. Der automatische Datenabgleich bringt nicht gemeldete Tätigkeiten zuverlässig ans Licht.

Der dritte Fehler ist, eine Ausnahme einfach für sich anzunehmen, ohne sie bestätigen zu lassen. Ob ein laufender Nebenjob, die 365-Tage-Regel oder die Sonderregel ab 50 auf dich zutrifft, entscheidet das AMS in deinem Fall. Frag lieber einmal zu viel nach, bevor du eine Rückforderung riskierst.

Häufige Fragen

Darf ich 2026 neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

In den meisten Fällen nicht mehr. Seit 1. Jänner 2026 gilt, dass eine Beschäftigung den Bezug von Arbeitslosengeld ausschließt, auch eine geringfügige. Es gibt Ausnahmen, etwa für bereits laufende Nebenjobs oder Langzeitarbeitslose. Ob eine davon auf dich zutrifft, musst du mit dem AMS klären.

Was passiert, wenn ich einen Nebenjob nicht melde?

Das kann teuer werden. Dein Anspruch kann ab dem Tag des Arbeitsbeginns wegfallen, bereits ausgezahltes Arbeitslosengeld wird zurückgefordert, und im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Betrugs. Die Daten werden automatisch mit der Sozialversicherung abgeglichen, ein nicht gemeldeter Job fällt also auf.

Gibt es Ausnahmen, bei denen ich doch dazuverdienen darf?

Ja. Wer schon vor der Arbeitslosigkeit über längere Zeit parallel geringfügig gearbeitet hat, darf diesen Job oft weiterführen. Auch für Langzeitarbeitslose ab 365 Tagen Bezug, für Personen über 50 oder mit Behinderung und während längerer AMS-Schulungen gelten Sonderregeln. Die genauen Voraussetzungen prüft das AMS in deinem Fall.

Darf ich während des Bezugs ehrenamtlich arbeiten?

Reine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Bezahlung ist grundsätzlich erlaubt und erwünscht. Aufpassen musst du bei Aufwandsentschädigungen oder pauschalen Vergütungen, weil diese als Einkommen zählen können. Im Zweifel meldest du die Tätigkeit dem AMS und lässt klären, ob sie unbedenklich ist.

Wie kann mir Lokali beim Wiedereinstieg helfen?

Auf lokali.at findest du in der Rubrik Jobs Stellenanzeigen aus deiner Umgebung und unter Inserate Ausschreibungen von Betrieben. Du kannst dich auf Stellen melden, ein eigenes Gesuch aufgeben oder als Angebot beziehungsweise Dienstleistung sichtbar werden. Ein Konto ist kostenlos. Was du verdienst, klärst du wie bei jeder Beschäftigung vorab mit dem AMS.

Statt ein paar Euro Zuverdienst zu riskieren, die du 2026 ohnehin nicht mehr behalten dürftest, suche dir lieber den richtigen Wiedereinstieg. Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at, durchstöbere Jobs und Ausschreibungen in deiner Nähe oder gib selbst ein Gesuch auf. Und denk daran, jede Beschäftigung vorab mit dem AMS abzuklären.

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