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Steuererklärung mit Nebenjob in Österreich: Muss ich das?

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Zwei Gehaltszettel im selben Monat, und beide sehen unauffällig aus. Der Hauptjob rechnet die Lohnsteuer ab, als wäre er das einzige Einkommen, der Nebenjob rechnet genauso. Erst am Jahresende zählt das Finanzamt beides zusammen, und dann steht dort eine Zahl, mit der niemand gerechnet hat.

In Österreich ist das kein Versehen, sondern der eingebaute Ablauf. Wer im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Bezüge hatte, ist zu veranlagen. Das nennt sich Pflichtveranlagung, und sie hängt nicht an einem Betrag: sie greift, sobald die beiden Bezüge nebeneinander laufen.

Dieser Text sagt, warum die Nachforderung entsteht, ab wann du die Erklärung wirklich abgeben musst, welche Fristen gelten und was du gegenrechnen kannst. Die Beträge gelten für 2026 und ändern sich in der Regel jährlich, die verlinkten amtlichen Seiten führen den geltenden Stand. Das ist Information, keine Steuerberatung.

Warum bei zwei Jobs eine Nachforderung entsteht

Jeder Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer nur auf das, was er selbst auszahlt. Er kennt den zweiten Bezug nicht und behandelt seinen eigenen so, als wäre er das ganze Einkommen. Bei zwei kleineren Bezügen führt das dazu, dass beide für sich unter der monatlichen Steuergrenze von rund 1.560 Euro brutto bleiben und nirgends Lohnsteuer einbehalten wird.

Bei der Veranlagung fällt diese Trennung weg. Die Arbeiterkammer beschreibt es so: "Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter (ohne Sonderzahlungen) addiert." Aus zwei getrennt gerechneten Bezügen wird ein einziges Jahreseinkommen, und der Tarif läuft nur einmal darüber.

Der Tarif ist gestuft. Bis 13.539 Euro Jahreseinkommen fällt 2026 keine Einkommensteuer an, der Teil darüber wird bis 21.992 Euro mit 20 Prozent erfasst (§ 33 EStG 1988). Die steuerfreie Stufe gibt es einmal im Jahr, nicht einmal je Arbeitgeber. Genau diese Differenz kommt am Ende als Nachforderung zurück. Der Steuerberater Jörg Atzlinger geht denselben Fall in einer Podcastfolge der Kanzlei Fidas durch.

Die Pflicht hängt nicht am Betrag: § 41 Abs. 1 Z 2 EStG

Der Pflichtveranlagungsgrund steht im Gesetz und ist kurz. Nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 ist zu veranlagen, wer lohnsteuerpflichtige Einkünfte hat und "im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden," bezogen hat.

Zwei Dinge stehen dort nicht: keine Betragsgrenze und keine Mindestdauer. Es genügt, dass die beiden Bezüge zumindest zeitweise nebeneinander laufen. Ein Arbeitgeberwechsel, bei dem der alte Job endet, bevor der neue beginnt, erfüllt diesen Wortlaut nicht. Andere Gründe für eine Pflichtveranlagung können in so einem Jahr trotzdem vorliegen, die Arbeiterkammer führt sie vollständig auf.

Davon zu trennen ist der erste Tatbestand derselben Bestimmung. Er greift, wenn "andere Einkünfte" 730 Euro im Kalenderjahr übersteigen, und meint Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa aus einem Werkvertrag oder einer selbstständigen Tätigkeit. Für ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis gilt diese Schwelle nicht. Wo die Grenzen fürs Dazuverdienen liegen, steht in steuerfrei dazuverdienen; wer nebenbei auf Honorarbasis arbeitet, sieht zusätzlich in die Kleinunternehmerregelung.

Auch eine Pension ist ein lohnsteuerpflichtiger Bezug. Wer neben der Pension arbeitet, hat damit ebenfalls zwei Bezüge nebeneinander, ausgeführt ist dieser Fall in Zuverdienst zur Pension.

Abgeben musst du erst über 14.769 Euro

Der Pflichtveranlagungsgrund und die Erklärungspflicht sind zwei verschiedene Dinge. Nach § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 besteht die Pflicht, von sich aus eine Erklärung abzugeben, erst dann, wenn das zu veranlagende Einkommen 14.769 Euro übersteigt (Wert für 2026, für 2025: 14.517 Euro). Darunter bleibt der Grund formal bestehen, ohne dass daraus eine Abgabepflicht wird.

Wie knapp das ausgehen kann, zeigt ein Rechenbeispiel der Arbeiterkammer: zwei gleichzeitige Dienstverhältnisse mit 850 Euro und 600 Euro brutto im Monat ergeben 17.400 Euro Jahresbrutto. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von 2.674,44 Euro und des Werbungskostenpauschales von 132 Euro bleiben 14.593,56 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Das liegt unter der Grenze, es fällt nichts nach. Ein paar bezahlte Mehrstunden, und dieselbe Rechnung kippt.

Für diese Grenze zählen nur die laufenden Bezüge. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben draußen, weil sie gesondert versteuert werden (Arbeiterkammer). Denselben Fall rechnet der ÖGB für Beschäftigte mit mehreren Jobs vor.

Fristen: 30. April, 30. Juni und fünf Jahre

Für die Pflichtveranlagung gilt die allgemeine Erklärungsfrist der Bundesabgabenordnung. Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer sind "bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen", bei elektronischer Übermittlung "bis Ende des Monates Juni" (§ 134 BAO). Über FinanzOnline hast du also zwei Monate länger Zeit als auf Papier.

Die freiwillige Antragsveranlagung folgt einer eigenen, viel längeren Frist: Sie ist möglich, wenn der Antrag "innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird" (§ 41 Abs. 2 EStG 1988). Diese fünf Jahre gelten aber nur für den freiwilligen Weg. Liegt ein Pflichtveranlagungsgrund vor, greift die Fünfjahresfrist nicht (Arbeiterkammer).

Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe, sofern die Verspätung nicht entschuldbar ist; Zuschläge unter 50 Euro werden nicht festgesetzt (§ 135 BAO).

Auf die automatische Erledigung solltest du dich hier nicht verlassen. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung läuft nur, wenn nach der Aktenlage eine Gutschrift herauskommt und keine weiteren Absetzposten zu erwarten sind (Finanzministerium). Ein Jahr, das auf eine Nachforderung zuläuft, wird davon nicht erfasst.

Geringfügig beschäftigt heißt nicht steuerfrei

Der häufigste Irrtum an dieser Stelle: geringfügig sei eine steuerliche Kategorie. Sie ist eine der Sozialversicherung. Steuerlich zählt bei der Veranlagung das gesamte Jahreseinkommen aus allen Dienstverhältnissen, unabhängig davon, ob ein einzelner Job für sich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt (Arbeiterkammer).

Ein geringfügiger Nebenjob neben einem Hauptjob ist deshalb ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis wie jedes andere und löst denselben Pflichtveranlagungsgrund aus. Der Lohnzettel dafür geht ans Finanzamt, auch wenn nie ein Cent Lohnsteuer einbehalten wurde.

Daneben kann eine zweite, völlig getrennte Nachverrechnung entstehen, die nicht vom Finanzamt kommt, sondern von der Österreichischen Gesundheitskasse. Wie sie funktioniert, steht in mehrere geringfügige Jobs. Wie viele Stunden zwei Jobs nebeneinander überhaupt haben dürfen, klärt Arbeitszeit im Nebenjob.

So läuft es über FinanzOnline und das Formular L1

Die Erklärung selbst ist kostenlos und meist in einer halben Stunde erledigt. Die Lohnzettel beider Arbeitgeber liegen dem Finanzamt bereits vor und sind in FinanzOnline vorausgefüllt. Deine Aufgabe ist, sie auf Vollständigkeit zu prüfen und die Posten zu ergänzen, die sonst niemand kennt. Durch die einzelnen Masken führt eine Anleitung der Grazer Steuerberatung Enzinger.

Das Grundformular heißt L1. Dazu kommen bei Bedarf Beilagen: L1k für Kinder, L1ab für außergewöhnliche Belastungen, L1i für Auslandsbezüge und für beschränkt Steuerpflichtige (Finanzministerium). Wer in Österreich arbeitet, aber im Ausland wohnt, gehört fast immer in die L1i-Spur; dieser Fall hängt zusätzlich am Doppelbesteuerungsabkommen und gehört vorher mit dem Finanzamt oder der Arbeiterkammer besprochen.

Belege schickst du nicht mit, du hebst sie auf, falls das Finanzamt nachfragt. Kommt der Bescheid und stimmt etwas nicht, steht der Weg der Beschwerde offen. Die Arbeiterkammer sieht sich solche Bescheide in ihrer kostenlosen Beratung an.

Was du beim Nebenjob gegenrechnen kannst

Ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich wird für Werbungskosten "ohne besonderen Nachweis" abgezogen (§ 16 Abs. 3 EStG 1988). Er steckt bereits in der laufenden Lohnverrechnung. Etwas bringt das Eintragen also erst, wenn deine tatsächlichen Ausgaben darüber liegen.

Typisch beim Nebenjob sind Arbeitsmittel und Werkzeug, die bis 1.000 Euro sofort im Anschaffungsjahr abgesetzt werden können, beruflich veranlasste Fahrten mit 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer für höchstens 30.000 Kilometer im Jahr, Aus- und Fortbildung im ausgeübten oder einem verwandten Beruf, Fachliteratur, anteilige Telefon- und Internetkosten sowie Arbeitskleidung, die als Berufskleidung erkennbar ist (ABC der Werbungskosten des Finanzministeriums).

Nicht abziehbar ist, was privat mitgenutzt wird, ohne dass sich der berufliche Anteil abgrenzen lässt. Wer in Karenz oder im Leistungsbezug des AMS dazuverdient, hat neben der Steuer eigene Grenzen einzuhalten, nachzulesen in Nebenjob in der Karenz und Nebenjob und Arbeitslosengeld.

Wo der Nebenjob herkommt

Die Rechnung lohnt sich erst, wenn es etwas zu rechnen gibt. Auf Lokali zeigt Jobs, welche Stellen in deiner Region ausgeschrieben sind, und unter Gesuchen und Angeboten steht, wer in der Umgebung gerade Hilfe braucht. Wer eine Fähigkeit anbietet, stellt dafür ein Angebot ein und legt fest, in welchem Umkreis es sichtbar ist. Weitere Wege sammelt nebenbei Geld verdienen.

Häufige Fragen

Muss ich mit einem geringfügigen Nebenjob eine Steuererklärung machen?

Der Pflichtveranlagungsgrund entsteht, ja: ein geringfügiger Nebenjob neben einem Hauptjob ist ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis. Eine Erklärung von dir verlangt das Finanzamt aber erst, wenn dein zu veranlagendes Jahreseinkommen 14.769 Euro übersteigt (Wert für 2026). Geringfügig bezieht sich auf die Sozialversicherung, nicht auf die Steuer.

Ab welchem Betrag löst ein zweiter Job die Pflichtveranlagung aus?

Ab keinem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 stellt allein darauf ab, dass im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Eine Betragsgrenze steht dort nicht. Erst für die Frage, ob du die Erklärung von dir aus abgeben musst, kommt die Schwelle von 14.769 Euro ins Spiel.

Bis wann muss ich die Arbeitnehmerveranlagung abgeben?

Bei einer Pflichtveranlagung bis 30. April des Folgejahres auf Papier und bis 30. Juni bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline. Die fünf Jahre, die man von der freiwilligen Antragsveranlagung kennt, gelten in diesem Fall nicht. Bei nicht entschuldbarer Verspätung ist ein Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe möglich.

Zählt ein Jobwechsel als zwei gleichzeitige Dienstverhältnisse?

Das Gesetz verlangt, dass die Bezüge zumindest zeitweise gleichzeitig laufen. Endet der alte Job, bevor der neue beginnt, ist dieser Wortlaut nicht erfüllt. Überlappen sich die beiden auch nur um Tage, ist er es. Andere Gründe für eine Pflichtveranlagung können unabhängig davon vorliegen, die Arbeiterkammer prüft solche Fälle kostenlos.

Was kann ich als Nebenjobber gegenrechnen?

Ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich wird ohne Nachweis abgezogen. Darüber hinaus zählen Arbeitsmittel und Werkzeug, die bis 1.000 Euro sofort absetzbar sind, beruflich veranlasste Fahrten mit 0,50 Euro je Kilometer, Aus- und Fortbildung im ausgeübten oder einem verwandten Beruf, Fachliteratur und anteilige Telefon- und Internetkosten. Belege schickst du nicht mit, du hebst sie auf.

Sieh nach, was in deiner Nähe offen ist, und halte den zweiten Bezug gegen die Grenzen oben, bevor du zusagst.

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