Gewerbe anmelden in Österreich 2026: Ablauf und Kosten
Ob du einen Gewerbeschein brauchst, entscheidet nicht dein Verdienst, sondern Paragraf 1 der Gewerbeordnung: selbständig, regelmäßig, mit Ertragsabsicht. Treffen die drei Merkmale zusammen, ist die Anmeldung fällig, und sie kostet in aller Regel nichts.
Dieser Ratgeber geht der Reihe nach durch, wann die Pflicht greift, ob dein Gewerbe frei oder reglementiert ist, wie die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde abläuft, was danach laufend zu zahlen ist und was Paragraf 32 GewO neben dem eigenen Wortlaut erlaubt.

Wann du überhaupt einen Gewerbeschein brauchst
Die Grenze zieht weder das Finanzamt noch die Höhe deines Verdienstes, sondern Paragraf 1 der Gewerbeordnung. Absatz 2 sagt, eine Tätigkeit werde gewerbsmäßig ausgeübt, „wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen“. Selbständig heißt nach Absatz 3 „auf eigene Rechnung und Gefahr“. Drei Merkmale, und sie müssen zusammentreffen: fällt eines weg, liegt kein Gewerbe vor. Der Wortlaut steht im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Absatz 4 macht die Sache enger, als die meisten erwarten. Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, „wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann“. Und weiter: „Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten.“ Wer öffentlich anbietet, übt damit bereits aus, auch vor dem ersten Auftrag.
Die einmalige Hilfe für Nachbarn ohne Wiederholungsabsicht bleibt außerhalb. Wo genau die Grenze zwischen Gefälligkeit und Erwerbstätigkeit verläuft, behandelt der Ratgeber Mit Nachbarschaftshilfe Geld verdienen. Wer dauerhaft ohne Berechtigung arbeitet, fällt dagegen unter Paragraf 366 Absatz 1 Ziffer 1 GewO: eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen ist.
Freies oder reglementiertes Gewerbe: der Unterschied
Paragraf 5 Absatz 2 GewO definiert das freie Gewerbe von hinten: „Freie Gewerbe sind Tätigkeiten im Sinne des Paragraf 1 Absatz 1, die nicht als reglementierte Gewerbe (Paragraf 94) oder Teilgewerbe (Paragraf 31) ausdrücklich angeführt sind. Unbeschadet allfälliger Ausübungsvorschriften ist für freie Gewerbe kein Befähigungsnachweis zu erbringen.“ Nachzulesen im RIS. Wer also in der Liste des Paragraf 94 nicht vorkommt, meldet an und arbeitet, ohne Prüfung.
Diese Liste ist namentlich und abschließend, und sie ist wörtlich zu lesen. Ziffer 20 trägt heute nur noch den Vermerk „aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 212/2013“, dort stand bis dahin der Berufsfotograf. Was das für den Einstieg bedeutet, steht im Ratgeber Fotograf werden in Österreich.
| Freies Gewerbe (Beispiele) | Reglementiert nach Paragraf 94 |
|---|---|
| Hausbetreuung samt Schneeräumung und Gartenbetreuung | Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Z 13) |
| Fotografie | Friseur und Perückenmacher (Z 22) |
| Werbegrafik-Design, IT-Dienstleistungen | Maler und Anstreicher, Lackierer (Z 47) |
| Tierbetreuung, Botendienste | Gärtner, Florist (Z 24) |
| Büro- und Schreibarbeiten | Massage (Z 48), Gastgewerbe (Z 26) |
Ob deine geplante Tätigkeit dabei ist, klärt die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministeriums, die aber ausdrücklich nicht jedes denkbare freie Gewerbe aufzählt. Zwischen den beiden Gruppen liegt eine dritte Stufe: Paragraf 31 Absatz 1 GewO stellt klar, dass „einfache Tätigkeiten von reglementierten Gewerben, deren fachgemäße Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordern“, den betreffenden Gewerben nicht vorbehalten sind. Was daraus im Alltag folgt, zeigt Handwerker für kleine Arbeiten finden.
Wer anmelden darf: die persönlichen Voraussetzungen
Paragraf 8 Absatz 1 GewO nennt für natürliche Personen nur eine Bedingung: die Eigenberechtigung. Nicht „mindestens 18 Jahre alt“, sondern volljährig und geschäftsfähig, was in Österreich praktisch meist auf dasselbe hinausläuft, aber eben nicht immer. Ausschlussgründe zählt Paragraf 13 Absatz 1 auf: eine nicht getilgte gerichtliche Verurteilung wegen bestimmter Delikte, etwa organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida, oder eine nicht getilgte Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder mehr als 180 Tagessätzen.
Für die Staatsangehörigkeit gilt Paragraf 14. Ausländische natürliche Personen dürfen Gewerbe wie Inländer ausüben, wenn ein Staatsvertrag das festlegt, sonst dann, wenn sie sich nach den für sie geltenden Vorschriften bereits zur Erwerbstätigkeit in Österreich aufhalten dürfen. Für Drittstaatsangehörige, die noch nicht rechtmäßig aufhältig sind, braucht es zuerst einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Erwerbstätigkeit zulässt.
Bleibt der Gewerbewortlaut. Er entscheidet später darüber, was du tun darfst, und eine zu vage Formulierung wie „Beratung“ kollidiert schnell mit einem reglementierten Gewerbe. Die Salzburger Kanzlei Brandauer Rechtsanwälte führt genau das als einen der häufigsten Fehler bei der Anmeldung an.
Schritt für Schritt: so läuft die Anmeldung ab
- Gewerbewortlaut festlegen. Paragraf 339 Absatz 2 GewO verlangt „die genaue Bezeichnung des Gewerbes und des für die Ausübung in Aussicht genommenen Standortes“.
- Unterlagen bereitlegen: Reisepass oder Personalausweis, bei Bedarf der Aufenthaltstitel, die Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen und bei reglementierten Gewerben der Befähigungsnachweis.
- Anmelden. Zuständig ist nach Paragraf 339 Absatz 1 GewO die Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes, also Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder in Wien das magistratische Bezirksamt. Möglich ist das persönlich, schriftlich oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal mit ID Austria, bei erfüllten Voraussetzungen auch unmittelbar per GISA-Express.
- Arbeiten. Die Wirtschaftskammer formuliert es so: „Mit dem vollständigen Einlangen der Anmeldungsunterlagen kann mit der gewerblichen Tätigkeit sofort begonnen werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.“ Ausnahme sind reglementierte Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt, dort ist der Bescheid abzuwarten.
- Auf den Eintrag warten. Die Behörde hat dich nach Paragraf 340 Absatz 1 GewO „längstens binnen drei Monaten“ in das Gewerbeinformationssystem Austria einzutragen und dir einen Auszug zu übermitteln. Der Eintrag ist im GISA öffentlich und kostenlos abfragbar.
- Finanzamt verständigen. Wer einen gewerblichen Betrieb begründet, hat das anzuzeigen, und zwar nach Paragraf 121 BAO binnen einem Monat. Am einfachsten über FinanzOnline.
Was die Anmeldung kostet, und was danach läuft
Die Anmeldung selbst kostet nichts. Die Wirtschaftskammer schreibt wörtlich: „Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.“ Das Unternehmensserviceportal formuliert es amtlich: „Es sind keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten.“ Ausgenommen sind einzelne Sonderfälle wie Buchhalter und Bilanzbuchhalter, die die WKO in ihrer Übersicht der Gründungskosten gesondert nennt.
Laufend wird es teurer, und der größte Posten ist die Sozialversicherung. Die SVS hält fest: „Prinzipiell bedeutet die Anmeldung eines Gewerbescheins automatisch auch immer den Beginn der Pflichtversicherung.“ Sie hängt also an der Berechtigung, nicht am Gewinn. Der Beitragssatz auf den Gewinn liegt 2026 bei 26,83 Prozent, die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei 551,10 Euro und der Mindestbeitrag inklusive Unfallversicherung damit bei 160,81 Euro im Monat, wovon 12,95 Euro auf die Unfallversicherung entfallen.
Es gibt eine Ausnahme, aber sie gilt nicht für jeden. Wer unter 57 Jahre alt ist, darf in den letzten 60 Monaten nicht mehr als zwölf Monate nach GSVG oder FSVG pflichtversichert gewesen sein; wer 57 oder älter ist, muss die Grenzen bereits in den letzten fünf Jahren eingehalten haben. Kommt das zusammen und bleiben die Einkünfte 2026 unter 6.613,20 Euro sowie die Umsatzgrenze unter 55.000 Euro, lässt sich die Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung beantragen. Sie entsteht nicht von selbst, sie muss beantragt werden, und die Unfallversicherung bleibt in jedem Fall aufrecht.
Dazu kommt die Wirtschaftskammer. Die Grundumlage zahlt jedes Mitglied je Fachgruppe, ihre Höhe legt aber jede Fachgruppe im jeweiligen Bundesland selbst fest, es gibt also keine bundesweite Zahl, sondern nur die Verlautbarungen der Landeskammern. Die Kammerumlage 1 entfällt am Anfang meist ganz: Übersteigen die im Inland erzielten steuerbaren Netto-Umsätze im Kalenderjahr nicht 150.000 Euro, ist keine KU 1 zu entrichten. Ob auf deine Rechnungen Umsatzsteuer gehört, klärt der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung, und was der Gewinn in der Steuererklärung auslöst, steht in Steuererklärung mit Nebenjob.
Nebenrechte: was du außerhalb deines Wortlauts erledigen darfst
Kaum ein Auftrag endet exakt an der Grenze des eigenen Gewerbes. Dafür gibt es Paragraf 32 GewO. Absatz 1a erlaubt „das Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe“, wenn diese „die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen“, und zwar bis zu 30 Prozent des im Wirtschaftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Innerhalb dieser Grenze dürfen auch Leistungen reglementierter Gewerbe dabei sein, allerdings nur bis zu 15 Prozent der gesamten Leistung und nur, wenn sie zusammen mit der eigenen Leistung beauftragt werden. Die Bedingungen im Einzelnen nennt der Gesetzestext.
Absatz 2 zieht die Reißleine: „Bei Ausübung der Rechte gemäß Absatz 1 und Absatz 1a müssen der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben.“ Ein Nebenrecht ist also nie ein zweites Gewerbe durch die Hintertür. Wie weit es konkret reicht, zeigt die Ampelkarte Hausbetreuung der Wirtschaftskammer, die Tätigkeiten in erlaubt, nur als Nebenrecht erlaubt und unzulässig einteilt.
Nach der Anmeldung: die ersten Aufträge in der Region
Der Gewerbeschein ist eine Berechtigung, kein Auftragsbuch. Was jetzt zählt, ist Sichtbarkeit dort, wo Menschen nach genau dieser Leistung suchen, und das ist bei ortsgebundenen Dienstleistungen der eigene Bezirk. Bevor du den ersten Preis nennst, lohnt der Ratgeber Stundensatz als Selbstständiger berechnen: SVS-Beiträge, Leerlauf und Fahrzeit gehören in die Kalkulation, nicht in die Verlustrechnung.
Auf Lokali legst du dazu ein Firmenprofil an und beschreibst deine Dienstleistung mit Umkreis, Leistungsumfang und Verfügbarkeit, sodass sie über die Umkreissuche auffindbar ist. Der zweite Weg führt über die offenen Gesuche aus der Umgebung: dort steht, wofür Haushalte und Betriebe in deiner Region gerade jemanden brauchen, und wer darauf antwortet, spricht Leute an, die ihren Bedarf bereits formuliert haben.
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Nichts. Die Wirtschaftskammer schreibt wörtlich „Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos“, und laut Unternehmensserviceportal sind keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. Auch die Abfrage im GISA ist kostenlos. Kosten entstehen erst laufend, vor allem durch die SVS-Beiträge und die Grundumlage der Wirtschaftskammer. Einzelne Sonderfälle wie Buchhalter und Bilanzbuchhalter nimmt die WKO ausdrücklich aus.
Ab wann darf ich nach der Anmeldung arbeiten?
Laut Wirtschaftskammer kann mit dem vollständigen Einlangen der Anmeldungsunterlagen sofort begonnen werden, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Ausnahme sind reglementierte Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt, dort ist der Bescheid abzuwarten. Der Eintrag ins GISA erfolgt getrennt davon: Paragraf 340 Absatz 1 GewO gibt der Behörde dafür längstens drei Monate Zeit.
Brauche ich für jedes Gewerbe einen Befähigungsnachweis?
Nein. Paragraf 5 Absatz 2 GewO sagt, für freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Frei ist alles, was nicht in der Liste der reglementierten Gewerbe in Paragraf 94 GewO oder als Teilgewerbe nach Paragraf 31 angeführt ist. Fotografie gehört seit der Aufhebung von Ziffer 20 durch den Verfassungsgerichtshof dazu, Friseur, Massage oder Maler und Anstreicher dagegen nicht.
Kann ich ein Gewerbe neben meinem Job anmelden?
Ja, die Anmeldung läuft gleich ab. Anders ist nur die Versicherung: Die SVS-Pflichtversicherung beginnt trotzdem mit der Gewerbeberechtigung und hängt nicht am Gewinn. Die Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung ist zu beantragen und setzt neben Einkünften unter 6.613,20 Euro und Umsätzen unter 55.000 Euro im Jahr 2026 voraus, dass du unter 57 Jahren in den letzten 60 Monaten höchstens zwölf Monate nach GSVG oder FSVG pflichtversichert warst. Ab 57 gelten eigene Vorgaben. Ein Blick in den Dienstvertrag schadet ebenfalls nicht.
Was passiert, wenn ich ohne Gewerbeschein arbeite?
Wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, begeht nach Paragraf 366 Absatz 1 Ziffer 1 GewO eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen ist. Gelegentliche Hilfe ohne Wiederholungsabsicht fällt nicht darunter, das öffentliche Anbieten an einen größeren Personenkreis dagegen schon.
Darf ich Arbeiten übernehmen, die nicht in meinem Gewerbewortlaut stehen?
In Grenzen ja. Paragraf 32 Absatz 1a GewO erlaubt Leistungen anderer Gewerbe, wenn sie die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, insgesamt bis zu 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Wirtschaftsjahr. Leistungen reglementierter Gewerbe dürfen darin bis zu 15 Prozent der gesamten Leistung ausmachen und müssen zusammen mit der eigenen Leistung beauftragt werden. Absatz 2 verlangt zusätzlich, dass wirtschaftlicher Schwerpunkt und Eigenart des Betriebes erhalten bleiben.
Ein Firmenprofil auf Lokali beschreibt, was du anbietest, in welchem Umkreis und ab wann. Wer lieber selbst zuerst anfragt, geht die offenen Gesuche aus der Region durch und meldet sich dort direkt.
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