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Putzhilfe Schweiz: Kosten je Stunde und im Jahr

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Fünf Stunden in der Woche, jemand, der Bad und Küche macht: die Frage dahinter ist, was der Haushalt am Monatsende wirklich zahlt. Die Zahlen, die dazu im Umlauf sind, meinen Verschiedenes. Die eine nennt den Lohn der Person, die andere den Rechnungsbetrag eines Betriebs, und fast keine sagt, ob Beiträge und Mehrwertsteuer drin sind.

Hier steht die Rechnung aus der Sicht des Haushalts, der zahlt. Der Stundenlohn ist dabei nur der Ausgangswert: im Hausdienst sind die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken geschuldet, und der Ferienlohn kommt als Zuschlag obendrauf, nicht als Teil des Lohns.

Alle Beträge sind Franken und gelten für 2026. Ob eine Zahl mit oder ohne Mehrwertsteuer gemeint ist, steht jeweils dabei.

Die Rechnung je Stunde, aus Sicht des Haushalts

Bezugsgrösse ist eine geleistete Stunde einfacher Wohnungsreinigung, ausserhalb des Kantons Genf, bei einer ungelernten Reinigungskraft im Stundenlohn und bei durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beim gleichen Haushalt, denn erst dann gilt der Mindestlohn des Bundes. Die Ausgangswerte sind einzeln belegt, die Summe ist eine eigene Rechnung.

PositionJe StundeGrundlage
Mindestlohn NAV Hauswirtschaft, Kategorie ungelerntCHF 20.35zwingend, seit 1. Januar 2026
Ferien- und Feiertagszuschlag, vier Wochen Ferien und ein bezahlter Feiertagauf CHF 22.158,33 Prozent und 0,39 Prozent, vom SECO selbst vorgerechnet
AHV, IV und EO, ArbeitgeberanteilCHF 1.175,3 Prozent des Bruttolohns
Arbeitslosenversicherung, ArbeitgeberanteilCHF 0.241,1 Prozent, bis zu einem Lohn von CHF 148'200
Familienausgleichskasse, Beispiele St. Gallen und ThurgauCHF 0.31 bis 0.401,4 bis 1,8 Prozent, je Kasse verschieden
Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, Beispiel SVA ZürichCHF 0.125 Prozent der AHV-, IV- und EO-Beiträge, also rund 0,53 Prozent des Lohns
Unfallversicherung, Berufsunfallnicht pauschal bezifferbarPromillesatz je Tarif oder Jahrespauschale
Summerund CHF 24ohne Unfallprämie, ohne berufliche Vorsorge

Bei fünf Stunden pro Woche ergibt das rund 240 geleistete Stunden im Jahr, die vier bezahlten Ferienwochen sind über den Zuschlag bereits finanziert. Der Haushalt liegt damit bei rund CHF 5'770 im Jahr. In Genf, wo der Bundes-NAV nicht gilt, führt dieselbe Rechnung zu gut CHF 28 je Stunde.

Was von dieser Stunde bei der Reinigungskraft ankommt, ist die andere Seite derselben Rechnung und steht unter nebenbei Geld verdienen.

Warum die Beiträge ab dem ersten Franken laufen

Sonst werden Beiträge auf kleinen Löhnen nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben, solange der Lohn je Arbeitgeber CHF 2'500 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Im Privathaushalt gilt diese Grenze nicht. Das Merkblatt 2.06 Hausdienstarbeit, Stand 1. Januar 2026, sagt es unmissverständlich: dort unterliegt grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit der Beitragspflicht, unabhängig von der Höhe des Lohnes.

Eine Ausnahme gibt es, an eine Bedingung geknüpft: für jugendliche Hausdienstarbeitnehmende bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 25 Jahre alt werden, sind Löhne bis CHF 750 im Kalenderjahr beitragsfrei, und auch die Unfallprämie entfällt. Wer 2026 jemanden mit Jahrgang 2009 oder jünger beschäftigt, rechnet gar nichts ab.

Was der Haushalt als Arbeitgeber schuldet:

  • 5,3 Prozent für AHV, IV und EO. Dieselben 5,3 Prozent trägt die Arbeitnehmerin, zusammen 10,6 Prozent, davon 8,7 Prozent für die AHV.
  • 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, bis zu einem Lohn von CHF 148'200 im Jahr.
  • Den Beitrag an die Familienausgleichskasse, kassenspezifisch: die SVA St. Gallen nennt für 2026 unverändert 1,8 Prozent der FAK-Lohnsumme, das Sozialversicherungszentrum Thurgau senkt per 1. Januar 2026 auf 1,4 Prozent.
  • Die Verwaltungskosten der Kasse. Sie sind ein Prozentsatz auf den abgerechneten AHV-, IV- und EO-Beiträgen und sinken mit steigender Lohnsumme, weshalb Haushalte im teuersten Tarif liegen: die SVA Zürich verlangt ab dem ersten Franken 5 Prozent. Weil diese Beiträge zusammen 10,6 Prozent des Lohns ausmachen, sind das rund 0,53 Prozent des Lohns.

Der Haushalt schuldet der Kasse den ganzen Betrag und zieht den Anteil der Arbeitnehmerin von deren Bruttolohn ab. Wer einen Nettolohn vereinbart, übernimmt auch diesen Anteil und muss zuerst auf brutto hochrechnen.

Zwei Posten sind keine Prozentzahl auf dem Lohn. Die Unfallversicherung ist obligatorisch, und zwar nicht bei der Suva: Hausdienstarbeit fällt nicht in deren Tätigkeitsbereich. Unter acht Stunden pro Woche genügt die Deckung für Berufsunfälle, deren Prämie der Haushalt trägt; ab acht Stunden kommt die Nichtberufsunfallversicherung dazu, die zulasten der Arbeitnehmerin geht. Eine Krankenversicherung mit Unfalleinschluss reicht dafür nicht, darauf weist die Tripartite Kommission des Kantons Zürich hin. Die berufliche Vorsorge greift erst über CHF 22'680 Jahreslohn, bei befristeten Verträgen von mindestens drei Monaten über CHF 1'890 Monatslohn. Bei CHF 22.15 je Stunde sind das gut 1'000 Stunden im Jahr, also rund zwanzig Stunden pro Woche. Darunter gibt es keine Pensionskassenpflicht, und wer hauptberuflich schon obligatorisch versichert ist, ist ohnehin ausgenommen.

Firma beauftragen oder selbst anstellen

Beide Wege bei gleicher Stundenzahl, 240 geleistete Stunden im Jahr:

Selbst anstellenReinigungsfirma beauftragen
Je Stunderund CHF 24, ohne UnfallprämieCHF 54.05 bei einem belegten Satz von CHF 50 zuzüglich Mehrwertsteuer
Im Jahrrund CHF 5'770rund CHF 12'970
Was der Haushalt selbst erledigtAnmeldung bei der Ausgleichskasse, Lohnabrechnung, Unfallversicherung, Ferienlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristennichts davon
Ausfall durch Krankheit oder Ferienträgt der Haushalt, eine Vertretung muss er selbst findenin der Regel Sache des Betriebs

Der Betrieb ist je Stunde also gut das Doppelte, und er gibt dafür jede Arbeitgeberpflicht ab. Die teuerste davon ist nicht die Abrechnung, sondern die Lohnfortzahlung nach Artikel 324a des Obligationenrechts: wird die Reinigungskraft krank, läuft der Lohn für eine beschränkte Zeit weiter, im ersten Dienstjahr drei Wochen. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass das Arbeitsverhältnis für mehr als drei Monate eingegangen wurde oder länger gedauert hat. Auch die Kündigungsfrist ist kein Kleingedrucktes: ein Monat im ersten Jahr, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate, jeweils auf Monatsende.

Noch ein Punkt zur Mehrwertsteuer. Der Normalsatz liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 8,1 Prozent. Ein Betrieb mit mehr als CHF 100'000 Jahresumsatz schlägt ihn auf; eine selbstständige Reinigungskraft darunter ist von der Steuerpflicht befreit, sofern sie nicht freiwillig darauf verzichtet, und ihre Rechnung trägt dann keine Mehrwertsteuer.

Wie belastbar die Marktpreise sind

Für die Preise, die Privathaushalte in der Schweiz für Reinigung zahlen, gibt es keine amtliche Erhebung. Was Vergleichsportale als Spanne nennen, unterscheidet sich um mehr als das Doppelte, meist ohne Erhebung dahinter und ohne Angabe zur Mehrwertsteuer. Solche Spannen stehen hier nicht. Belegt sind zwei Sätze, die schweizerische Betriebe selbst veröffentlichen:

  • Fischlin Reinigungen Schweiz GmbH in Cham ZG nennt für die Unterhaltsreinigung CHF 50 pro Stunde, ausdrücklich exklusive Mehrwertsteuer. Mit Steuer sind das CHF 54.05.
  • AVEA Reinigungen nennt im April 2026 CHF 45 bis 65 pro Stunde, ohne Angabe, ob die Mehrwertsteuer darin steckt.

Zwei veröffentlichte Sätze sind kein Marktpreis, sondern ein Anhaltspunkt. Verbindlich ist erst eine schriftliche Offerte aus der eigenen Region, und zwei oder drei davon sagen mehr als jede Spanne.

Der Kanton verschiebt die Untergrenze

Einen bundesweiten Mindestlohn kennt die Schweiz nicht. Im Hausdienst gibt es trotzdem eine zwingende Untergrenze, weil der Bundesrat den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft erlassen hat, SR 221.215.329.4. Er gilt in der ganzen Schweiz mit Ausnahme des Kantons Genf, erst ab durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, und er erfasst weder Praktika noch Personen, die hauptsächlich Kinder betreuen, noch Ehegatten, Konkubinatspartner oder Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Unter fünf Stunden gibt es also ausserhalb der Kantone mit allgemeinem Mindestlohn keine zwingende Untergrenze; die Ansätze sind dann ein Anhaltspunkt und kein Recht. Am 5. Dezember 2025 hat der Bundesrat den NAV bis Ende 2028 verlängert. Seit dem 1. Januar 2026 gelten laut SECO CHF 20.35 für Ungelernte, CHF 22.30 für Ungelernte mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sowie für Gelernte mit EBA, und CHF 24.55 für Gelernte mit EFZ.

Darüber liegen die Kantone, und zwar unterschiedlich weit:

  • Genf hat einen eigenen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft: seit dem 1. Januar 2026 CHF 24.59 für Ungelernte, CHF 24.85 mit EBA oder vier Jahren Erfahrung, CHF 25.11 mit EFZ. Der Ferienzuschlag kommt separat dazu. Der allgemeine Genfer Mindestlohn liegt 2026 bei denselben CHF 24.59.
  • Basel-Stadt hebt seinen allgemeinen kantonalen Mindestlohn per 1. Januar 2026 auf CHF 22.20, den Ferienzuschlag obendrauf.
  • Neuchâtel, Jura und das Tessin haben ebenfalls einen kantonalen Mindestlohn. Die Übersicht der Gewerkschaft Unia nennt mit Stand Juni 2026 CHF 21.35 für Neuchâtel, CHF 21.40 für den Jura und für das Tessin einen nach Branche gestaffelten Satz zwischen CHF 20.00 und 20.50.
  • Für die Städte Zürich und Winterthur hat das Bundesgericht im Juni 2026 entschieden, dass ihre kommunalen Mindestlöhne von CHF 23.90 und CHF 23.00 gültig sind. In Kraft sind sie damit nicht: das müssen die Städte selbst tun, und die Stadt Zürich will den Termin mindestens sechs Monate vorher bekannt geben.

Ob ein allgemeiner kantonaler Mindestlohn eine Anstellung im Privathaushalt erfasst, entscheidet das kantonale Gesetz samt seiner Ausnahmeliste. Die Frage lohnt einen Anruf beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit, bevor der Vertrag steht; eine Übersicht über Mindestlöhne führt der Bund auf ch.ch.

Anmelden, abrechnen, und der einfachere Weg

Angemeldet wird bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort des Haushalts. Für kurze oder kleine Arbeitsverhältnisse gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit; in der erweiterten Variante lässt sich darüber auch die Unfallversicherung abrechnen. Wie das läuft und was das Merkblatt 2.07 verlangt, steht unter Putzhilfe anmelden. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar und zahlt bei einem Unfall eine Ersatzprämie nach, die bis zu fünf Jahre rückwirkend eingefordert wird.

Vom Preis zur Person

Steht die Grössenordnung, fehlt die Person. Auf Lokali beschreibt ein Gesuch Umkreis, Aufgaben und Stundenrahmen; Reinigungskräfte und Betriebe aus der Region finden es über die Umkreissuche. Wer lieber vergleicht, sieht sich die Angebote in der Umgebung an oder sucht im Verzeichnis nach Reinigungsbetrieben. Ein Gesuch aufgeben kostet auf Lokali nichts, und zwar unbegrenzt.

Häufige Fragen

Was kostet eine Putzhilfe pro Stunde, wenn ich sie selbst anstelle?

Ausserhalb des Kantons Genf und ab durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beginnt es beim Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft von CHF 20.35 für eine ungelernte Kraft. Mit vier Wochen Ferien und einem bezahlten Feiertag sind es CHF 22.15, dazu 5,3 Prozent AHV, IV und EO sowie 1,1 Prozent Arbeitslosenversicherung als Arbeitgeberanteil. Mit dem FAK-Beitrag und den Verwaltungskosten der Kasse landet ein Haushalt bei rund CHF 24 je Stunde. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung ist darin nicht enthalten, sie richtet sich nach dem Tarif des Versicherers.

Muss ich wirklich ab dem ersten Franken abrechnen?

Im Privathaushalt ja. Die Grenze von CHF 2'500 im Kalenderjahr, unter der Beiträge sonst nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben werden, gilt dort nicht. Ausgenommen sind nur Löhne bis CHF 750 im Kalenderjahr an jugendliche Hausdienstarbeitnehmende bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 25 Jahre alt werden. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.

Ist eine Reinigungsfirma teurer als eine eigene Anstellung?

Je Stunde ja, meist etwa das Doppelte. Ein belegter Betriebssatz von CHF 50 zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt CHF 54.05, gegenüber rund CHF 24 bei eigener Anstellung. Dafür entfallen Anmeldung, Lohnabrechnung, Unfallversicherung, Ferienlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Kündigungsfristen. Wer wenige Stunden im Monat braucht oder keine Vertretung organisieren will, fährt mit dem Betrieb oft ruhiger.

Gilt der kantonale Mindestlohn auch im Privathaushalt?

Das hängt vom Kanton ab. Genf regelt den Hausdienst in einem eigenen Normalarbeitsvertrag mit CHF 24.59 für Ungelernte. Basel-Stadt, Neuchâtel, Jura und das Tessin haben allgemeine kantonale Mindestlöhne, deren Geltungsbereich und Ausnahmen im kantonalen Gesetz stehen. Ob eine Anstellung im Privathaushalt darunter fällt, klärt am schnellsten das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit. Der Mindestlohn des Bundes-NAV gilt in jedem Fall, ausser in Genf.

Brauche ich eine Unfallversicherung, wenn jemand nur drei Stunden pro Woche putzt?

Ja. Die Unfallversicherung ist obligatorisch, unabhängig vom Umfang. Unter acht Stunden pro Woche genügt die Deckung für Berufsunfälle und Berufskrankheiten, deren Prämie der Haushalt trägt. Ab acht Stunden pro Woche muss zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert werden, dieser Teil geht zulasten der Arbeitnehmerin. Zuständig ist ein zugelassener Unfallversicherer, nicht die Suva: Hausdienstarbeit fällt nicht in deren Tätigkeitsbereich.

Wer die Grössenordnung kennt, braucht als Nächstes die Person. Ein Gesuch beschreibt Umkreis, Aufgaben und Stundenrahmen; Reinigungskräfte und Betriebe aus der Region finden es über die Umkreissuche. Die Abrechnung läuft anschliessend über die Ausgleichskasse oder über die Rechnung des Betriebs.

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