Arbeitszeit im Nebenjob: Wie viele Stunden sind erlaubt?
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Die kurze Antwort: In Österreich zählen dein Hauptjob und dein Nebenjob beim Thema Arbeitszeit zusammen. Als angestellte Person darfst du über beide Jobs hinweg im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche und an einem einzelnen Tag in der Regel nicht mehr als 12 Stunden arbeiten (Stand 2026, Details im Arbeitszeitgesetz und bei der Arbeiterkammer prüfen).
Das Entscheidende ist das Wort zusammen: Die Grenzen gelten für dich als Person, nicht pro Arbeitsverhältnis. Wer 40 Stunden im Hauptjob arbeitet, hat für den Nebenjob also nur noch begrenzt Luft. Genau hier rutschen viele unwissentlich in unzulässige Stundenzahlen.
Dieser Ratgeber erklärt dir in einfachem Deutsch, welche Grenzen gelten, rechnet typische Fälle durch und zeigt, worauf du bei Meldepflicht und Sonderfällen achten musst. Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung, bei konkreten Fragen sind Arbeiterkammer oder Arbeitsinspektorat die richtige Adresse.
Beide Jobs zählen zusammen
Der häufigste Irrtum beim Nebenjob: Viele glauben, jeder Job habe seine eigene Stundengrenze. Das stimmt nicht. Das Arbeitszeitgesetz schaut auf dich als Person und addiert die Arbeitszeit aus allen Arbeitsverhältnissen. Wenn du im Hauptjob schon 40 Stunden arbeitest, ist dein Spielraum für den Nebenjob entsprechend klein.
Konkret heißt das: Im Durchschnitt sind höchstens 48 Stunden pro Woche erlaubt, gerechnet über mehrere Monate. Pro Tag liegt die übliche Höchstgrenze bei 12 Stunden, in absoluten Ausnahmefällen sind kurzfristig bis zu 60 Stunden in einer einzelnen Woche möglich. Das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.
Wichtig ist auch die Ruhezeit: Zwischen Ende eines Arbeitstages und Beginn des nächsten müssen normalerweise mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe liegen. Wer abends spät im Nebenjob arbeitet und früh wieder im Hauptjob startet, unterschreitet diese Ruhezeit schnell, auch wenn die reine Stundensumme noch passt.
Die wichtigsten Grenzen auf einen Blick
Die Eckwerte für angestellte Personen in Österreich (Stand 2026, Details im Arbeitszeitgesetz und bei der Arbeiterkammer prüfen): Durchschnitt über mehrere Monate maximal rund 48 Stunden pro Woche. Tagesgrenze in der Regel maximal 12 Stunden, alle Jobs zusammengerechnet. Absolute Wochengrenze kurzfristig bis 60 Stunden, nur in Ausnahmefällen. Mindestruhezeit 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
Diese Werte gelten für die reine Arbeitszeit als Angestellter. Steuern und Sozialversicherung sind ein eigenes Thema mit eigenen Grenzen, etwa der Geringfügigkeitsgrenze. Wie viel du dabei steuerfrei behalten darfst, liest du im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen.
Vier Beispiele zum Durchrechnen
Beispiel 1, passt: Vollzeitjob mit 40 Stunden plus ein Nebenjob mit 8 Stunden am Samstag ergibt 48 Stunden pro Woche. Das liegt genau am Durchschnittslimit und ist grundsätzlich zulässig, solange die Tagesgrenzen und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Beispiel 2, grenzwertig: 38,5 Stunden im Hauptjob plus 10 Stunden Abendarbeit im Nebenjob sind 48,5 Stunden. Das geht knapp über den 48-Stunden-Schnitt hinaus. Über mehrere Wochen lässt sich so etwas manchmal ausgleichen, dauerhaft ist es heikel, und die Ruhezeiten werden bei Abendschichten schnell zum Problem.
Beispiel 3, kritisch: Teilzeit mit 20 Stunden plus zwei Nebenjobs mit je 15 Stunden ergibt 50 Stunden. Hier zählen wirklich alle drei Verhältnisse zusammen, und der Schnitt liegt klar über der Grenze.
Beispiel 4, nicht erlaubt: 40 Stunden im Hauptjob plus 20 Stunden Nebenjob sind 60 Stunden pro Woche. Als Dauerzustand ist das unzulässig, weil der erlaubte Durchschnitt deutlich überschritten wird. 60 Stunden sind nur die absolute Ausnahmeobergrenze für einzelne Wochen, kein Normalfall.
Muss der Arbeitgeber vom Nebenjob wissen?
Ob du deinen Nebenjob melden musst, hängt von deinem Dienstvertrag und der Branche ab. Viele Verträge enthalten eine Klausel, nach der du eine zusätzliche Beschäftigung anzeigen oder genehmigen lassen musst. Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit ist allerdings oft nicht zulässig, solange der Nebenjob deine Hauptarbeit nicht beeinträchtigt und keine Konkurrenz darstellt.
Praktisch relevant wird die Information aus zwei Gründen. Erstens müssen die Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, und das geht nur, wenn sie von den anderen Jobs wissen. Zweitens darf der Nebenjob nicht im direkten Wettbewerb zum Hauptarbeitgeber stehen, das wäre ein Konkurrenzverstoß.
Im Zweifel ist Transparenz der sichere Weg: Sprich mit deinem Arbeitgeber, prüfe deinen Vertrag und hol dir bei Unsicherheit Auskunft bei der Arbeiterkammer.
Sonderregeln für bestimmte Gruppen
Nicht für alle gelten dieselben Grenzen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Regel höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, mit zusätzlichem Schutz bei Pausen und Nachtarbeit. Für Lehrlinge gelten je nach Alter eigene Regeln.
Schwangere und stillende Mütter haben einen besonderen Schutz: meist maximal 40 Stunden pro Woche und grundsätzlich kein Nachtdienst. Wer in Karenz ist, darf in gewissem Rahmen geringfügig dazuverdienen, sollte aber vorher die Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld klären (Stand 2026, aktuelle Werte bei der ÖGK prüfen).
Auch für Pensionistinnen und Pensionisten kommt es darauf an, welche Pension du beziehst, weil ein Zuverdienst die Leistung beeinflussen kann. Beziehst du Arbeitslosengeld vom AMS, darfst du nur geringfügig dazuverdienen, sonst verlierst du den Anspruch. Diese Werte ändern sich regelmäßig, prüfe sie also beim AMS, bei der ÖGK oder bei der Pensionsversicherung.
Selbstständig dazuverdienen: andere Regeln
Die strengen Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes gelten für angestellte Personen. Wenn du deinen Nebenverdienst selbstständig erzielst, etwa als Privatperson, die gelegentlich eine Fähigkeit gegen Bezahlung anbietet, oder als kleine selbstständige Tätigkeit, bist du in der reinen Stundeneinteilung freier.
Frei von Grenzen bist du trotzdem nicht. Steuer- und Sozialversicherungsregeln gelten weiterhin, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest. Und dauerhaft 60-Stunden-Wochen sind auch dann keine gute Idee, wenn sie rechtlich niemand verbietet.
Auf Lokali macht diese Unterscheidung sogar den Unterschied zwischen den Inserat-Typen aus: Ein privates Angebot, mit dem du gelegentlich aushilfst, ist etwas anderes als eine gewerbliche Dienstleistung, die ein Betrieb regelmäßig erbringt. Wird aus deinem Nebenjob ein dauerhaftes Geschäft, informier dich früh über Anmeldung und Steuer.
So planst du deinen Nebenjob clever
Bevor du einen Nebenjob zusagst, rechne ehrlich zusammen, wie viele Stunden du insgesamt arbeitest. Notiere Hauptjob, geplanten Nebenjob und gegebenenfalls weitere kleine Tätigkeiten, und prüfe, ob du im Schnitt unter 48 Stunden bleibst und genug Ruhezeit hast.
Achte besonders auf die Tage rund um Abend- und Wochenendschichten. Oft ist nicht die Wochensumme das Problem, sondern eine zu kurze Pause zwischen Spätschicht und Frühschicht. Plane die 11 Stunden Ruhe bewusst ein.
Wenn du einen passenden Nebenjob suchst oder selbst Hilfe anbieten willst, hilft dir Lokali dabei, Angebote in deiner Nähe zu finden. So kannst du gezielt nach Tätigkeiten suchen, die zeitlich zu deinem Hauptjob passen, statt dich zu übernehmen.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich im Nebenjob arbeiten?
Eine feste Stundenzahl nur für den Nebenjob gibt es nicht, weil alle Jobs zusammenzählen. Als angestellte Person darfst du über alle Arbeitsverhältnisse hinweg im Schnitt rund 48 Stunden pro Woche und meist höchstens 12 Stunden pro Tag arbeiten (Stand 2026). Wer im Hauptjob 40 Stunden arbeitet, hat für den Nebenjob also nur noch begrenzt Spielraum.
Zählen Hauptjob und Nebenjob wirklich zusammen?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz schaut auf dich als Person und addiert die Arbeitszeit aus allen Anstellungen. Die Höchstgrenzen gelten also für die Summe deiner Jobs, nicht für jedes Arbeitsverhältnis einzeln. Genau deshalb müssen deine Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass die Grenzen eingehalten werden.
Muss mein Arbeitgeber von meinem Nebenjob wissen?
Oft ja. Viele Dienstverträge verlangen, dass du eine Nebenbeschäftigung anzeigst, und die Arbeitgeber müssen die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemeinsam einhalten. Außerdem darf der Nebenjob keine direkte Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber sein. Prüfe deinen Vertrag und frag im Zweifel bei der Arbeiterkammer nach.
Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
In der Regel mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Wer abends spät im Nebenjob arbeitet und früh wieder im Hauptjob anfängt, unterschreitet diese Ruhezeit leicht, auch wenn die reine Wochensumme noch passt.
Gelten diese Grenzen auch bei selbstständigem Nebenverdienst?
Die strengen Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes gelten für Angestellte. Verdienst du selbstständig dazu, bist du in der Stundeneinteilung freier. Trotzdem greifen Steuer- und Sozialversicherungsregeln, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest, und deine Gesundheit setzt ohnehin eine sinnvolle Grenze.
Darf ich neben dem Arbeitslosengeld einen Nebenjob haben?
Während du Arbeitslosengeld vom AMS beziehst, darfst du in der Regel nur geringfügig dazuverdienen, sonst kann dein Anspruch wegfallen. Die genauen Grenzen ändern sich regelmäßig, prüfe sie also vor Aufnahme eines Nebenjobs direkt beim AMS. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Du suchst einen Nebenjob, der zeitlich zu deinem Hauptjob passt, oder möchtest selbst eine Fähigkeit anbieten? Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at und finde Jobs und Aufträge in deiner Nähe, oder gib dein eigenes Angebot auf. So planst du deinen Nebenverdienst, ohne dich bei den Arbeitsstunden zu übernehmen.
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