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Zuverdienst zur Pension 2026: Grenzen und Steuer

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Dreihundert Euro fehlen am Monatsende, und die Pension steht der Höhe nach fest. Wer in dieser Lage ein paar Stunden Nachhilfe gibt, im Garten der Nachbarin arbeitet oder kleine Reparaturen übernimmt, stößt zuerst auf eine Zahl und dann auf eine Frist.

Wie viel du dazuverdienen darfst, hängt in Österreich allein an deiner Pensionsart. Bei der regulären Alterspension gibt es keine Obergrenze. Bei Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension und vorzeitiger Alterspension fällt die Pension dagegen weg, sobald du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst und dadurch pflichtversichert wirst.

Seit 1. Jänner 2026 gibt es dazu die Teilpension. Sie hebt diese Grenze für ein Dienstverhältnis auf, für eine parallele selbstständige Tätigkeit aber gerade nicht. Und unabhängig von der Pensionsart kommt bei Pension plus Lohn im Folgejahr eine Steuernachzahlung, die sich nicht im Voraus abstellen lässt.

Alle Werte gelten für 2026 und ändern sich in der Regel jährlich, die verlinkten amtlichen Seiten führen den geltenden Stand. Das ist Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Alterspension: unbegrenzt dazuverdienen

Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und die reguläre Alterspension bezieht, darf ohne Obergrenze dazuverdienen. Die Pension wird dadurch weder gekürzt noch fällt sie weg, und es spielt keine Rolle, ob der Zuverdienst aus einer Anstellung oder aus einer selbstständigen Tätigkeit stammt (oesterreich.gv.at).

Für Männer liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren. Bei Frauen wird es seit 1. Jänner 2024 in Halbjahresschritten angehoben. Für 2026 sind zwei Stufen relevant: Wer zwischen Juli und Dezember 1964 geboren ist, erreicht es mit dem 61. Lebensjahr, wer zwischen Jänner und Juni 1965 geboren ist, mit dem 61,5. Lebensjahr (PVA).

Arbeitest du neben der Alterspension weiter und zahlst dafür Pensionsversicherungsbeiträge, bekommst du einen besonderen Höherversicherungsbetrag. Er wird jedes Jahr neu berechnet, solange du erwerbstätig bleibst, und setzt voraus, dass du die Erwerbstätigkeit der Pensionsversicherung meldest (PVA).

Frühpension und Korridorpension: die Zuverdienstgrenze 2026

Bei vorzeitiger Alterspension, Korridorpension, Langzeitversichertenpension und Schwerarbeitspension gilt das Gegenteil. Sobald du eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze ausübst und dadurch in der Pensionsversicherung pflichtversichert wirst, fällt die Pension für diesen Zeitraum weg (oesterreich.gv.at). Nicht der Betrag an sich löst den Wegfall aus, sondern die Pflichtversicherung, die daran hängt.

Die Grenze liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto im Monat (oesterreich.gv.at). Woher sie kommt, wie sie sich entwickelt hat und was sie sonst noch auslöst, steht im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen.

Ganz starr ist sie nicht. Toleriert wird ein Überschreitungsbetrag von 40 Prozent der monatlichen Grenze, gerechnet über das ganze Kalenderjahr; bei der aktuellen Grenze sind das 220,44 Euro (Arbeiterkammer). Wer darüber liegt, verliert die Pension für den betroffenen Zeitraum. Endgültig weg ist das Geld nicht: Für jeden Monat, in dem die Korridorpension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, erhöht sich die Pension ab dem Regelpensionsalter um 0,55 Prozent (oesterreich.gv.at).

Bei der Korridorpension selbst hat sich mit 2026 etwas verschoben: Für ab dem 1. Jänner 1964 Geborene steigt das Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504, also von 40 auf 42 Jahre. Die Anhebung läuft quartalsweise in Zwei-Monats-Schritten nach Geburtsdatum (PVA).

Die Teilpension seit 1. Jänner 2026

Am 1. Jänner 2026 ist die Teilpension in Kraft getreten (PVA). Sie ist derzeit der einzige Weg, neben einer Frühpension mehr als geringfügig zu verdienen, ohne die Pension zu verlieren, denn die Geringfügigkeitsgrenze gilt für das Entgelt aus dem Dienstverhältnis in diesem Fall nicht (PVA).

Vorausgesetzt werden ein Anspruch auf Alters-, Korridor-, Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension, ein aufrechtes unselbstständiges Dienstverhältnis, die Zustimmung des Arbeitgebers und eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeitreduktion (sozialversicherung.gv.at). Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 und höchstens 75 Prozent sinken, das verbleibende Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Wie viel Pension daraus wird, staffelt die PVA nach dem Ausmaß der Reduktion:

Arbeitszeit reduziert umHöhe der Teilpension
25 bis 40 Prozent25 Prozent der Gesamtgutschrift
über 40 bis 60 Prozent50 Prozent
über 60 bis 75 Prozent75 Prozent

Für alle, die auf eigene Rechnung arbeiten, hängt daran eine Bedingung, die den Weg ganz versperrt: Wer gleichzeitig selbstständig tätig ist und damit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat verdient oder dadurch pensionsversicherungspflichtig wird, bekommt keine Teilpension (sozialversicherung.gv.at). Wer also Gartenarbeit, Betreuung oder Nachhilfe selbstständig anbietet und damit über diesen Betrag kommt, muss sich zwischen Teilpension und selbstständigem Zuverdienst entscheiden. Beides nebeneinander sieht die Regelung nicht vor.

Bei der Arbeitszeit ist die Regel milder, als sie oft wiedergegeben wird: Die Teilpension fällt weg, wenn du das maßgebliche monatliche Arbeitszeitausmaß in mehr als drei Kalendermonaten durchschnittlich um mehr als 10 Prozent überschreitest. Ein einzelner Monat mit Mehrarbeit kostet sie also nicht, er ist aber innerhalb von zwei Wochen zu melden (sozialversicherung.gv.at). Zuschläge wie die Ausgleichszulage oder der Kinderzuschuss gebühren erst mit der vollen Pension, die Beiträge aus der Teilzeitarbeit laufen weiter auf das Pensionskonto.

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension: gestaffelte Anrechnung

Hier gibt es keine harte Wegfallgrenze, sondern eine Anrechnung in Stufen. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbseinkommen von 1.599,99 Euro wird nichts angerechnet. Dieser Freibetrag gilt für 2026 und wird jährlich neu festgesetzt (WKO).

Darüber greift eine Staffel: 30 Prozent des übersteigenden Betrags bei einem Gesamteinkommen bis 2.400,09 Euro, 40 Prozent bis 3.199,99 Euro, darüber 50 Prozent. Der Anrechnungsbetrag darf weder das Erwerbseinkommen noch die Hälfte der Pension übersteigen, die Pension kann also nie ganz wegfallen, sie wird nur kleiner.

Ein Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze kann in dieser Konstellation eine Nachuntersuchung der Invalidität auslösen. Während eines vereinbarten Arbeitsversuchs bleibt der Pensionsanspruch dagegen aufrecht (ÖZIV).

Die Steuernachzahlung ist strukturell, nicht vermeidbar

Pension und Lohn werden beim laufenden Lohnsteuerabzug getrennt versteuert. Die Pensionsversicherung rechnet so, als wäre die Pension dein einziger Bezug, der Arbeitgeber rechnet für den Lohn genauso. Erst die Veranlagung im Folgejahr zählt beides zusammen, und aus dieser Differenz entsteht die Nachforderung (Arbeiterkammer Wien).

Dass sich das nicht im Voraus glätten lässt, hat einen genauen Grund. Die Verordnung über die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen erfasst ausdrücklich nur Pensionen nach ASVG und BSVG, Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie Bezüge aus inländischen Pensionskassen (RIS). Laufendes Erwerbseinkommen aus einem aktiven Dienstverhältnis steht nicht darin. Wer zwei Pensionen bezieht, wird gemeinsam versteuert und bekommt deshalb keine Nachforderung. Wer Pension und Lohn nebeneinander bezieht, kann das schlicht nicht beantragen.

Der Pflichtveranlagungsgrund dafür ist § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988: zwei gleichzeitige lohnsteuerpflichtige Bezüge, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, und eine Pension ist ein solcher Bezug (RIS). Zur Nachzahlung führt er erst, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen 14.769 Euro übersteigt (2026, jährlich angepasst; Arbeiterkammer). Läuft der Zuverdienst dagegen auf eigene Rechnung, greift ein eigener Veranlagungsgrund; Fristen, Abgabewege und die Zahlungserleichterung bei einer Nachforderung stehen im Ratgeber zur Steuererklärung beim Nebenjob.

Dass diese Schwelle über dem steuerfreien Jahreseinkommen von 13.539 Euro liegt (BMF), kommt vom Pensionistenabsetzbetrag von 1.020 Euro, den Pensionsbeziehende automatisch bekommen (USP).

Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie hängt von der Summe beider Bezüge, vom Grenzsteuersatz, in den das Gesamteinkommen rutscht, und von der bereits einbehaltenen Lohnsteuer ab (Arbeiterkammer). Einen belastbaren Durchschnittswert dafür gibt es nicht. Es gibt aber den kostenlosen Zuverdienstrechner der Arbeiterkammer, der eigens für Pensionen ausgelegt ist und vorab ausrechnet, was an Steuer und Sozialversicherung auf dich zukommt. Der brauchbare Umgang damit ist unspektakulär: vorher rechnen, den Betrag zurücklegen.

Meldefrist und Krankenversicherungsbeitrag

Die Aufnahme und die Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie jede Änderung der Höhe des Erwerbseinkommens sind innerhalb von sieben Tagen dem zuständigen Pensionsversicherungsträger zu melden. Wer die Frist versäumt, muss zu Unrecht bezogene Pensionsbeträge zurückzahlen (PVA). Für selbstständige Tätigkeiten gilt dieselbe Frist gegenüber der SVS (SVS).

In die eigene Rechnung gehört außerdem eine Änderung auf der Ausgabenseite: Der Krankenversicherungsbeitrag auf die Pension wurde von 5,1 Prozent auf 6 Prozent der Bruttopension angehoben, wirksam seit 1. Juni 2025 und für Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage seit Jänner 2026 (SVS). Die Nettopension liegt dadurch niedriger als in älteren Berechnungen, und der Beitrag läuft unabhängig davon weiter, ob du dazuverdienst.

Angestellt oder auf eigene Rechnung

Für die Pension macht es einen Unterschied, in welcher Form du dazuverdienst. Bei einer geringfügigen Anstellung meldet dich der Arbeitgeber an, es entsteht keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, und eine Frühpension bleibt unangetastet. Läuft mehr als eine geringfügige Beschäftigung nebeneinander, werden die Entgelte für die Sozialversicherung allerdings zusammengerechnet, und wie das ausgeht, steht im Ratgeber zu mehreren geringfügigen Jobs.

Wer auf eigene Rechnung arbeitet, ist als Gewerbetreibender oder Neuer Selbstständiger grundsätzlich bei der SVS pflichtversichert. Über die Kleinstunternehmerregelung lässt sich eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen, solange die Einkünfte 6.613,20 Euro im Jahr (2026) nicht übersteigen (WKO). Diese Form schließt allerdings, wie oben beschrieben, die Teilpension aus, sobald du über der Geringfügigkeitsgrenze liegst.

Welche Tätigkeiten sich dafür überhaupt eignen, sammelt der Ratgeber zum nebenbei Geld verdienen. Auf Lokali beschreibst du in einem Angebot, was du übernehmen kannst und in welchem Umkreis, oder du siehst dir an, was Leute in deiner Nähe gerade suchen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Pensionist dazuverdienen?

Bei der regulären Alterspension unbegrenzt, die Pension wird dadurch nicht gekürzt. Bei einer Frühpension, also vorzeitiger Alterspension, Korridor-, Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension, darfst du höchstens geringfügig verdienen: 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat. Darüber entsteht Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, und die Pension fällt für diesen Zeitraum weg.

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze zur Pension 2026?

Sie entspricht der Geringfügigkeitsgrenze und liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto im Monat. Toleriert wird zusätzlich ein Überschreitungsbetrag von 40 Prozent dieser monatlichen Grenze, gerechnet über das ganze Kalenderjahr, das sind 220,44 Euro. Der Wert der Grenze wird normalerweise jährlich neu festgesetzt.

Warum bekomme ich eine Steuernachzahlung, wenn ich neben der Pension arbeite?

Weil beide Stellen Lohnsteuer abziehen, als wären sie dein einziger Bezug, und die Veranlagung im Folgejahr beides zusammenrechnet. Die Verordnung über die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen deckt nur Pensionen und Bezüge aus früheren Dienstverhältnissen ab, nicht laufenden Lohn. Für die Kombination Pension plus Lohn gibt es deshalb keinen Antrag, der das vorab glättet. Übersteigt dein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 14.769 Euro (2026), ist die Veranlagung verpflichtend.

Darf ich neben der Korridorpension arbeiten?

Nur geringfügig. Sobald du darüber verdienst und pflichtversichert wirst, fällt die Korridorpension für diesen Zeitraum weg. Ganz verloren ist sie nicht: Je Wegfallmonat erhöht sich die Pension ab dem Regelpensionsalter um 0,55 Prozent. Wer mehr verdienen will, kommt nur über die Teilpension dorthin. Für ab 1. Jänner 1964 Geborene steigen ab 2026 zudem Antrittsalter und erforderliche Versicherungsmonate.

Wer bekommt die Teilpension nicht?

Wer parallel selbstständig tätig ist und damit über der Geringfügigkeitsgrenze verdient oder dadurch pensionsversicherungspflichtig wird, bekommt keine Teilpension. Sie fällt außerdem weg, wenn du das vereinbarte monatliche Arbeitszeitausmaß in mehr als drei Kalendermonaten durchschnittlich um mehr als 10 Prozent überschreitest, oder wenn Zustimmung des Arbeitgebers und schriftliche Vereinbarung fehlen. Ein einzelner Monat mit Mehrarbeit beendet sie nicht, ist aber innerhalb von zwei Wochen zu melden.

Muss ich einen Zuverdienst in der Pension melden?

Ja, innerhalb von sieben Tagen. Das gilt für die Aufnahme, die Beendigung und jede Änderung der Höhe des Erwerbseinkommens, gegenüber dem Pensionsversicherungsträger und bei selbstständiger Tätigkeit gegenüber der SVS. Wer die Frist versäumt, muss zu Unrecht bezogene Pensionsbeträge zurückzahlen.

Rechne vorab durch, was von einem Zuverdienst übrig bleibt, und beschreibe dein Angebot dort, wo du tatsächlich arbeiten willst.

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