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Nebenjob und Arbeitslosengeld: 5 Ausnahmen 2026

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Seit 1. Jänner 2026 ist eine geringfügige Beschäftigung neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in fünf gesetzlich geregelten Fällen möglich. Geregelt ist das in § 12 Abs. 2 AlVG. Fällst du unter keinen dieser Fälle, ist das trotzdem kein Verbot: Du darfst geringfügig arbeiten, du musst Anfang und Ende der Beschäftigung dem AMS melden, und du bekommst für diese Zeit kein Geld vom AMS.

Dieser Unterschied entscheidet in der Praxis. Wenn dich eine Nachbarin fragt, ob du an zwei Nachmittagen im Monat im Garten aushilfst, geht es nicht darum, ob du dich strafbar machst, sondern darum, ob für diese zwei Tage die Auszahlung ruht und ob sich das rechnet.

Viele Darstellungen im Netz nennen vier Ausnahmen. Warum es seit Jahresbeginn 2026 fünf sind, steht im ersten Abschnitt. Dieser Text ist Information und keine Rechtsberatung, verbindlich ist die Auskunft deiner AMS-Geschäftsstelle.

Vier oder fünf Ausnahmen: warum die Angaben auseinandergehen

Beide Zahlen waren einmal richtig. Das Budgetbegleitgesetz 2025, kundgemacht am 30. Juni 2025, hat § 12 Abs. 2 AlVG mit genau vier Ziffern neu gefasst. Ein halbes Jahr später kam eine eigene Novelle dazu: BGBl. I Nr. 118/2025, kundgemacht am 30. Dezember 2025, hat als Ziffer 5 die Regel für AMS-Schulungen angefügt. Beide Fassungen traten am selben Tag in Kraft, am 1. Jänner 2026.

Geltendes Recht sind daher fünf Ausnahmen, nachzulesen im AlVG in geltender Fassung. Dass viele Seiten weiterhin vier nennen, auch amtliche, hat einen banalen Grund: Sie geben den Sommerstand 2025 wieder. Wenn eine Übersicht nur vier Fälle kennt, fehlt darin die Schulungsregel. Auf einzelnen Seiten steht zu dieser Regel außerdem noch der Vorbehalt, der Bundesrat müsse erst zustimmen. Dieser Vorbehalt ist erledigt: Der Nationalrat hat die Novelle am 11. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 18. Dezember 2025 keinen Einspruch erhoben, kundgemacht wurde sie am 30. Dezember 2025.

Kein Verbot, sondern eine Unterbrechung der Auszahlung

Wie weit die Auszahlung ruht, hängt davon ab, wie die Beschäftigung angemeldet ist. Die AMS-Seite dazu ist hier genauer als die meisten Zusammenfassungen.

Bei tageweiser Beschäftigung wird nicht der ganze Monat unterbrochen, sondern nur jene Tage, an denen du geringfügig angemeldet warst. Dafür ist jeder einzelne Beschäftigungstag zu melden, und am jeweils darauffolgenden Tag musst du dich wieder beim AMS melden.

Wer über 62 Tage hinweg gar kein Geld vom AMS bekommt, muss die Leistung neu beantragen; der Anspruch beginnt dann frühestens am Tag der neuen Antragstellung.

Die fünf Ausnahmen im Einzelnen

Geringfügig heißt nach § 5 Abs. 2 ASVG, dass das monatliche Bruttoentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt; genau der Grenzbetrag ist also noch geringfügig. Sie liegt 2026 bei 551,10 Euro im Monat, gleich hoch wie 2025, und wird sonst jährlich angepasst. Was sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich bedeutet, steht im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen. Für die Frage, ob daneben Geld vom AMS kommt, zählt allein, ob einer dieser fünf Fälle vorliegt.

  • Bestehende geringfügige Beschäftigung. Der kleine Job lief schon vor der Arbeitslosigkeit und hat sich mindestens 182 Tage lang mit einer vollversicherten Beschäftigung oder einer pflichtversicherten Selbstständigkeit überschnitten. Beide Seiten müssen in diesen 182 Tagen durchhalten: die geringfügige Beschäftigung lückenlos, und die vollversicherte Seite ohne Unterbrechung. Auf der vollversicherten Seite dürfen es mehrere aufeinanderfolgende Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen sein, solange dazwischen keine Lücke entsteht. Die WKO warnt ausdrücklich, dass bereits eine Unterbrechung von einem einzigen Tag im 26-wöchigen Zeitraum die Arbeitslosigkeit ausschließt. Ist die Ausnahme erfüllt, darf der Job unbegrenzt weiterlaufen, bis eine neue Anwartschaft entsteht.
  • Nach 365 Tagen Bezug. Wer mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, darf eine geringfügige Beschäftigung antreten. Unterbrechungen bis 62 Tage schaden nicht, Krankengeld in dieser Zeit zählt mit. Diese Ausnahme gilt für höchstens 26 Wochen.
  • Nach 365 Tagen Bezug, ab 50 oder mit Behinderung. Dieselbe Bezugsdauer, zusätzlich das vollendete 50. Lebensjahr oder eine Behinderung von 50 Prozent, nachgewiesen über das Behinderteneinstellungsgesetz oder einen Behindertenpass. Hier gibt es keine Befristung auf 26 Wochen.
  • Nach langer Krankheit. 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld, und zwischen dem Ende der Erkrankung und dem Beginn der geringfügigen Beschäftigung liegen höchstens 364 Tage. Auch diese Ausnahme gilt für höchstens 26 Wochen.
  • Während einer AMS-Schulung. Eine Nach- oder Umschulung im Auftrag des AMS, die mindestens vier Monate dauert und mindestens 25 Wochenstunden umfasst. Sie gilt für die Dauer der Schulung und ausdrücklich auch für das Pflegestipendium.

Die Arbeiterkammer nennt darüber hinaus Beziehende eines Fachkräftestipendiums als weitere Gruppe. Diese Gruppe steht weder in § 12 Abs. 2 AlVG noch auf der einschlägigen AMS-Seite. Wenn das auf dich zutrifft, lass es vorab von deiner Geschäftsstelle bestätigen.

Bestandsfälle und neue Fälle: zwei verschiedene Fristen

Fast alle Darstellungen mischen zwei Ebenen, daher die Missverständnisse. Die erste Ebene betrifft Menschen, die am 1. Jänner 2026 bereits arbeitslos und geringfügig beschäftigt waren. Für sie gilt § 81 Abs. 20 AlVG: Wer keine der Ausnahmen erfüllte, musste die geringfügige Beschäftigung bis zum Ablauf des 31. Jänner 2026 beenden, damit ab 1. Jänner 2026 Arbeitslosigkeit gegeben war. Wer diese Frist versäumt hat, galt rückwirkend ab 1. Jänner 2026 nicht mehr als arbeitslos. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung verweist auf die Fassung des Budgetbegleitgesetzes, also auf die vier Ziffern. Ob ein Bestandsfall, der am 1. Jänner 2026 in einer AMS-Schulung nach Ziffer 5 stand, davon erfasst war, sagt er nicht; diese Frage gehört in die Geschäftsstelle.

Für zwei dieser Ausnahmen, die 365-Tage-Regel und die Regel nach langer Krankheit, gab es eine zusätzliche Übergangsfrist: Bestandsfälle durften bis inklusive 1. Juli 2026 weiterarbeiten, ab 2. Juli 2026 gibt es dafür kein Geld mehr vom AMS. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Für die bestehende Beschäftigung und die Gruppe ab 50 oder mit Behinderung gab es keine solche Befristung.

Die zweite Ebene betrifft alle, die während des Bezugs neu eine geringfügige Beschäftigung antreten. Bei den beiden befristeten Ausnahmen beginnt der Zeitraum am ersten Tag der Beschäftigung und endet fix 182 Tage später. Besteht die Beschäftigung am 183. Tag weiter, endet ab diesem Tag die Arbeitslosigkeit. Die Arbeiterkammer stellt klar, dass dieses Fenster je Anwartschaft nur einmal zusteht: Wer den Job nach 15 Wochen beendet, hält die Frist nicht an; die ungenutzten Wochen verfallen.

Selbstständigkeit, mehrere Kleinjobs, öffentliche Funktion

Für eine geringfügige Selbstständigkeit gelten dieselben fünf Ausnahmen. Zusätzlich prüft das AMS zwei Maßstäbe nebeneinander, das monatliche Einkommen und 11,1 Prozent des Monatsumsatzes; bei einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb kommen 3 Prozent des Einheitswertes dazu. Der Wortlaut von § 12 Abs. 6 AlVG ist streng: Die Einkunftsarten dürfen die Grenze „weder einzeln noch in Summe“ übersteigen. Wer viel Umsatz und wenig Gewinn hat, verliert die Arbeitslosigkeit also trotz niedrigem Einkommen. Bis zum Steuerbescheid rechnet das AMS rollierend und korrigiert danach; bei rechtzeitiger Meldung der Selbstständigkeit ist eine Rückforderung mit der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens begrenzt.

Übersteigt das Einkommen aus zwei oder mehreren geringfügigen Dienstverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze, gelten im Monat des Überschreitens alle diese Dienstverhältnisse als arbeitslosenversicherungspflichtig, und alle müssen beendet werden, damit du wieder als arbeitslos giltst. Wie sich mehrere Kleinjobs sonst auswirken, steht im Ratgeber zu mehreren geringfügigen Jobs. Und wer aus einer öffentlichen Funktion eine Aufwandsentschädigung bezieht, gilt nach § 12 Abs. 9 AlVG nur dann als arbeitslos, wenn er daneben keine geringfügige Beschäftigung ausübt. Maßstab für die Höhe der Entschädigung ist der Ausgleichszulagenrichtsatz zuzüglich der jeweils zu entrichtenden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge; der Richtsatz allein liegt 2026 bei 1.308,39 Euro im Monat und wird jedes Jahr neu festgesetzt.

Melden, und zwar sofort

§ 50 Abs. 1 AlVG verlangt, die Aufnahme einer Tätigkeit unverzüglich der zuständigen regionalen Geschäftsstelle anzuzeigen; jede andere Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist spätestens binnen einer Woche zu melden. Sofort gehen laut AMS Arbeitsbeginn, Auslandsaufenthalt und Krankheit. Die Wiedermeldung nach einer Unterbrechung erfolgt am Tag danach, bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag; im Voraus geht sie nicht, später gibt es Geld erst ab dem Tag der Meldung.

Die Folgen stehen in zwei Paragrafen. Wird jemand bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit betreten, gilt nach § 25 Abs. 2 AlVG die unwiderlegliche Rechtsvermutung, dass diese Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist, und die Leistung ist für mindestens vier Wochen zurückzufordern. Wer vorsätzlich Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht nach § 71 Abs. 2 AlVG eine Verwaltungsübertretung; die Bezirksverwaltungsbehörde straft mit 200 bis 2.000 Euro, im Wiederholungsfall mit 400 bis 4.000 Euro. Deshalb zahlt sich eine Meldung auch dann aus, wenn sie die Auszahlung für ein paar Tage unterbricht.

Zum Ehrenamt gibt es keine öffentlich definierte Grenze. Sicher ist nur: Als nicht arbeitslos gilt nach § 12 Abs. 3 lit. a und b AlVG, wer in einem Dienstverhältnis steht oder selbstständig erwerbstätig ist, und nach lit. d, wer im Betrieb naher Angehöriger mitarbeitet. Eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit ist keines davon. Ab wann das AMS sie dennoch als Beschäftigung wertet, ist nirgends festgelegt, weder mit einer Stundengrenze noch mit einem Betrag. Kläre solche Fälle vorab über den AMS-Ratgeber zur Nebentätigkeit oder in der Geschäftsstelle.

Wenn der Zuverdienst nicht in Frage kommt

Fällst du unter keine der fünf Ausnahmen, bleiben zwei Wege ohne Unterbrechung: eine Beschäftigung, die den Bezug ohnehin ablöst, oder ein Zuverdienst nach dem Ende des Bezugs. Der Gehaltsrechner zeigt, was von einem Bruttobetrag netto übrig bleibt; unter Jobs lässt sich nachsehen, was in der eigenen Umgebung gerade ausgeschrieben ist.

Auf Lokali beschreibst du umgekehrt selbst, was du kannst und in welchem Umkreis. Ein Angebot beschreibt eine Fähigkeit, ein Gesuch eine Aufgabe; wer darauf reagiert, meldet sich über die Nachrichtenfunktion. Wird daraus bezahlte Arbeit, gelten die oben beschriebenen Melderegeln unverändert: Anfang und Ende gehören zum AMS, bevor der erste Auftrag beginnt. Womit sich nebenbei überhaupt etwas verdienen lässt, sammelt der Ratgeber nebenbei Geld verdienen; für die Zeit nach dem Erwerbsleben gilt der Ratgeber zum Nebenjob als Pensionist.

Häufige Fragen

Sind es jetzt vier oder fünf Ausnahmen?

Fünf. Das Budgetbegleitgesetz 2025 hatte § 12 Abs. 2 AlVG mit vier Ziffern neu gefasst, eine eigene Novelle vom 30. Dezember 2025 hat als Ziffer 5 den Zuverdienst während einer AMS-Schulung angefügt. Beide Fassungen traten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Übersichten, die nur vier Fälle kennen, geben den Stand vom Sommer 2025 wieder.

Ist ein geringfügiger Job neben dem Arbeitslosengeld verboten?

Nein. Wer unter keine der fünf Ausnahmen fällt, darf geringfügig arbeiten, muss Anfang und Ende dem AMS melden und bekommt für die Dauer der Beschäftigung kein Geld vom AMS. Bei tageweiser Beschäftigung ruht die Auszahlung nur an den Tagen, an denen du angemeldet warst, nicht den ganzen Monat.

Wie lange gilt die 26-Wochen-Frist genau?

Der Zeitraum beginnt am ersten Tag der geringfügigen Beschäftigung und endet fix 182 Tage später. Besteht die Beschäftigung am 183. Tag weiter, giltst du ab diesem Tag nicht mehr als arbeitslos. Die Frist läuft weiter, auch wenn du den Job vorzeitig beendest, und sie steht je Anwartschaft nur einmal zu.

Was passiert, wenn ich einen kleinen Job nicht melde?

Wird die Tätigkeit bei einer Kontrolle festgestellt, gilt nach § 25 Abs. 2 AlVG die unwiderlegliche Vermutung, dass sie über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt war; die Leistung ist dann für mindestens vier Wochen zurückzufordern. Bei vorsätzlichem unberechtigtem Bezug sieht § 71 Abs. 2 AlVG zusätzlich eine Geldstrafe von 200 bis 2.000 Euro vor, im Wiederholungsfall von 400 bis 4.000 Euro.

Darf ich während des Bezugs ehrenamtlich arbeiten?

Eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit ist weder ein Dienstverhältnis noch eine selbstständige Erwerbstätigkeit und löst für sich genommen keinen Ausschluss aus. Ab wann das AMS sie als Beschäftigung wertet, ist öffentlich nicht festgelegt, es gibt dazu weder eine Stundengrenze noch einen Betrag. Kläre das im Zweifel vorab mit deiner AMS-Geschäftsstelle.

Kläre zuerst mit dem AMS, ob eine der fünf Ausnahmen auf dich zutrifft. Danach kannst du beschreiben, was du kannst, und sehen, was in deiner Region gesucht wird.

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