Kleinunternehmergrenze 2026: 55.000 Euro
Zwei Beträge, eine Antwort: darunter, in der Toleranz oder darüber. Mit offengelegten Quellen.
Gerechnet für 2026 nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Der Rechner sagt nichts über die Kleinunternehmerbefreiung in der Sozialversicherung: die nennt dieselben 55.000 Euro, verlangt zusätzlich eine Einkünftegrenze und wird ohne die Zehn-Prozent-Toleranz genannt. Ob bei einer Gründung im Lauf des Jahres anteilig gekürzt wird, sagt keine geprüfte amtliche Quelle.
Alles, was Sie heuer in Rechnung gestellt haben. Ohne Abzug einer gedachten Umsatzsteuer.
Zählt genauso. Wer im Vorjahr darüber lag, ist heuer kein Kleinunternehmer, auch bei niedrigem Umsatz.
Bis zur Grenze bleiben
€ 13.000,00
Kleinunternehmer im nächsten Jahr: Ja
Die drei Bereiche
| Umsatz im Kalenderjahr | Was gilt |
|---|---|
| bis € 55.000,00 | Befreit. Auch im nächsten Jahr, wenn es dabei bleibt. |
| über € 55.000,00 bis € 60.500,00 | Dieses Jahr befreit, nächstes Jahr nicht mehr. |
| über € 60.500,00 | Befreiung endet sofort, ab dem überschreitenden Umsatz. |
Gerechnet mit den Ausgangsumsätzen des Kalenderjahres. Empfangene Reverse-Charge-Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe zählen nicht mit.
Quellen und Stand
- Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer
- Toleranzgrenze, absoluter Kipppunkt
- SVS-Kleinunternehmerbefreiung, Einkünftegrenze
Werte für 2026
Zwei Jahre, nicht eines
Die Befreiung verlangt beides: im vorangegangenen Kalenderjahr darf die Grenze nicht überschritten worden sein, und im laufenden noch nicht. Das Unternehmensserviceportal rechnet den Fall vor, in dem das auseinandergeht: 60.000 Euro im Vorjahr, 49.000 im laufenden. Der laufende Umsatz liegt klar unter der Grenze, und die Befreiung ist trotzdem weg.
Deshalb hat dieser Rechner zwei Felder. Einer mit nur einem Feld beantwortet diesen Fall zwangsläufig falsch.
Die Toleranz ist keine Reserve, sondern eine Frist
Wer die Grenze um höchstens zehn Prozent überschreitet, bleibt bis zum Ende des Kalenderjahres befreit. Alle Rechnungen dieses Jahres bleiben ohne Umsatzsteuer. Im Folgejahr greift dann aber die Vorjahresbedingung, und die Befreiung ist weg.
Zwei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens sei die Toleranz einmalig und nur alle fünf Jahre nutzbar: das stand in der bis 2024 geltenden Fassung und gilt nicht mehr. Zweitens gehe es um Nettobeträge: seit der Reform wird keine gedachte Umsatzsteuer mehr herausgerechnet, maßgeblich ist das tatsächlich fakturierte Entgelt.
Was passiert, wenn Sie darüber kommen
Über 60.500 Euro endet die Befreiung sofort und unterjährig, nicht erst im nächsten Jahr. Entscheidend ist die genaue Form: der Umsatz, mit dem Sie überschreiten, ist selbst schon steuerpflichtig. Die Rechnungen davor bleiben steuerfrei, es wirkt nicht rückwirkend auf das ganze Jahr.
Welche Umsätze zählen
Die Ausgangsumsätze des Kalenderjahres. Empfangene Leistungen mit Übergang der Steuerschuld und innergemeinschaftliche Erwerbe zählen nicht mit, weil die Grenze nur auf eigene Umsätze abstellt. Was Sie als Selbstständiger sonst noch beachten sollten, steht im Ratgeber unter Kleinunternehmerregelung und unter Gewerbe anmelden. Aufträge in Ihrer Region finden Sie unter Dienste.
Aufträge in Ihrer Nähe
Wer in Ihrer Region gerade Hilfe sucht oder anbietet.
Handwerkliche Hilfe rund um Haus, Wohnung & Garten in Wien
Preis auf Anfrage
Umzug gesucht? Wir übernehmen alles – schnell & zuverlässig! Oberösterreich und Salzburg
ab € 40,00/Std.
Fliesenleger
Preis auf Anfrage

Wir bieten verschiedene Dienstleistungen aus einer Hand
Preis auf Anfrage
Betriebe in Ihrer Nähe

**Alltagsservice – macht meinen Alltag leichter.** Praktische Hilfe rund um Garten, Haushalt, Möbel, Technik, Besorgungen und vieles mehr. Persönlich,…

Easy24 Umzug & Entrümpelung Service bietet zuverlässige und professionelle Dienstleistungen rund um Umzug, Transport und Entrümpelung in Oberösterreich und…

Hallo und herzlich willkommen bei WT Fliesen! 👋 Wir sind Ihr Spezialist für Fliesen-, Platten- und Natursteinarbeiten im Innen- und Außenbereich. 🔹 Verlegung…
Unser Unternehmen ist tätig in der Montage von Photovoltaikanlagen Rasenmähen und Dachrinnen Reinigung
Dazu im Ratgeber
Alle Artikel
Selbstständig werdenKleinunternehmerregelung 2026: die 55.000-Euro-Bruttogrenze
Kleinunternehmerregelung Österreich 2026: warum die 55.000-Euro-Grenze brutto zählt, was die 10-Prozent-Toleranz wirklich bringt und wo die Einkommensteuer bleibt.
7 Min. Lesezeit
Selbstständig werdenGewerbe anmelden in Österreich 2026: Ablauf und Kosten
Wann du in Österreich einen Gewerbeschein brauchst, ob dein Gewerbe frei oder reglementiert ist, wie die Anmeldung 2026 abläuft und was danach zu zahlen ist.
7 Min. Lesezeit
Selbstständig werdenStundensatz als Selbstständiger berechnen: Österreich 2026
Stundensatz als Selbstständiger in Österreich 2026: was Urlaub und Sonderzahlungen wert sind, belegte Sätze je Tätigkeit und was SVS und Steuer davon nehmen.
8 Min. Lesezeit
