Job in der Nähe finden: So suchst du lokal richtig
Ein Job in der Nähe spart Wegzeit. In Österreich hängt an der Entfernung außerdem Geld, allerdings anders herum, als viele erwarten: Das Pendlerpauschale beginnt erst bei 20 Kilometern, solange dir öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Wer kurze Wege hat, bekommt dafür keinen eigenen Absetzposten, spart sich die Fahrt aber ganz.
Wichtiger als die Suchmaschine ist deshalb, was du prüfst, bevor du zusagst: ob in der Anzeige das kollektivvertragliche Mindestentgelt steht, ob du einen Dienstzettel bekommst und ob dich der Betrieb vor dem ersten Arbeitstag angemeldet hat. Diese drei Punkte regelt das österreichische Recht klar.
Dieser Text zeigt, wo lokale Stellen tatsächlich stehen, was das AMS dazu beiträgt, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind und woran du ein sauberes Angebot erkennst. Er ist Information und keine Rechtsberatung, verbindlich sind die Auskünfte von Arbeiterkammer, AMS und der zuständigen Behörde.

Zuerst klären: wie weit ist die Nähe?
Leg den Radius fest, bevor du suchst. Zu Fuß, mit dem Rad oder mit den Öffis sind zwei bis zehn Kilometer realistisch; mit dem Auto verschiebt sich die Grenze nach oben, dafür steigen die laufenden Kosten. Schreib dazu auf, welche Tätigkeiten für dich infrage kommen: Gastronomie, Handel, Pflege, Handwerk, Betreuung, Lager, Zustellung. Je klarer dein Profil, desto weniger Anzeigen musst du überhaupt lesen.
Klär im selben Zug, welche Art von Beschäftigung du suchst. Eine Vollzeitstelle wird meist regulär ausgeschrieben. Eine Aushilfe an zwei Nachmittagen vergibt ein kleiner Betrieb dagegen oft, bevor er überhaupt eine Anzeige schaltet.
Wo lokale Stellen tatsächlich stehen
Lokale Stellen verteilen sich auf mehrere Kanäle gleichzeitig. Online lohnt die Umkreissuche mit Postleitzahl und Radius, dazu die Karriereseiten der größeren Arbeitgeber in der Region. Offline führen Aushänge im Geschäft, das schwarze Brett im Supermarkt, das Gemeindeblatt und die Regionalzeitung zu Stellen, die nirgends im Netz stehen. Auf Lokali siehst du unter Stellenanzeigen aus deiner Umgebung, sortiert nach Entfernung, und im Firmenverzeichnis kannst du dir den Betrieb vorher ansehen.
Sag außerdem im Bekanntenkreis, dass du suchst. Viele kleine Betriebe fragen zuerst im eigenen Umfeld, und erst wenn das nichts bringt, schreiben sie aus.
Eines gilt unabhängig vom Kanal: Für eine Arbeitsvermittlung darfst du nichts zahlen. Nach § 5 Abs. 2 AMFG müssen gewerbliche Arbeitsvermittler die Vermittlung für Arbeitsuchende unentgeltlich durchführen. Die einzige Ausnahme im Gesetz betrifft Künstlerinnen, Künstler und Sportler, und auch dort ist das Vermittlungsentgelt mit 10 Prozent des gesamten Bruttoarbeitsentgelts gedeckelt. Wer dir vorab eine Gebühr, eine Kaution oder eine kostenpflichtige Schulung verkaufen will, vermittelt dir keinen Job.
Was das AMS für Arbeitsuchende leistet
Das Arbeitsmarktservice betreibt zwei Suchflächen: die Stellensuche alle jobs, die neben den beim AMS gemeldeten Stellen auch Ausschreibungen von Unternehmen und Verwaltung einsammelt, und den eJob-Room. Suchen kannst du in beiden ohne Konto. Erst mit Registrierung kommen Profil, hinterlegte Bewerbungsunterlagen, Mailbox und Benachrichtigungen bei passenden Stellen dazu.
Dazu kommt Geld, aber nur unter Bedingungen. Die Vorstellungsbeihilfe ersetzt Fahrt, Unterkunft und Verpflegung für Vorstellungstermine außerhalb deiner Region, und zwar nur bei finanzieller Notlage und höchstens in Höhe der belegbaren Kosten. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Das AMS verlangt ausdrücklich, dass du dich rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch beziehungsweise vor dem Arbeitsantritt meldest. Für einen Arbeitsantritt weit weg vom Wohnort gibt es die Entfernungsbeihilfe, für Betreuungskosten die Kinderbetreuungs-Beihilfe. Welche davon in deinem Fall zusteht, klärt die Geschäftsstelle, nicht das Formular.
Was in einer österreichischen Stellenanzeige stehen muss
Eine Stellenausschreibung in Österreich muss das für den Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche Mindestentgelt nennen und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn es sie gibt. Das steht in § 9 Abs. 2 GlBG und wortgleich in § 23 Abs. 2 GlBG. Fehlt die Angabe, wird auf Antrag einer Stellenwerberin oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft beim ersten Verstoß ermahnt, bei weiteren Verstößen droht eine Geldstrafe bis 360 Euro. Für dich ist die Angabe vor allem eine Rechengrundlage: Sie ist das Minimum für die Gehaltsverhandlung, nicht das Angebot.
Die Ausschreibung darf außerdem nicht diskriminierend formuliert sein, weder nach Geschlecht noch nach ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung. Zulässig ist ein solches Merkmal nur, wenn es für die Tätigkeit unverzichtbar beziehungsweise eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist. Ein Inserat, das diese Grenze überschreitet, kannst du bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft melden.
Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Das Gleichbehandlungsgesetz hat zwei Teile, und sie decken unterschiedliche Gründe ab. Nach § 3 GlBG darf niemand aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden, ausdrücklich auch nicht unter Bezugnahme auf den Familienstand oder darauf, ob jemand Kinder hat, und ausdrücklich schon bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung stehen im zweiten Teil, in § 17 GlBG. Für welche Beschäftigungen die beiden Teile gelten, regeln § 1 und § 16; ausgenommen sind nach dem jeweiligen Absatz 2 unter anderem Arbeitsverhältnisse zum Bund, zu einem Land oder zu einer Gemeinde sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse nach dem Landarbeitsgesetz.
Der ÖGB zählt darüber hinaus Fragen nach Schulden, Ausgabenverhalten und politischen Mitgliedschaften zu den unzulässigen und hält eine Notlüge unter Umständen für gedeckt. Das ist eine gewerkschaftliche Empfehlung und steht so nicht im Gesetz. Ähnlich praxisnah, aber ebenfalls als Einschätzung zu lesen, ist die Übersicht der AK Vorarlberg.
Wenn du wegen eines geschützten Merkmals nicht genommen wirst, sieht das Gesetz Schadenersatz vor: nach § 12 Abs. 1 GlBG und § 26 Abs. 1 GlBG mindestens zwei Monatsentgelte, wenn du bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle bekommen hättest, sonst bis 500 Euro, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Schaden nur in der verweigerten Berücksichtigung deiner Bewerbung besteht. Diese Ansprüche sind binnen sechs Monaten ab der Ablehnung gerichtlich geltend zu machen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Arbeiterkammer beraten dazu kostenlos.
Der Dienstzettel ist deine Prüfliste
Sobald ein Angebot konkret wird, ist der Dienstzettel das nützlichste Dokument, das du bekommst. Nach § 2 AVRAG muss ihn der Arbeitgeber unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen oder, wenn du das willst, elektronisch übermitteln. Die frühere Ausnahme für Arbeitsverhältnisse von höchstens einem Monat ist mit der Fassung vom 28. März 2024 weggefallen; auch für eine Aushilfe über drei Wochen gilt die Pflicht heute.
Absatz 2 listet fünfzehn Angaben auf. Für dich die wichtigsten: Beginn und, bei Befristung, Ende des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfrist und Kündigungstermin, gewöhnlicher Arbeitsort, vorgesehene Verwendung, die betragsmäßige Höhe von Grundgehalt oder Grundlohn samt Sonderzahlungen und Überstundenvergütung, Urlaubsausmaß, vereinbarte Normalarbeitszeit, der anzuwendende Kollektivvertrag, Sozialversicherungsträger und Vorsorgekasse sowie Dauer und Bedingungen einer Probezeit. Weicht eine dieser Angaben von dem ab, was besprochen war, frag nach, bevor du unterschreibst. Ein eigener Dienstzettel entfällt nur dann, wenn dir ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der alle diese Angaben schon enthält. Ändert sich später etwas daran, muss dir das spätestens am Tag des Wirksamwerdens schriftlich mitgeteilt werden.
Bist du vor dem ersten Arbeitstag angemeldet?
Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist keine Formalie, die man nachreicht. § 33 Abs. 1 ASVG verlangt vom Dienstgeber, jede pflichtversicherte Person vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldung erfolgt in zwei Schritten: vor Arbeitsantritt die Kerndaten, der Rest mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Nur für Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber arbeiten, kann die Satzung des Trägers eine abweichende Frist vorsehen.
Nachsehen kannst du selbst. Der Versicherungsdatenauszug zeigt, welche Zeiten und Beitragsgrundlagen für dich gemeldet sind; abrufbar ist er über Meine ÖGK mit ID Austria. Fehlt dein neues Dienstverhältnis dort oder passt die Beitragsgrundlage nicht zum Bruttoentgelt, frag zuerst im Betrieb nach und wende dich dann an die Gesundheitskasse. Arbeiterkammer und Gewerkschaft helfen weiter, wenn es dabei bleibt.
Wenn es ein Nebenjob wird
Viele lokale Stellen sind klein, und dann verschiebt sich die Frage vom Finden zum Rechnen. Wo die Geringfügigkeitsgrenze liegt und was darunter steuerfrei bleibt, steht in steuerfrei dazuverdienen. Wenn mehrere kleine Beschäftigungen zusammenkommen, rechnet die Gesundheitskasse sie zusammen, das erklärt mehrere geringfügige Jobs. Wie viele Stunden neben einer Hauptbeschäftigung erlaubt sind, klärt Arbeitszeit im Nebenjob, und ob du am Jahresende eine Erklärung abgeben musst, Steuererklärung mit Nebenjob.
Für die Sonderfälle gibt es eigene Texte: Zuverdienst zur Pension, Nebenjob und Arbeitslosengeld, Nebenjob in der Karenz und als Student Geld verdienen.
Pendlerpauschale und Pendlereuro: was Entfernung steuerlich bedeutet
Hier liegt die Überraschung für alle, die kurze Wege suchen. Das kleine Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG setzt erst bei mindestens 20 Kilometern ein und beträgt 696 Euro jährlich bis 40 Kilometer, 1.356 Euro bis 60 Kilometer und darüber 2.016 Euro. Das große Pendlerpauschale beginnt schon bei 2 Kilometern, aber nur, wenn dir öffentliche Verkehrsmittel zumindest auf der halben Strecke nicht zumutbar sind; es beträgt 372 Euro, 1.476 Euro, 2.568 Euro und 3.672 Euro jährlich, gestaffelt nach denselben Entfernungsstufen. Nachzulesen ist das in § 16 EStG, Stand 2026.
Beides setzt voraus, dass du an mindestens elf Tagen im Kalendermonat zur Arbeitsstätte fährst; bei acht bis zehn Tagen stehen zwei Drittel zu. Der Pendlereuro nach § 33 Abs. 5 Z 4 EStG kommt mit 6 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Jahr dazu, aber nur, wenn überhaupt ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht. Wer also unter 20 Kilometern mit zumutbaren Öffis zur Arbeit kommt, bekommt keines von beiden, sondern nur den allgemeinen Verkehrsabsetzbetrag. Der kurze Weg zahlt sich trotzdem aus, nur eben über die gesparte Fahrt und nicht über die Steuererklärung. Was aus einem Bruttobetrag in der Anzeige netto wird, rechnest du im Gehaltsrechner nach.
Sichtbar werden, statt nur zu suchen
Du musst nicht warten, bis die passende Stelle auftaucht. Beschreib stattdessen, was du kannst und wann du Zeit hast: Nachhilfe, Gartenarbeit, Botengänge, Aushilfe im Service, handwerkliche Unterstützung. Ein Angebot mit Fähigkeiten und Umkreis ist für Privatpersonen kostenlos und unbegrenzt, und Haushalte wie Betriebe aus der Umgebung finden es über die Umkreissuche.
Am besten läuft beides parallel: sehen, was in der Region ausgeschrieben ist, und für die Aufgaben auffindbar bleiben, die nie in einer Anzeige landen.
Häufige Fragen
Muss in einer österreichischen Stellenanzeige das Gehalt stehen?
Das konkrete Wunschgehalt nicht, das kollektivvertragliche Mindestentgelt schon. § 9 Abs. 2 GlBG und § 23 Abs. 2 GlBG verpflichten Arbeitgeber und gewerbliche Vermittler, das für den Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben und auf eine Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn es sie gibt. Auf Antrag wird beim ersten Verstoß ermahnt, bei weiteren Verstößen droht eine Geldstrafe bis 360 Euro. Der genannte Betrag ist die Untergrenze für die Verhandlung, nicht das Angebot.
Welche Fragen darf mir ein Betrieb im Bewerbungsgespräch nicht stellen?
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt zwei Gruppen von Merkmalen: Geschlecht samt Familienstand und Kindern nach § 3, sowie ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung nach § 17. Beide gelten ausdrücklich schon bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Fragen nach Schulden oder politischen Mitgliedschaften hält der ÖGB ebenfalls für unzulässig, das ist allerdings eine gewerkschaftliche Empfehlung und keine eigene Gesetzesstelle.
Was kann ich tun, wenn ich mich diskriminiert fühle?
Wende dich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder die Arbeiterkammer, beide beraten kostenlos. Rechtlich sehen § 12 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 GlBG mindestens zwei Monatsentgelte vor, wenn du bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle bekommen hättest, und bis 500 Euro, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Schaden nur in der verweigerten Berücksichtigung besteht. Diese Ansprüche musst du binnen sechs Monaten ab der Ablehnung gerichtlich geltend machen.
Bekomme ich auch für eine kurze Aushilfe einen Dienstzettel?
Ja. Bis zur Fassung vom 28. März 2024 entfiel die Pflicht, wenn das Arbeitsverhältnis höchstens einen Monat dauerte; diese Ausnahme gibt es nicht mehr. Nach § 2 AVRAG ist der Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen oder auf deinen Wunsch elektronisch zu übermitteln. Er entfällt nur, wenn du einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommst, der alle geforderten Angaben bereits enthält.
Woran erkenne ich, dass ich ordentlich angemeldet bin?
§ 33 Abs. 1 ASVG verlangt die Anmeldung vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger. Nachsehen kannst du im Versicherungsdatenauszug, den du über Meine ÖGK mit ID Austria abrufst. Fehlt das Dienstverhältnis dort oder passt die Beitragsgrundlage nicht zum Bruttoentgelt, frag zuerst im Betrieb nach und wende dich dann an die Gesundheitskasse; Arbeiterkammer und Gewerkschaft unterstützen dich, wenn nichts passiert.
Bringt mir ein Job in der Nähe steuerlich etwas?
Meistens nicht in Form eines Pauschales, und das ist kein Nachteil. Das kleine Pendlerpauschale setzt erst ab 20 Kilometern ein, das große ab 2 Kilometern, aber nur wenn öffentliche Verkehrsmittel zumindest auf der halben Strecke unzumutbar sind. Ohne Anspruch auf ein Pendlerpauschale gibt es auch keinen Pendlereuro. Wer nah wohnt, spart die Fahrtkosten selbst, statt einen Teil davon über die Veranlagung zurückzubekommen.
Für die Prüfung eines Angebots reichen drei Fragen: Steht das Mindestentgelt in der Anzeige, kommt ein Dienstzettel, bist du vor dem ersten Tag angemeldet. Danach kannst du dir ansehen, was in deiner Region gesucht wird, und beschreiben, was du selbst anbietest.


