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Mehrere geringfügige Jobs: die ÖGK rechnet zusammen

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Zwei Anstellungen, jede für sich unter der Geringfügigkeitsgrenze, jede für sich unauffällig. Monate später liegt ein Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse im Postkasten, mit einem Betrag, den niemand angekündigt hat und den bis dahin auch niemand vom Lohn abgezogen hat.

Das ist der Regelfall bei mehreren Beschäftigungen nebeneinander, und es ist kein Fehler im System, sondern seine Bauweise. Für die Sozialversicherung zählt nicht der einzelne Job, sondern die Summe. Weil aber kein Arbeitgeber die Entgelte der anderen kennt, zieht auch keiner etwas ab, und die Rechnung kommt gesammelt im Nachhinein.

Dieser Text behandelt ausschließlich das Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen: die Zusammenrechnung, die Nachverrechnung der ÖGK, den Unterschied zwischen zwei geringfügigen Jobs und einem Hauptjob mit geringfügigem Nebenjob, und die drei Punkte, die sich am 1.1.2026 geändert haben.

Mehrere Jobs sind erlaubt, die ÖGK zählt sie zusammen

Arbeitsrechtlich spricht nichts gegen zwei oder drei Beschäftigungen nebeneinander. Die Arbeiterkammer hält fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitere Arbeitsverhältnisse eingehen dürfen und deswegen nicht benachteiligt werden dürfen. Untersagen kann ein Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung nur im Einzelfall, etwa wenn sie mit den Arbeitszeitvorschriften nicht vereinbar ist oder in direkte Konkurrenz zum bestehenden Arbeitsverhältnis tritt.

Die Sozialversicherung sieht die Sache anders. Die ÖGK rechnet die Entgelte aus allen Dienstverhältnissen einer Person je Kalendermonat zusammen. Übersteigt diese Summe die Geringfügigkeitsgrenze, gilt die Person nicht mehr als geringfügig beschäftigt, sondern ist in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Zwei Stellen, die einzeln unauffällig sind, lösen gemeinsam also aus, was keine von beiden für sich auslösen würde.

Die Grenze selbst liegt im Jahr 2026 bei 551,10 Euro im Monat, ein jährlich neu festgesetzter Wert. Was sonst noch an ihr hängt, steht im Ratgeber Geringfügigkeitsgrenze 2026. Hier geht es nur um den Fall, dass mehrere Beschäftigungen zusammenkommen.

Nicht einbezogen werden laut Dachverband der Sozialversicherungsträger geringfügige Entgelte neben einer Pension, neben Kinderbetreuungsgeld und neben einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Dort gelten eigene Regeln, nachzulesen bei Zuverdienst zur Pension und Nebenjob in der Karenz. Wer studiert und Familienbeihilfe bezieht, hat mit deren eigener Einkommensgrenze eine weitere Schwelle, die von der Zusammenrechnung unabhängig läuft: dazu der Ratgeber Als Student Geld verdienen.

Die Nachverrechnung der ÖGK: was kommt, wann und wie viel

Beitragszeitraum ist der Kalendermonat. Nachverrechnet werden deshalb nur jene Monate, in denen die Summe tatsächlich über der Grenze lag, nicht das ganze Jahr. Ein starker Dezember zieht einen ruhigen Februar nicht mit hinein.

Der Beitrag beträgt 14,12 Prozent des gesamten monatlichen Entgelts aus den geringfügigen Tätigkeiten, dazu kommen 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage. Auf laufende Bezüge sind das zusammen 14,62 Prozent, auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur 14,12 Prozent, weil die Umlage dort nicht anfällt. In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben tritt an ihre Stelle eine Landarbeiterkammerumlage von 0,75 Prozent.

Abgerechnet wird nicht laufend. Der Dachverband formuliert es so: "Die Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung von den geringfügigen Entgelten werden quartalsweise im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben." Kein Arbeitgeber behält diese Beiträge ein. Die Vorschreibung geht direkt an dich, und sie kommt von selbst: Jeder Betrieb meldet seine geringfügig Beschäftigten ohnehin an die ÖGK, dort laufen die Beträge zusammen.

Wie groß das wird, zeigt ein Rechenbeispiel der Arbeiterkammer. Bei zwei geringfügigen Jobs mit 350 Euro und 250 Euro im Monat ergeben zwölf Monatsbezüge samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Nachverrechnung von 1.222,08 Euro im Jahr. Das ist kein Strafbetrag, sondern der Dienstnehmeranteil, den bei einer einzigen vollversicherten Stelle der Arbeitgeber vom Lohn einbehalten hätte.

Wer den Quartalsblock nicht auf einmal zahlen will, kann die Beiträge monatlich im Voraus zahlen, dafür gibt es bei der ÖGK ein eigenes Antragsformular. Abgerechnet wird auch dann quartalsweise: "Quartalsweise berechnen wir die endgültigen Beiträge ... Je nach Höhe der Vorauszahlung erhalten Sie eine Gutschrift oder Sie müssen einen Differenzbetrag nachzahlen." Wer sonst nicht krankenversichert ist, dem empfiehlt die ÖGK die monatliche Vorauszahlung ausdrücklich, weil ärztliche Leistungen sonst nicht abgedeckt sind. Dafür gibt es einen Gegenwert: statt bloßer Unfallversicherung volle Kranken- und Pensionsversicherung, mit Krankengeldanspruch und vollwertigen Versicherungszeiten.

Vollzeit oder Teilzeit plus geringfügig: zwei getrennte Fragen

Arbeitsrechtlich gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitgeber einen Nebenjob zu melden. Steht sie im Arbeitsvertrag, gilt sie trotzdem, ein Blick hinein lohnt sich also. Die Arbeitszeiten aus allen Arbeitsverhältnissen werden zusammengezählt, und die Höchstgrenzen von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche gelten für die Summe, nicht je Job. Mehr dazu steht im Ratgeber Arbeitszeit im Nebenjob.

Sozialversicherungsrechtlich läuft es wie bei zwei geringfügigen Stellen: Der Hauptjob ist ohnehin vollversichert, das geringfügige Entgelt kommt hinzu, die Summe liegt über der Grenze, also fallen auch auf den Nebenjob Dienstnehmerbeiträge an, die dir die ÖGK vorschreibt. Die Arbeiterkammer rechnet einen solchen Fall vor: neben einer laufenden Teilzeitstelle mit 800 Euro kommen vier Monate lang 320 Euro geringfügig dazu. Herangezogen werden für die Nachforderung nur die 320 Euro, unterm Strich 187,14 Euro.

Was sich am 1.1.2026 geändert hat

Drei Punkte, alle aus dem Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, und alle beim Dachverband nachlesbar.

Erstens bleibt es bei mehrfacher Geringfügigkeit bei der Arbeitslosenversicherungspflicht. Sie besteht dann, wenn die Summe der monatlichen Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und dadurch Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung entsteht.

Zweitens, und das ist der Unterschied, den kaum jemand kennt: "Geringfügige Beschäftigungen, die parallel zu einer vollversicherten Tätigkeit ausgeübt werden, unterliegen nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht." Der Beitrag, der dafür seit 1.4.2024 angefallen war, entfällt damit wieder. Zwei geringfügige Jobs und ein Hauptjob mit geringfügigem Nebenjob werden also unterschiedlich behandelt, obwohl beides nach außen gleich aussieht.

Teuer ist dieser Versicherungsschutz nicht. Der Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist für 2026 nach Entgelt gestaffelt, und die ÖGK hält auf derselben Seite fest: "Eine Zusammenrechnung der monatlichen Beitragsgrundlagen aus mehreren Versicherungsverhältnissen erfolgt nicht." Jede geringfügige Stelle wird also für sich eingestuft und liegt damit weit unter der ersten Stufe von 2.225,00 Euro, in der der Anteil null Prozent beträgt. Das ist eine Ableitung aus der veröffentlichten Staffelung, keine amtliche Aussage zum Fall der Mehrfachbeschäftigung.

Drittens ist eine geringfügige Beschäftigung neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe seit 1.1.2026 nur noch in fünf gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich, mit eigenen Übergangsbestimmungen für alle, die schon davor dazuverdient haben. Diese Regel läuft neben der Zusammenrechnung und unabhängig von ihr. Welche Ausnahme greift und welche Frist gilt, steht im Ratgeber Nebenjob und Arbeitslosengeld.

Die Dienstgeberabgabe zahlt der Betrieb, nicht du

Hat ein Betrieb mehr als eine geringfügig beschäftigte Person und übersteigt deren monatliche Lohnsumme das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, im Jahr 2026 also 826,65 Euro, fällt die Dienstgeberabgabe von 19,4 Prozent an. Sie trifft ausschließlich den Arbeitgeber und hat mit deiner eigenen Vorschreibung nichts zu tun. Wer beide Beträge zusammenzählt, rechnet seine Belastung doppelt.

Zu kennen ist sie trotzdem, denn sie erklärt, warum ein kleiner Betrieb bei der zweiten geringfügigen Anstellung zögert oder lieber die Stunden einer vorhandenen Kraft aufstockt. Wer das weiß, kann im Gespräch anders ansetzen, etwa mit einer Anstellung knapp über der Grenze statt zweier kleiner Verträge. Gespart ist damit nichts, es ist ein Tausch: Statt der Nachverrechnung von 14,62 Prozent greift dann der volle Dienstnehmeranteil einer vollversicherten Stelle, den der Arbeitgeber laufend vom Lohn abzieht.

Was du selbst erledigen musst

Bei der Sozialversicherung läuft die Zusammenrechnung ohne dein Zutun. Beim Finanzamt nicht: Zwei lohnsteuerpflichtige Bezüge, die sich im Kalenderjahr auch nur zeitweise überschneiden, lösen eine Pflichtveranlagung aus, und zwar auch dann, wenn der zweite Bezug wegen Geringfügigkeit gar keine Lohnsteuer ausgelöst hat. Welche Grenzen, Formulare und Fristen dafür gelten, steht im Ratgeber Steuererklärung mit Nebenjob. Die nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträge kannst du dort als Werbungskosten geltend machen.

Für den Überblick reicht eine Zeile pro Monat: Datum, Arbeitgeber, Bruttobetrag. Wer die Monatssummen mitschreibt, sieht die Vorschreibung kommen, statt von ihr überrascht zu werden, und legt den Anteil rechtzeitig beiseite.

Wenn die zweite Stelle noch fehlt oder die bestehende nicht mehr passt: Auf Lokali schreiben Betriebe aus der Umgebung ihre Stellenanzeigen aus, und wer eine Fähigkeit anbietet, stellt sie als Angebot ein, sichtbar für Auftraggeber im eigenen Umkreis, nachzusehen unter Diensten. Welche Tätigkeiten sich nebenbei überhaupt rechnen, steht im Ratgeber Nebenbei Geld verdienen.

Häufige Fragen

Darf ich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig haben?

Ja. Mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander sind zulässig, und niemand darf deswegen benachteiligt werden. Der Arbeitgeber kann eine Nebenbeschäftigung nur im Einzelfall untersagen, etwa bei Konkurrenz oder wenn sie mit den Arbeitszeitvorschriften nicht vereinbar ist. Sozialversicherungsrechtlich werden die Entgelte aber je Kalendermonat zusammengerechnet.

Wie viel muss ich nachzahlen, wenn zwei geringfügige Jobs zusammen über der Grenze liegen?

Auf laufende Bezüge 14,62 Prozent des gesamten geringfügigen Entgelts, zusammengesetzt aus 14,12 Prozent Kranken- und Pensionsversicherung und 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage. Auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind es nur 14,12 Prozent. Das Rechenbeispiel der Arbeiterkammer kommt bei 350 Euro und 250 Euro im Monat auf 1.222,08 Euro im Jahr.

Wann kommt die Vorschreibung der ÖGK?

Quartalsweise im Nachhinein und automatisch, ohne dass du etwas melden musst. Jeder Betrieb meldet seine geringfügig Beschäftigten an die ÖGK, dort laufen die Beträge zusammen. Nachverrechnet werden nur die Monate, in denen die Summe über der Grenze lag. Wer lieber laufend zahlt, kann monatliche Vorauszahlung beantragen; die endgültige Abrechnung samt Gutschrift oder Differenzbetrag erfolgt auch dann quartalsweise.

Zahle ich für einen geringfügigen Nebenjob neben meinem Hauptjob Arbeitslosenversicherung?

Nein. Seit 1.1.2026 unterliegen geringfügige Beschäftigungen, die parallel zu einer vollversicherten Tätigkeit ausgeübt werden, nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht. Der seit 1.4.2024 fällige Beitrag entfällt damit wieder. Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge auf das geringfügige Entgelt bleiben davon unberührt.

Muss ich die zweite Beschäftigung selbst irgendwo melden?

Der Sozialversicherung nicht, dort meldet jeder Arbeitgeber ohnehin, und die ÖGK rechnet die gemeldeten Entgelte zusammen. Beim Finanzamt löst die zeitliche Überschneidung zweier lohnsteuerpflichtiger Bezüge eine Pflichtveranlagung aus. Ob dein Arbeitsvertrag eine Meldepflicht für Nebenjobs vorsieht, prüfst du am besten selbst.

Wenn aus mehreren kleinen Stellen eine planbare Summe werden soll, hilft der Blick darauf, was in der eigenen Umgebung gerade gesucht wird. Betriebe aus der Region schreiben ihre Stellen aus, und wer eine Fähigkeit anbietet, kann sie selbst als Angebot einstellen.

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