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Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen in Österreich?

7 Min. Lesezeit

Als Angestellter darfst du über dein Gehalt hinaus in der Regel bis rund 730 Euro pro Jahr ohne zusätzliche Steuer dazuverdienen, das ist der sogenannte Veranlagungsfreibetrag (Stand 2026, aktuelle Werte bei BMF und ÖGK prüfen). Hast du gar kein anderes Einkommen, bleibt sogar ein viel größerer Betrag steuerfrei, weil erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von rund 13.000 Euro überhaupt Lohn- oder Einkommensteuer anfällt.

Die zweite wichtige Zahl ist die Geringfügigkeitsgrenze: Bis zu dieser monatlichen Grenze bleibt ein Anstellungsverhältnis von der vollen Sozialversicherung befreit. Steuer und Sozialversicherung sind also zwei verschiedene Themen, die du getrennt betrachten musst.

Dieser Ratgeber erklärt dir die wichtigsten Begriffe in einfachem Deutsch, zeigt dir, wann ein Nebenverdienst gemeldet werden muss, und worauf du achten solltest. Das ist Information, keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen ist das Finanzamt, die ÖGK oder die SVS die richtige Adresse.

Steuer und Sozialversicherung sind zwei Paar Schuhe

Der häufigste Denkfehler beim Dazuverdienen: Viele werfen Steuer und Sozialversicherung in einen Topf. In Österreich sind das zwei völlig getrennte Systeme mit eigenen Grenzen. Es kann gut sein, dass du für einen kleinen Nebenverdienst keine Steuer zahlst, aber trotzdem Beiträge an die Sozialversicherung leistest, oder umgekehrt.

Die Steuer richtet sich nach deinem gesamten Jahreseinkommen. Erst ab einer bestimmten Grenze fällt überhaupt Einkommensteuer an. Die Sozialversicherung dagegen schaut auf die Art der Tätigkeit, etwa ob du angestellt bist oder selbstständig arbeitest, und ob du die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitest.

Merke dir die Grundregel: Wenig Verdienst heißt nicht automatisch keine Meldepflicht. Wer das von Anfang an trennt, vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Veranlagung oder einer Nachforderung der Sozialversicherung.

Der Veranlagungsfreibetrag für Angestellte

Wenn du bereits ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt beziehst und nebenbei etwas dazuverdienst, gibt es einen kleinen Puffer: den Veranlagungsfreibetrag von rund 730 Euro pro Jahr (Stand 2026, aktuelle Werte bei BMF prüfen). Andere Einkünfte bis zu diesem Betrag lösen in der Regel keine zusätzliche Steuer aus und müssen oft nicht einmal in einer Steuererklärung angegeben werden.

Liegst du daruber, wird es nicht sofort dramatisch, aber der Freibetrag schmilzt mit steigendem Zusatzeinkommen ab, und du wirst zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet. Der Mehrverdienst wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, der sich aus deinem Gesamteinkommen ergibt.

Diese Grenze gilt für Einkünfte neben dem Hauptjob, also zum Beispiel für kleine selbstständige Aufträge oder gelegentliche Honorare. Sie ist getrennt von der Sozialversicherung zu sehen.

Die Geringfügigkeitsgrenze einfach erklärt

Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein monatlicher Betrag, der jährlich angepasst wird und 2026 im Bereich von rund 550 Euro pro Monat liegt (Stand 2026, aktuellen Wert bei ÖGK prüfen). Wer als Angestellter darunter bleibt, ist geringfügig beschäftigt und grundsätzlich von der vollen Sozialversicherung befreit. Es besteht aber Unfallversicherungsschutz.

Wichtig: Diese Grenze gilt pro Person, nicht pro Job. Hast du mehrere geringfügige Anstellungen und überschreitest in Summe die Grenze, kann eine volle Versicherungspflicht entstehen, und du bekommst später eine Nachforderung. Wer geringfügig beschäftigt ist, kann sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.

Für reine Selbstständige gilt diese Anstellungs-Grenze nicht in gleicher Form. Hier zählt, ob dein Gewinn aus selbstständiger Arbeit eine eigene Versicherungsgrenze bei der SVS überschreitet. Auch das ist eine andere Zahl als die steuerliche Grenze.

Angestellt, selbstständig oder einfach Privatperson?

Wie du deinen Nebenverdienst behandeln musst, hängt stark davon ab, in welcher Form du ihn erzielst. Ein gelegentlicher Gefallen gegen ein kleines Trinkgeld ist etwas anderes als eine regelmäßige, gewerbsmäßige Tätigkeit, mit der du planmäßig Gewinn machst.

Hilfst du als Privatperson sporadisch im Bekanntenkreis aus, etwa beim Umzug, im Garten oder bei der Nachhilfe, bewegst du dich oft im Bereich der gelegentlichen Leistung. Sobald du das aber regelmäßig, öffentlich beworben und mit Gewinnabsicht machst, kann eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die angemeldet werden muss.

Auf Lokali macht genau diese Unterscheidung den Unterschied zwischen den Inserat-Typen aus: Ein privates Angebot, mit dem du gelegentlich eine Fähigkeit anbietest, ist etwas anderes als eine Dienstleistung, die ein Betrieb regelmäßig und gewerblich erbringt. Wenn aus deinem Hobby ein regelmäßiges Geschäft wird, solltest du dich früh über die Anmeldung informieren.

Wann du etwas anmelden musst

Es gibt drei Stellen, die je nach Situation relevant werden. Erstens das Finanzamt: Sobald dein Gesamteinkommen die steuerfreie Grenze überschreitet oder du selbstständige Einkünfte über dem Freibetrag hast, brauchst du eine Steuernummer und gibst eine Erklärung ab. Bei rein nichtselbstständigen Einkünften läuft das über die Arbeitnehmerveranlagung.

Zweitens die Sozialversicherung: Eine geringfügige Anstellung meldet dein Arbeitgeber bei der ÖGK an. Als Selbstständiger meldest du dich bei Überschreiten der Versicherungsgrenze selbst bei der SVS. Drittens, bei gewerblicher Tätigkeit, die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Gewerbeservice der Wirtschaftskammer.

Faustregel: Einmaliger Mini-Verdienst unter den Grenzen ist meist unproblematisch. Regelmäßigkeit, Gewinnabsicht und ein Überschreiten der jeweiligen Grenze sind die Signale, bei denen du dich aktiv informieren und gegebenenfalls anmelden musst. Im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen als eine Nachzahlung riskieren.

Was netto bei dir ankommt: der Gehaltsrechner

Gerade bei einer Anstellung ist die spannende Frage nicht nur, ob du etwas zahlst, sondern wie viel netto übrig bleibt. Zwischen Bruttolohn und Auszahlung liegen Sozialversicherung und Lohnsteuer, und die Differenz unterschätzen viele.

Bevor du einen Nebenjob zusagst oder ein Honorar verhandelst, lohnt sich eine ehrliche Hochrechnung. Mit dem Lokali-Gehaltsrechner kannst du für Österreich und weitere Länder überschlagen, was aus einem Bruttobetrag netto wird, ohne dass du dich durch Tabellen quälen musst. So gehst du mit einer realistischen Zahl ins Gespräch.

Den Rechner findest du in den Lokali-Helfer-Tools unter lokali.at/de/helfer/gehaltsrechner. Er ersetzt keine individuelle Beratung, gibt dir aber schnell ein Gefühl für die Größenordnung, bevor du einen Auftrag oder eine Anstellung annimmst.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Der erste Klassiker ist das Sammeln mehrerer geringfügiger Jobs ohne den Überblick über die Gesamtsumme. Wer hier die Grenze reißt, bekommt oft erst Monate später die Nachforderung der Sozialversicherung, und dann tut sie weh.

Der zweite Fehler ist, einen regelmäßigen Nebenverdienst als reines Hobby zu verbuchen. Wenn du öffentlich Aufträge annimmst und planmäßig verdienst, hilft es nicht, das Geschäft kleinzureden. Lieber früh klären, ob eine Anmeldung nötig ist.

Der dritte Fehler ist fehlende Dokumentation. Notiere dir Einnahmen, Datum und Auftraggeber von Anfang an. Das spart dir bei der Veranlagung viel Stress und du kannst belegen, dass du unter den relevanten Grenzen geblieben bist.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Angestellter steuerfrei dazuverdienen?

Neben deinem lohnsteuerpflichtigen Gehalt bleiben zusätzliche Einkünfte bis zum Veranlagungsfreibetrag von rund 730 Euro pro Jahr in der Regel steuerfrei (Stand 2026, aktueller Wert beim BMF). Darüber wirst du zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet und der Mehrverdienst wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Das ist ein monatlicher Betrag, bis zu dem eine Anstellung von der vollen Sozialversicherung befreit ist. 2026 liegt sie im Bereich von rund 550 Euro pro Monat (aktuellen Wert bei der ÖGK prüfen). Sie gilt pro Person. Hast du mehrere geringfügige Jobs und überschreitest in Summe die Grenze, kann volle Versicherungspflicht entstehen.

Muss ich einen kleinen Nebenverdienst beim Finanzamt melden?

Ein einmaliger Mini-Betrag unter den Freibeträgen ist meist unproblematisch. Sobald dein Gesamteinkommen die steuerfreie Grenze überschreitet oder du regelmäßige selbstständige Einkünfte über dem Freibetrag erzielst, brauchst du eine Steuernummer und gibst eine Erklärung ab. Im Zweifel direkt beim Finanzamt nachfragen.

Ab wann gilt mein Dazuverdienst als selbstständige Tätigkeit?

Entscheidend sind Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht. Hilfst du gelegentlich im Bekanntenkreis aus, ist das oft eine gelegentliche Leistung. Bewirbst du deine Leistung öffentlich und verdienst planmäßig damit, kann eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die bei SVS und gegebenenfalls der Gewerbebehörde anzumelden ist.

Wie rechne ich aus, was netto übrig bleibt?

Bei einer Anstellung ziehen Sozialversicherung und Lohnsteuer einen Teil vom Brutto ab. Mit dem Lokali-Gehaltsrechner unter lokali.at/de/helfer/gehaltsrechner kannst du für Österreich und weitere Länder überschlagen, was netto bleibt. Er ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber schnell die richtige Größenordnung.

Du hast eine Fähigkeit, mit der du dir etwas dazuverdienen möchtest? Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at und gib dein Angebot oder deine Dienstleistung auf, damit Menschen in deiner Nähe dich finden. Und bevor du einen Auftrag zusagst, rechne mit dem Lokali-Gehaltsrechner kurz durch, was netto bei dir ankommt.

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