Mehrere Personen auf einer Straße die einen typischen Nebenjob ausüben.

Nebenjob in Österreich 2026: Alles was du wissen musst

Du überlegst, dir mit einem Nebenjob in Österreich etwas dazuzuverdienen? Gute Idee – aber bevor du loslegst, solltest du ein paar Dinge wissen. Dieser Guide erklärt dir alles zum Thema Nebenjob in Österreich: wie er funktioniert, was du verdienen darfst, welche Beschäftigungsformen es gibt und worauf du bei Steuern und Sozialversicherung achten musst.

Das Wichtigste auf einen Blick

ThemaWert 2026
Geringfügigkeitsgrenze551,10 € brutto pro Monat
Steuerfreies Einkommenbis 13.539 € pro Jahr
Selbstversicherung (freiwillig)83,49 € pro Monat
Versicherungsgrenze Neue Selbständige6.613,20 € pro Jahr

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde aufgrund des Budgetdefizits gegenüber 2025 nicht erhöht. Sie bleibt bei 551,10 € brutto monatlich. Mehr Details dazu findest du in unserem Artikel zur Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Was ist ein Nebenjob eigentlich?

Ein Nebenjob in Österreich ist jede Beschäftigung, die du zusätzlich zu deiner Haupttätigkeit ausübst. Das kann ganz unterschiedlich aussehen: ein zweites Anstellungsverhältnis, gelegentliche Aufträge als Helfer in der Nachbarschaft, selbständige Tätigkeiten auf Werkvertrag oder ein freier Dienstvertrag.

Wichtig dabei: Nicht jede Tätigkeit ist gleich. Je nachdem, wie du arbeitest und wie viel du verdienst, gelten unterschiedliche Regeln für Sozialversicherung und Steuern. Die Arbeiterkammer bietet dazu ausführliche Informationen.

Auf Lokali findest du flexible Aufgaben in deiner Nachbarschaft – von Umzugshilfe über Gartenarbeit bis zur Nachhilfe. Ideal für alle, die sich unkompliziert etwas dazuverdienen möchten.

Die Geringfügigkeitsgrenze beim Nebenjob in Österreich

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der zentrale Wert für jeden Nebenjob in Österreich. Sie bestimmt, ab wann du voll sozialversicherungspflichtig wirst.

Unter 551,10 € pro Monat

Verdienst du mit deinem Nebenjob weniger als 551,10 € brutto monatlich, bist du nur unfallversichert. Du zahlst keine Beiträge für Kranken- oder Pensionsversicherung, was bedeutet: Brutto gleich Netto. Allerdings hast du auch keinen Anspruch auf Krankengeld oder Pensionszeiten aus diesem Job.

Über 551,10 € pro Monat

Sobald du die Grenze überschreitest, wirst du voll sozialversichert. Das bedeutet Abzüge vom Bruttolohn, aber auch vollen Versicherungsschutz.

Sonderzahlungen zählen nicht dazu

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze nicht berücksichtigt. Wenn du also 500 € monatlich verdienst und dazu anteilig Sonderzahlungen bekommst, bleibst du trotzdem geringfügig beschäftigt.

Mehrere Nebenjobs? Das wird zusammengerechnet

Hast du mehrere geringfügige Jobs, werden alle Einkommen zusammengerechnet. Sobald die Summe 551,10 € übersteigt, wirst du rückwirkend sozialversicherungspflichtig.

Beispiel: Du arbeitest samstags im Café für 300 € und hilfst zweimal im Monat beim Nachbarn im Garten für 280 €. Das ergibt zusammen 580 € – du bist nicht mehr geringfügig und musst Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Die Nachzahlung beträgt 14,12 % deines geringfügigen Einkommens für Kranken- und Pensionsversicherung plus 0,5 % Arbeiterkammerumlage. Diese Beiträge werden dir von der ÖGK vierteljährlich vorgeschrieben.

Tipp: Behalte unbedingt den Überblick über alle deine Einkünfte. Eine unbeabsichtigte Überschreitung kann teuer werden.

Steuern beim Nebenjob in Österreich

Neben der Sozialversicherung spielt auch das Finanzamt eine Rolle. Die gute Nachricht: Erst ab einem gewissen Einkommen werden Steuern fällig.

Die wichtigsten Steuergrenzen 2026

Wenn du nur selbständige Einkünfte hast, bleibst du bis 13.539 € pro Jahr steuerfrei. Bei einer Kombination aus Anstellung und selbständigen Nebeneinkünften liegt die Grenze bei 14.769 € pro Jahr, wobei Nebeneinkünfte über 730 € erklärt werden müssen.

Wann du eine Steuererklärung machen musst

Eine Einkommensteuererklärung ist verpflichtend, wenn du nur selbständig arbeitest und über 13.539 € verdienst, wenn du neben einem Job selbständig über 730 € verdienst und dein Gesamteinkommen über 14.769 € liegt, oder wenn du mehrere Anstellungen hattest und eine Nachversteuerung nötig ist.

Die Arbeitnehmerveranlagung – oft „Steuerausgleich“ genannt – kannst du einfach über FinanzOnline erledigen. Auch wenn du nicht verpflichtet bist, kann sie sich lohnen: Viele bekommen Geld zurück.

Mehr zum Thema Anmeldung und Steuerpflichten findest du in unserem Artikel Nebenjob anmelden in Österreich.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Das ist eine der häufigsten Fragen zum Thema Nebenjob in Österreich – und die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich hast du das Recht

Du darfst einen Nebenjob annehmen. Seit der EU-Transparenzrichtlinie darf dein Arbeitgeber dich deswegen nicht benachteiligen. Allerdings gibt es Situationen, in denen er den Nebenjob untersagen kann.

Wann der Arbeitgeber einschreiten darf

Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du den Nebenjob unterlässt, wenn die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschritten werden, wenn dein Hauptjob unter der Erschöpfung leidet, oder wenn ein Konkurrenzverbot greift. Letzteres betrifft vor allem Angestellte, die ohne Zustimmung im selben Geschäftszweig tätig werden wollen.

Wie viele Stunden du insgesamt arbeiten darfst, erklären wir im Detail im Artikel Arbeitszeit im Nebenjob.

Meine Empfehlung

Auch wenn keine Meldepflicht in deinem Vertrag steht: Informiere deinen Arbeitgeber lieber vorab. Das schafft Vertrauen und vermeidet Probleme. Eine schriftliche Zustimmung ist Gold wert. Ein unzulässiger Nebenjob kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Entlassung führen.

Die drei Beschäftigungsformen für Nebenjobs

Je nachdem, wie du deinen Nebenjob in Österreich gestaltest, gelten unterschiedliche Regeln. Die WKO erklärt die Unterschiede im Detail.

Geringfügige Anstellung

Die klassische Form für einen Nebenjob in Österreich: Du bist angestellt, verdienst aber unter 551,10 € pro Monat. Über Lokali findest du genau solche flexiblen Aufgaben in deiner Nähe. Du hast Anspruch auf Urlaub (anteilig), Pflegefreistellung, Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag und Abfertigung. Die Unfallversicherung zahlt dein Arbeitgeber.

Was du nicht hast: Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung kannst du freiwillig für 83,49 € monatlich abschließen.

Freier Dienstvertrag

Du arbeitest für jemanden, bist aber nicht so stark eingebunden wie ein Angestellter. Du hast mehr Freiheit bei Arbeitszeit und Arbeitsort. Die Sozialversicherungsbeiträge sind dieselben wie bei einer Anstellung, allerdings hast du keine arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Urlaub oder Krankenstand. Dein Einkommen musst du selbst versteuern.

Werkvertrag (Selbständig)

Du lieferst ein bestimmtes Ergebnis – ein „Werk“. Das kann ein repariertes Gerät sein, ein fertig gestrichener Raum oder eine erstellte Website. Du arbeitest eigenständig, haftest für das Ergebnis, verwendest eigene Werkzeuge und bist nicht weisungsgebunden.

Für regelmäßige selbständige Tätigkeiten brauchst du meist einen Gewerbeschein oder bist als „Neuer Selbständiger“ bei der SVS versichert. Die Pflichtversicherung greift erst ab 6.613,20 € Jahreseinkommen.

Wie du deinen Stundenlohn als selbständiger Helfer richtig kalkulierst, erfährst du im Artikel Stundenlohn als Helfer.

Nebenjob in besonderen Situationen

Für manche Gruppen gelten besondere Regeln beim Nebenjob in Österreich.

Nebenjob und Arbeitslosengeld

Achtung, wichtige Änderung seit Jänner 2026: Der geringfügige Zuverdienst während des Arbeitslosengeldbezugs wurde stark eingeschränkt. Nur noch bestimmte Gruppen dürfen dazuverdienen, etwa wenn der Nebenjob schon 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bestand. Alle Details findest du in unserem Artikel Nebenjob und Arbeitslosengeld 2026.

Nebenjob in der Karenz

Auch während der Karenz darfst du dazuverdienen – aber es gibt Grenzen, die dein Kinderbetreuungsgeld beeinflussen können. Mehr dazu im Artikel Nebenjob in der Karenz.

Nebenjob als Pensionist

In der Alterspension kannst du unbegrenzt dazuverdienen. Bei anderen Pensionsarten gelten Einschränkungen. Unser Artikel Nebenjob als Pensionist erklärt die Details.

Häufige Fragen zum Nebenjob in Österreich

Wie viel darf ich mit einem Nebenjob steuerfrei dazuverdienen?

Das hängt von deiner Situation ab. Geringfügig Beschäftigte ohne anderen Job bleiben bis zu einem Gesamteinkommen von 13.539 € steuerfrei. Mit Hauptjob werden beide Einkommen zusammengerechnet, die Grenze gilt für das Gesamteinkommen.

Muss ich einen geringfügigen Nebenjob beim Finanzamt anmelden?

Nicht zwingend, wenn dein Gesamteinkommen unter der Steuergrenze bleibt. Bei der Sozialversicherung meldet dich dein Arbeitgeber an – das ist seine Pflicht. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann sich trotzdem lohnen.

Was passiert, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze überschreite?

Du wirst rückwirkend voll sozialversicherungspflichtig. Die ÖGK schickt dir eine Nachforderung für Kranken- und Pensionsversicherung in Höhe von 14,12 % plus 0,5 % AK-Umlage deines Einkommens.

Brauche ich für Nachbarschaftshilfe einen Gewerbeschein?

Bei einmaliger, gelegentlicher Hilfe in der Regel nicht. Bei regelmäßiger Tätigkeit mit Gewinnabsicht möglicherweise schon. Typisch gewerbliche Tätigkeiten wie Handwerksarbeiten erfordern eher einen Gewerbeschein. Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer.

Kann ich mehrere Nebenjobs gleichzeitig haben?

Ja, aber alle Einkommen werden zusammengerechnet. Überschreitest du in Summe die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 €, wirst du sozialversicherungspflichtig. Achte auch auf die Arbeitszeitgrenzen.

Fazit: So startest du deinen Nebenjob in Österreich richtig

Ein Nebenjob in Österreich kann eine tolle Möglichkeit sein, dein Einkommen aufzubessern – ob als geringfügig Beschäftigter, mit gelegentlichen Aufträgen in der Nachbarschaft oder als selbständiger Dienstleister. Immer mehr Menschen nutzen diese Chance, flexibel etwas dazuzuverdienen.

Der wichtigste Schritt vor jedem Nebenjob in Österreich: Informiere dich vorher über die Grenzen und Regeln. Kläre mit deinem Hauptarbeitgeber, ob er informiert werden möchte. Rechne nach, ob du unter den relevanten Grenzen bleibst. Wähle die passende Beschäftigungsform. Und dokumentiere deine Einnahmen sorgfältig, besonders wenn du mehrere Jobs hast.

Bei Unsicherheiten sind Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer gute Anlaufstellen. Beide bieten kostenlose Beratung.

Bereit loszulegen? Auf Lokali findest du Aufgaben in deiner Nähe – flexibel, lokal und unkompliziert. Egal ob Umzugshilfe, Gartenarbeit, Nachhilfe oder Haushaltshilfe: Melde dich an und entdecke, was in deiner Nachbarschaft gebraucht wird.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder einen Steuerberater.