Arbeitszeit im Nebenjob: Wie viele Stunden sind erlaubt?
Die meiste Auskunft zum Zweitjob im Netz beginnt bei der Frage, ob der Arbeitgeber ihn erlaubt. Seit dem 28. März 2024 steht es im Gesetz umgekehrt: das Recht auf ein weiteres Arbeitsverhältnis ist die Regel, der Widerspruch des Arbeitgebers die Ausnahme, und er ist an zwei Gründe gebunden.
Die Stundengrenzen dagegen sind streng, und sie zählen anders, als die Frage meist gestellt wird. Nicht jeder Job hat sein eigenes Kontingent. Das Arbeitszeitgesetz addiert die Beschäftigungen und legt die Höchstgrenze auf die Person.
Dieser Text nimmt beides beim Wortlaut: was § 2i AVRAG erlaubt und was § 7 Angestelltengesetz noch verbietet, wie die Arbeitszeit aus mehreren Verhältnissen zusammengerechnet wird, und warum die Geringfügigkeitsgrenze keine Stundenzahl ist. Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Seit 2024 ist der Zweitjob erlaubt, nicht bewilligungspflichtig
Der Satz, der die übliche Darstellung umdreht, steht in § 2i des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, im Rechtsinformationssystem des Bundes seit 28. März 2024:
(1) Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgebern einzugehen. Der Arbeitnehmer darf deswegen nicht benachteiligt werden.
(2) Der Arbeitgeber kann im Einzelfall verlangen, dass der Arbeitnehmer die Beschäftigung in einem weiteren Arbeitsverhältnis unterlässt, die 1. mit arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar ist oder 2. der Verwendung im bestehenden Arbeitsverhältnis abträglich ist.
Drei Stellen tragen diesen Text. Berechtigt heißt, dass keine Bewilligung nötig ist. Im Einzelfall heißt, dass eine pauschale Klausel im Dienstvertrag, die jede Nebenbeschäftigung von einer Genehmigung abhängig macht, dafür nicht genügt: der Arbeitgeber muss die konkrete zweite Beschäftigung beanstanden. Und die beiden Gründe in Absatz 2 sind abschließend aufgezählt. Entweder die Arbeitszeit passt nicht zusammen, oder die zweite Tätigkeit schadet der Verwendung im ersten Arbeitsverhältnis. Ein Widerspruch, der sich auf keinen dieser Gründe stützt, ist keiner. Dazu kommt das Benachteiligungsverbot in Absatz 1, das den Zweitjob als Grund für Nachteile ausschließt.
Eine Meldepflicht folgt daraus nicht automatisch. Die Arbeiterkammer hält fest, dass sie grundsätzlich nur besteht, wenn sie vereinbart ist, rät aber zur Information vorab. Dafür gibt es einen praktischen Grund: die Grenzen im übernächsten Abschnitt kann ein Arbeitgeber nur einhalten, wenn er von den anderen Stunden weiß. Wie die Novelle vom März 2024 gelesen wird, hat unter anderem die Wiener Kanzlei Silberbauer in einem gezeichneten Beitrag zur AVRAG-Novelle aufgeschrieben.
Was Paragraf 7 Angestelltengesetz noch verbietet, und was für Arbeiter gilt
Das Konkurrenzverbot ist geblieben, aber es ist enger als sein Ruf. § 7 Abs. 1 Angestelltengesetz trägt seit derselben Novelle einen Vorbehalt am Satzanfang:
Unbeschadet des § 2i AVRAG dürfen die im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch im Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen.
Untersagt sind damit zwei bestimmte Dinge: ein eigenes selbständiges kaufmännisches Unternehmen, und Handelsgeschäfte im Geschäftszweig des eigenen Dienstgebers. Eine weitere Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber ist weder das eine noch das andere, solange sie nicht in denselben Geschäftszweig fällt. Wer im Büro angestellt ist und am Wochenende in einem Lokal aushilft, berührt § 7 nicht.
Für Arbeiterinnen und Arbeiter in Gewerbebetrieben steht die Regel woanders und ist anders formuliert. § 82 lit. e der Gewerbeordnung 1859 führt als Entlassungsgrund an, wenn ein Hilfsarbeiter ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verrät oder ohne Einwilligung des Gewerbsinhabers, wörtlich, ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft betreibt. Der Maßstab ist hier nicht der Geschäftszweig, sondern die Abträglichkeit. Das Recht aus § 2i AVRAG haben beide Gruppen, denn das AVRAG gilt für Arbeitsverhältnisse auf privatrechtlichem Vertrag; ausgenommen sind unter anderem land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Teile des öffentlichen Dienstes und Heimarbeit.
Die Stundengrenze gilt für dich, nicht für den einzelnen Job
Das ist die Frage, die am häufigsten falsch beantwortet wird, und die Antwort steht wörtlich im Gesetz. § 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz, zweiter Satz:
Werden Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so dürfen die einzelnen Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht überschreiten.
Bezugspunkt ist die Person, nicht das einzelne Arbeitsverhältnis. Die Höchstgrenze, auf die der Satz verweist, steht in § 9 AZG: zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche. Absatz 4 legt darüber die Durchschnittsregel, und sie hat eine Bedingung, die oft wegfällt: wo eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden zulässig ist, darf der Schnitt in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitsinspektion fasst beides zusammen: höchstens 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche, und im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen im Schnitt nicht über 48 Stunden.
48 Stunden sind also keine wöchentliche Verbotslinie, sondern eine Obergrenze für den Schnitt. 40 Stunden im Hauptjob plus acht Stunden am Samstag treffen sie genau. 40 plus zwölf Stunden sind in einer einzelnen Woche möglich, über 17 Wochen hinweg aber nicht. 40 plus 20 Stunden liegen schon als Einzelwoche an der absoluten Grenze und sind als Dauerzustand ausgeschlossen.
Nicht alle fallen unter dieses Gesetz. § 1 Abs. 2 AZG nimmt unter anderem leitende Angestellte mit eigener Entscheidungsbefugnis aus, dazu Heimarbeit, die Land- und Forstwirtschaft und Beschäftigungen nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Wer in einem Privathaushalt angestellt ist, findet seine Arbeitszeitgrenzen deshalb in jenem Gesetz und nicht im AZG; was bei so einer Anstellung sonst zu tun ist, steht im Ratgeber zum Anmelden einer Haushaltshilfe.
An der Ruhezeit scheitern mehr Nebenjobs als an der Wochensumme
§ 12 Abs. 1 AZG verlangt nach Ende der Tagesarbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Da die Beschäftigungen zusammenzählen, ist es dieselbe Ruhezeit für beide Jobs, und sie beginnt erst, wenn der letzte von beiden zu Ende ist.
Rechnerisch fällt das schnell auf: Wer im Nebenjob bis 23 Uhr arbeitet, darf am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr wieder anfangen. Eine Frühschicht um 6 Uhr ist damit ausgeschlossen, obwohl die Wochensumme noch bequem im Rahmen liegt. Wenn du einen Nebenjob planst, prüfe zuerst die Randzeiten und dann die Summe.
Geringfügig ist ein Betrag, keine Stundenzahl
Die häufigste Suchfrage dazu lautet, wie viele Stunden pro Woche geringfügig sind. Die Frage lässt sich allgemein nicht beantworten, weil die Geringfügigkeitsgrenze am Entgelt hängt und nicht an der Zeit: 2026 liegt sie laut Österreichischer Gesundheitskasse bei 551,10 Euro im Monat.
Wie viele Stunden das sind, ergibt erst der Stundensatz, den der anwendbare Kollektivvertrag vorschreibt. Ein Beispiel mit dem Handel: die Gehaltstafeln für Angestellte im Handel weisen ab 1.1.2026 in der Beschäftigungsgruppe A, Stufe 1, ein Mindestgehalt von 2.090 Euro brutto aus, bei einer kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden. Auf 551,10 Euro kommt man dort mit rund 44 Stunden im Monat, also gut zehn Stunden pro Woche. In einem Kollektivvertrag mit höheren Sätzen sind es weniger Stunden, in einem mit niedrigeren mehr. Eine allgemeingültige Stundenzahl gibt es nicht, und wer eine nennt, hat einen bestimmten Kollektivvertrag im Kopf.
Was passiert, wenn mehrere geringfügige Anstellungen zusammen über die Grenze steigen, ist ein eigenes Thema mit einer eigenen Rechnung: dazu der Ratgeber zu mehreren geringfügigen Jobs. Wie viel insgesamt ohne Abzug bleibt, steht im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen.
Häusliche Nebenbeschäftigung ist ein Rechtsbegriff, aber ein anderer
Wer nach häuslicher Nebenbeschäftigung sucht, meint meistens einen Nebenjob von zuhause. Der Begriff ist besetzt, und zwar gewerberechtlich. § 2 Abs. 1 Z 9 der Gewerbeordnung 1994 nimmt vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus: die nach ihrer Eigenart und ihrer Betriebsweise in die Gruppe der häuslichen Nebenbeschäftigungen fallenden und durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes betriebenen Erwerbszweige.
Gemeint ist damit eine untergeordnete Erwerbstätigkeit im eigenen Haushalt, mit haushaltsüblichen Geräten und durch Mitglieder des Hausstands. Die Landwirtschaftskammer Österreich nennt als typische Beispiele Backwaren, Strick- und Häkelwaren und bäuerliche Handwerksprodukte und hält fest, dass die Tätigkeit jedem offensteht, nicht nur Landwirtinnen und Landwirten. Sie braucht keine Gewerbeberechtigung, und der Zeitaufwand darf nur einen kleinen Teil der Haushaltsführung ausmachen.
Für die Arbeitszeit heißt das: die häusliche Nebenbeschäftigung ist keine Anstellung, sondern eine selbständige Tätigkeit. Das Arbeitszeitgesetz gilt für sie nicht, die Grenzen aus diesem Ratgeber greifen dort also nicht. Wer im Homeoffice einen zweiten Dienstvertrag erfüllt, betreibt dagegen keine häusliche Nebenbeschäftigung, sondern hat schlicht ein zweites Arbeitsverhältnis mit allen Grenzen von oben.
Wer den Nebenjob wem meldet
Bei einer Anstellung meldest du selbst nichts ans Finanzamt. Der Betrieb meldet dich vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger an, und das gilt laut Unternehmensserviceportal ausdrücklich auch für geringfügig, fallweise oder befristet Beschäftigte. Der Lohnzettel geht ebenfalls vom Betrieb ans Finanzamt.
Verdienst du selbständig dazu, kehrt sich das um: dann meldest du die Aufnahme der Tätigkeit binnen eines Monats selbst beim Finanzamt an, mit dem Fragebogen Verf24, und klärst separat, ob eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen entsteht. Was danach steuerlich passiert, wenn mehrere Bezüge nebeneinanderliegen, gehört in den Ratgeber zur Steuererklärung mit Nebenjob.
Diese Fälle haben zusätzlich eigene Grenzen
Die Arbeitszeitgrenzen sind nur eine Ebene. Wer eine Leistung bezieht, hat darüber hinaus eigene Zuverdienstregeln, und die sind an anderer Stelle sauber ausgeführt: Nebenjob in der Karenz, Zuverdienst zur Pension und Nebenjob neben dem Arbeitslosengeld. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt statt des AZG das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, für werdende und stillende Mütter das Mutterschutzgesetz.
Wenn du für deinen Zweitjob eine passende Stelle suchst, findest du sie unter den Stellenanzeigen aus deiner Region, sortierbar nach Umkreis und Beschäftigungsausmaß. Wer keine feste Anstellung will, sondern die eigene Fähigkeit stundenweise anbieten möchte, sieht sich am besten zuerst die Angebote und Gesuche aus der Nachbarschaft an, um den üblichen Rahmen einzuschätzen.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich bei zwei Jobs insgesamt arbeiten?
§ 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die einzelnen Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht überschreiten dürfen. Diese Höchstgrenze liegt nach § 9 AZG bei zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche. Wo eine Woche über 48 Stunden zulässig ist, darf der Schnitt in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Die Grenze gilt für dich als Person, nicht je Arbeitsverhältnis.
Braucht mein Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung zustimmen?
Nein. Seit 28.3.2024 sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 2i AVRAG berechtigt, ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgebern einzugehen, und dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Der Arbeitgeber kann nur im Einzelfall verlangen, dass die weitere Beschäftigung unterbleibt, und nur wenn sie mit arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar oder der Verwendung im bestehenden Arbeitsverhältnis abträglich ist. Eine pauschale Genehmigungsklausel im Dienstvertrag ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.
Muss ich die Nebenbeschäftigung melden?
Laut Arbeiterkammer besteht eine Meldepflicht grundsätzlich nur dann, wenn sie vereinbart ist. Empfohlen wird die Information trotzdem, weil dein Arbeitgeber die zusammengerechneten Arbeitszeitgrenzen nur einhalten kann, wenn er die anderen Stunden kennt. Von der Meldung an den Arbeitgeber zu trennen ist die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung: die erledigt bei einer Anstellung immer der Betrieb, vor Arbeitsantritt, auch bei geringfügiger Beschäftigung.
Wie viele Stunden pro Woche sind geringfügig?
Das lässt sich nicht allgemein sagen, weil die Geringfügigkeitsgrenze ein Entgeltbetrag ist und keine Stundenzahl: 2026 sind es 551,10 Euro im Monat. Die Stundenzahl folgt erst aus dem Mindestsatz des anwendbaren Kollektivvertrags. Beim Handels-Kollektivvertrag, Beschäftigungsgruppe A, Stufe 1, entspricht das ab 1.1.2026 rund 44 Stunden im Monat, also gut zehn Stunden pro Woche. In besser bezahlten Kollektivverträgen sind es entsprechend weniger Stunden.
Muss ich meinen Nebenjob beim Finanzamt anmelden?
Bei einer Anstellung nicht. Der Betrieb meldet dich vor Arbeitsantritt beim Krankenversicherungsträger an und übermittelt den Lohnzettel ans Finanzamt. Verdienst du dagegen selbständig dazu, meldest du die Aufnahme der Tätigkeit binnen eines Monats selbst beim Finanzamt, mit dem Fragebogen Verf24. Ob durch mehrere Bezüge nebeneinander eine Erklärungspflicht entsteht, ist eine eigene Frage.
Was ist eine häusliche Nebenbeschäftigung?
Anders als die Suchfrage meist gemeint ist, kein Nebenjob im Homeoffice. Der Begriff steht in § 2 Abs. 1 Z 9 der Gewerbeordnung 1994 und bezeichnet untergeordnete Erwerbszweige, die von den gewöhnlichen Mitgliedern des eigenen Hausstandes mit haushaltsüblichen Mitteln betrieben werden, etwa Backwaren oder Strickwaren. Sie braucht keine Gewerbeberechtigung, ist aber eine selbständige Tätigkeit, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt.
Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
Nach § 12 Abs. 1 AZG mindestens elf Stunden ununterbrochen nach Ende der Tagesarbeitszeit. Weil die Beschäftigungen zusammenzählen, beginnt diese Ruhezeit erst nach dem Ende des zuletzt beendeten Jobs. Wer bis 23 Uhr im Nebenjob arbeitet, darf am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr wieder anfangen, auch wenn die Wochensumme unauffällig ist.
Wer den Zweitjob an den freien Randzeiten ausrichten will, statt umgekehrt, kommt mit einer Suche nach Umkreis und Beschäftigungsausmaß am weitesten. Betriebe aus der Region schreiben ihre Stellen selbst aus, und wer lieber stundenweise aushilft, stellt seine Fähigkeit als eigenes Angebot ein.
Nächster Beitrag in Geld verdienenHundesitter werden in Österreich: Regeln, Haftung, Preise




