Urlaubsanspruch berechnen: 5 oder 6 Wochen
Zwei Angaben, eine Antwort: Ihr Anspruch in Wochen, Werktagen und Urlaubstagen, dazu der Tag, ab dem die sechste Woche gilt. Ohne Anmeldung, mit offengelegten Quellen.
Gerechnet nach dem Urlaubsgesetz, Stand 2026. Das Ergebnis ist der gesetzliche Mindestanspruch: ein Kollektivvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag kann mehr vorsehen, weniger nicht. Nicht berücksichtigt sind die Abrechnung bei Austritt, die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, der Wechsel des Arbeitszeitausmaßes und das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz. Ohne Gewähr, und keine Rechtsberatung.
Ihr erster Arbeitstag. Das Urlaubsjahr beginnt an diesem Tag, nicht am 1. Jänner.
Wie viele Tage Sie regelmäßig arbeiten. Wie viele Stunden Sie an einem Tag arbeiten, spielt keine Rolle.
Urlaubstage im Jahr
25
30 Werktage nach dem Gesetz, also 5 Wochen.
Ihr Anspruch in drei Einheiten
| Einheit | Anspruch |
|---|---|
| Wochen | 5 |
| Werktage, so misst das Gesetz | 30 |
| Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche | 25 |
Ihre Termine
Werktage sind nicht Urlaubstage
Das Gesetz misst den Urlaub in Werktagen. § 2 Abs 1 UrlG gibt 30 davon je Arbeitsjahr. Ein Werktag ist nach der Wirtschaftskammer jeder Tag von Montag bis einschließlich Samstag, also sechs je Woche. Wer regelmäßig fünf Tage arbeitet, rechnet die 30 Werktage in 25 Urlaubstage um. Beide Zahlen meinen dasselbe: fünf Wochen.
Deshalb stehen im Ergebnis beide nebeneinander. Wer nur die 30 liest und sie für Urlaubstage hält, plant mit fünf Tagen zu viel.
Teilzeit ändert die Tage, nicht die Wochen
Der Anspruch beträgt fünf Wochen, unabhängig davon, wie viel Sie arbeiten. Die Formel der Wirtschaftskammer lautet: Wochenarbeitstage mal fünf Wochen. Wer drei Tage die Woche arbeitet, hat also 15 Urlaubstage und trotzdem genauso lange frei wie eine Vollzeitkraft mit 25.
Ausdrücklich gilt: die Anzahl der an einem Arbeitstag zu leistenden Arbeitsstunden spielt bei dieser Berechnung keine Rolle. Nicht die Stundenzahl entscheidet, sondern die Zahl der Tage. Wie sich die Arbeitszeit im Nebenjob dazu verhält, steht im Ratgeber unter Arbeitszeit im Nebenjob. Für unregelmäßig verteilte Arbeitszeit, etwa rollierende Dienstpläne, gibt es keine veröffentlichte amtliche Formel; dieser Rechner beziffert diesen Fall deshalb nicht.
Das Urlaubsjahr beginnt an Ihrem Eintrittstag
Nicht am 1. Jänner. Grundfall ist das Arbeitsjahr, das mit dem Tag Ihres Eintritts beginnt. Eine Umstellung auf das Kalenderjahr ist möglich, aber nur durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder schriftliche Einzelvereinbarung, und sie darf den Anspruch nicht schmälern.
Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Urlaub nicht auf einen Schlag. § 2 Abs 2 UrlG: Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitpunkt: mit Beginn des siebten Monats steht der gesamte Jahresurlaub zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht er am ersten Tag des Arbeitsjahres.
Die sechste Woche zählt mehr Jahre als nur die hier
Ab 25 anrechenbaren Jahren steigt der Anspruch auf 36 Werktage, also sechs Wochen. Die weitverbreitete Annahme, diese 25 Jahre müssten beim selben Arbeitgeber liegen, stimmt nicht. Angerechnet werden auch:
- Zeiten bei anderen Arbeitgebern, sofern jedes einzelne Verhältnis mindestens sechs Monate gedauert hat, zusammen höchstens fünf Jahre
- Schulzeiten über die Pflichtschule hinaus, darüber hinaus höchstens zwei weitere Jahre
- die gewöhnliche Dauer eines mit Erfolg abgeschlossenen Hochschulstudiums, höchstens fünf Jahre
Ohne Studium sind damit höchstens sieben Jahre anrechenbar, mit Studium höchstens zwölf. Wer die zwölf voll ausschöpft, braucht nur noch 13 Jahre beim aktuellen Arbeitgeber.
Zur Schwelle selbst: das Gesetz sagt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage. Bei genau 25 vollendeten anrechenbaren Jahren gebühren also bereits 36. Manche Stellen schreiben mehr als 25 Dienstjahre, was einen Tag später bedeuten würde; das durchgerechnete Beispiel der Arbeiterkammer entscheidet die Frage zugunsten der 25.
Nicht verbrauchter Urlaub verjährt nach zwei Jahren
§ 4 Abs 5 UrlG: zwei Jahre ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nicht ab dessen Beginn. In der Wirkung stehen damit mindestens drei Jahre zur Verfügung. Eine Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz verlängert die Frist um ihre Dauer; was in dieser Zeit an Zuverdienst möglich ist, behandelt der Ratgeber zum Nebenjob in der Karenz.
Die Frist läuft nach der Rechtsprechung außerdem nicht von selbst ab: der Arbeitgeber muss zum Verbrauch auffordern und über den drohenden Verfall aufklären. Verbraucht wird immer der älteste Anspruch zuerst.
Der Kollektivvertrag kann nur besser sein
§ 12 UrlG sperrt einseitig: die Rechte aus den §§ 2 bis 10 können weder aufgehoben noch beschränkt werden. Nach oben ist das Gesetz offen. Ein Rechner, der das Gesetz abbildet, kann Ihren Anspruch also nie zu hoch ansetzen, sehr wohl aber zu niedrig, wenn Ihr Kollektivvertrag großzügiger ist. Sehen Sie im Zweifel dort nach.
Wer den Arbeitgeber wechselt, nimmt den Anspruch nicht mit, die anrechenbaren Jahre aber schon. Offene Stellen aus Ihrer Region finden Sie unter Jobs.
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