Steuererklärung mit Nebenjob in Österreich: Muss ich das?
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Kurz gesagt: Wenn du neben deinem Hauptjob noch einen zweiten lohnsteuerpflichtigen Job hattest, ist die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich verpflichtend. In vielen anderen Fällen ist sie freiwillig, lohnt sich aber fast immer, weil du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholst.
Die meisten Nebenjobber verwechseln zwei Dinge: die Steuererklärung an sich und die Frage, ob überhaupt Steuer anfällt. Das sind zwei verschiedene Themen. Selbst wenn dein gesamtes Jahreseinkommen unter der steuerfreien Grenze liegt und du gar keine Steuer schuldest, kann eine freiwillige Veranlagung sinnvoll sein, weil dein Arbeitgeber unter dem Jahr oft mehr Lohnsteuer abführt als nötig.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wann du die Veranlagung machen musst, wann sie Geld zurückbringt, was du absetzen kannst und bis wann du Zeit hast. Das ist Information, keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen sind das Finanzamt, das BMF oder die kostenlose Beratung der Arbeiterkammer die richtige Adresse.
Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung?
Wenn du angestellt bist, gibst du keine klassische Einkommensteuererklärung ab, sondern machst eine Arbeitnehmerveranlagung. Früher hieß das Lohnsteuerausgleich, gemeint ist dasselbe. Dabei wird im Nachhinein geprüft, ob über das Jahr die richtige Menge Lohnsteuer einbehalten wurde, und zu viel Gezahltes bekommst du zurück.
Die echte Einkommensteuererklärung betrifft dagegen Selbstständige und Unternehmer. Hast du also einen geringfügigen oder regulären Angestellten-Nebenjob, läuft das alles über die Arbeitnehmerveranlagung. Verdienst du nebenbei selbstständig dazu, kommt zusätzlich die Einkommensteuererklärung ins Spiel.
Für die meisten Menschen mit einem oder zwei Anstellungen ist die Arbeitnehmerveranlagung also das richtige Werkzeug. Sie ist kostenlos, du kannst sie selbst online erledigen und brauchst dafür keinen Steuerberater.
Wann die Veranlagung Pflicht ist
In bestimmten Fällen bist du zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet, weil das Finanzamt nicht von vornherein dein Gesamtbild kennt. Der häufigste Auslöser bei Nebenjobbern: Du hattest im selben Kalenderjahr gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse. Jeder Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer für sich, dadurch wurde in Summe oft zu wenig einbehalten.
Pflicht wird es außerdem, wenn du nebenbei selbstständige oder andere nicht lohnversteuerte Einkünfte über dem Veranlagungsfreibetrag von rund 730 Euro im Jahr hattest (Stand 2026, aktuelle Werte beim BMF prüfen). Auch der Bezug bestimmter Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Wochengeld kann eine Pflichtveranlagung auslösen, weil diese Bezüge die Steuerberechnung verändern.
Eine reine geringfügige Beschäftigung neben einem Hauptjob ist hier der Klassiker, der überrascht: Auch ein geringfügiger Anstellungs-Nebenjob ist ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und kann die Pflicht zur Veranlagung auslösen. Im Zweifel gehst du davon aus, dass du sie machen musst, und prüfst es über FinanzOnline.
Wann sich die freiwillige Veranlagung lohnt
Auch wenn du nicht verpflichtet bist, holst du dir mit einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung oft Geld zurück. Das passiert vor allem dann, wenn dein Einkommen über das Jahr ungleich verteilt war. Hast du den Nebenjob nur ein paar Monate gemacht oder mitten im Jahr angefangen, hat der Lohnsteuerabzug so gerechnet, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen, und das war zu viel.
Ebenfalls ein guter Grund: Du hattest beruflich bedingte Ausgaben, die noch niemand berücksichtigt hat, etwa für Arbeitsmittel, Fortbildung oder den Arbeitsweg. Auch der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, das Pendlerpauschale oder Sonderausgaben können dazu führen, dass dir Geld zusteht.
Die gute Nachricht für Vorsichtige: Bei der freiwilligen Veranlagung gilt eine Rückwirkung von bis zu fünf Jahren. Du kannst also auch für zurückliegende Jahre noch eine Veranlagung nachholen, wenn du sie damals vergessen hast. Und kommt wider Erwarten eine Nachzahlung heraus, kannst du einen freiwilligen Antrag in der Regel zurückziehen.
Die wichtigsten Grenzen für Nebenjobber
Drei Zahlen solltest du auseinanderhalten. Erstens die steuerfreie Grenze: Liegt dein gesamtes Jahreseinkommen darunter, fällt gar keine Lohn- oder Einkommensteuer an. Diese Grenze liegt 2026 im Bereich von rund 13.000 Euro im Jahr für Arbeitnehmer (Stand 2026, aktuellen Wert beim BMF prüfen).
Zweitens der Veranlagungsfreibetrag von rund 730 Euro pro Jahr für nicht lohnversteuerte Nebeneinkünfte, also etwa kleine selbstständige Honorare. Drittens die Geringfügigkeitsgrenze, ein monatlicher Betrag im Bereich von rund 550 Euro pro Monat, bis zu dem ein Anstellungsverhältnis von der vollen Sozialversicherung befreit ist (jeweils Stand 2026, aktuelle Werte bei BMF und ÖGK prüfen).
Wichtig ist die Trennung: Die Geringfügigkeitsgrenze ist eine Sozialversicherungsgrenze, nicht die Schwelle, ab der du Steuer zahlst. Ein geringfügiger Nebenjob ist sozialversicherungsfrei, kann steuerlich aber trotzdem zur Pflichtveranlagung führen, weil er ein zweites Dienstverhältnis ist. Wenn du wissen willst, was bei einem Nebenjob netto übrig bleibt, hilft dir der Lokali-Gehaltsrechner unter lokali.at/de/helfer/gehaltsrechner mit einer schnellen Hochrechnung.
So machst du die Veranlagung Schritt für Schritt
Der einfachste Weg ist FinanzOnline, das kostenlose Portal des Finanzamts. Dort sind viele Daten deiner Arbeitgeber bereits vorausgefüllt, du ergänzt nur deine Absetzposten und schickst das Formular ab. Alternativ gibt es das Papierformular L1, das aber länger in der Bearbeitung dauert.
Praktisch gehst du so vor: Zugang zu FinanzOnline anlegen oder einloggen, das Jahr auswählen, die vorausgefüllten Lohnzettel kontrollieren, Werbungskosten und Sonderausgaben eintragen, Familienstand und Absetzbeträge prüfen und absenden. Lege dir vorher deine Belege bereit, damit du nichts vergisst.
Du musst die Belege nicht mitschicken, aber sieben Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Bist du dir bei der Eingabe unsicher, bietet die Arbeiterkammer eine kostenlose Beratung an, die sich gerade bei der ersten Veranlagung lohnt.
Was du als Nebenjobber absetzen kannst
Werbungskosten sind Ausgaben, die mit deinem Job zusammenhängen. Dazu zählen Arbeitsmittel wie Laptop, Werkzeug oder Fachliteratur, Kosten für Fortbildung und Kurse, Berufskleidung sowie das Arbeitszimmer- oder Homeoffice-Pauschale. Auch der Arbeitsweg kann über das Pendlerpauschale berücksichtigt werden, wenn dein Arbeitgeber ihn nicht ohnehin abgilt.
Daneben gibt es Sonderausgaben, etwa den Kirchenbeitrag, Spenden an begünstigte Organisationen oder bestimmte Versicherungen. Außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten, Ausgaben wegen einer Behinderung oder Katastrophenschäden können das zu versteuernde Einkommen ebenfalls senken.
Ein kleiner Pauschbetrag für Werbungskosten und Sonderausgaben wird automatisch berücksichtigt. Hast du tatsächlich höhere Ausgaben, trägst du sie einzeln ein, damit sich der Aufwand auch wirklich auszahlt. Sammle Rechnungen deshalb das ganze Jahr über in einem Ordner, digital oder auf Papier.
Fristen und wie lange du auf das Geld wartest
Bei einer Pflichtveranlagung hast du in der Regel bis 30. April des Folgejahres Zeit, wenn du das Papierformular nutzt, und bis 30. Juni des Folgejahres über FinanzOnline (Stand 2026, aktuelle Fristen beim BMF prüfen). Für die freiwillige Veranlagung gilt der großzügige Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend.
Nach dem Absenden über FinanzOnline geht es meist schnell: Häufig liegt der Steuerbescheid innerhalb von zwei bis sechs Wochen vor und das Guthaben landet kurz darauf auf deinem Konto. Bei Papierformularen und bei Rückfragen des Finanzamts dauert es entsprechend länger.
Prüfe den Bescheid genau, wenn er kommt. Stimmt etwas nicht, kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Gerade als Nebenjobber lohnt sich der kurze Blick, ob alle Lohnzettel und Absetzposten richtig erfasst wurden.
Häufige Fragen
Muss ich mit einem geringfügigen Nebenjob eine Steuererklärung machen?
Oft ja. Ein geringfügiger Anstellungs-Nebenjob neben deinem Hauptjob ist ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und löst dadurch in der Regel eine Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung aus. Geringfügig bezieht sich nur auf die Sozialversicherung, nicht auf die Steuer. Prüfe deinen Fall über FinanzOnline oder bei der Arbeiterkammer.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung?
Die Arbeitnehmerveranlagung, früher Lohnsteuerausgleich, ist für Angestellte und gleicht zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer aus. Die Einkommensteuererklärung betrifft Selbstständige und Unternehmer. Hast du nur Anstellungen, machst du eine Arbeitnehmerveranlagung. Verdienst du selbstständig dazu, kann zusätzlich eine Einkommensteuererklärung nötig sein.
Lohnt sich eine freiwillige Veranlagung, wenn ich wenig verdient habe?
Häufig ja. Wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast, wurde meist zu viel Lohnsteuer einbehalten, weil so gerechnet wird, als würdest du ganzjährig so viel verdienen. Diese Differenz holst du dir mit der freiwilligen Veranlagung zurück. Kommt ausnahmsweise eine Nachzahlung heraus, kannst du den freiwilligen Antrag in der Regel zurückziehen.
Bis wann muss ich die Veranlagung abgeben?
Bei einer Pflichtveranlagung in der Regel bis 30. April des Folgejahres per Papierformular oder bis 30. Juni über FinanzOnline (Stand 2026, aktuelle Fristen beim BMF prüfen). Eine freiwillige Veranlagung kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend machen, auch für zurückliegende Jahre, die du vergessen hast.
Was kann ich als Nebenjobber von der Steuer absetzen?
Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildung, Berufskleidung, das Homeoffice-Pauschale und das Pendlerpauschale, dazu Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden und bestimmte Versicherungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten. Ein kleiner Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, höhere Ausgaben trägst du einzeln ein und hebst die Belege auf.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?
Über FinanzOnline liegt der Steuerbescheid häufig innerhalb von zwei bis sechs Wochen vor und das Guthaben kommt kurz darauf aufs Konto. Per Papierformular und bei Rückfragen des Finanzamts dauert es länger. Prüfe den Bescheid genau und lege bei Fehlern in der Regel innerhalb eines Monats Beschwerde ein.
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