Haushaltshilfe anmelden in Österreich: ab Stunde eins
Die häufigste Frage vor der ersten Putzstunde lautet, ab welchem Betrag man jemanden anmelden muss. Für Österreich hat sie keine Antwort, weil es die Schwelle nicht gibt: Wer im Privathaushalt jemanden gegen Geld arbeiten lässt, meldet ihn vor der ersten Arbeitsstunde an. Auch die zwei Stunden zum Kennenlernen sind schon meldepflichtig.
Die 551,10 Euro, die in jeder Suche dazu auftauchen, entscheiden nicht darüber, ob gemeldet wird, sondern nur darüber, wie versichert wird. Unter der Grenze besteht nur Unfallversicherung, darüber die volle Pflichtversicherung. Angemeldet wird in beiden Fällen.
Dieser Text sortiert, was ein Privathaushalt in Österreich zu tun hat: die drei legalen Wege, was die Anmeldung wirklich kostet, welche Pflichten sie bringt und was passiert, wenn sie unterbleibt.

Es gibt keine Schwelle: die Meldepflicht beginnt mit der ersten Stunde
In Österreich gibt es keine Bagatell-, Stunden- oder Betragsgrenze, unterhalb der eine Beschäftigung im Privathaushalt meldefrei wäre. Jede beschäftigte Person ist vom Dienstgeber vor Arbeitsantritt beim Krankenversicherungsträger anzumelden, und das gilt ausdrücklich auch für geringfügig, fallweise und befristet Beschäftigte. Die Vorabmeldung gilt seit 1.1.2008 ausnahmslos: keine Nachfrist, keine Probephase.
Gemeldet wird grundsätzlich elektronisch über ELDA. Wer keine EDV-Ausstattung und keinen Internetzugang hat, und das trifft auf Privathaushalte oft zu, darf ausnahmsweise vor Ort anmelden, per Telefon, Fax oder über die ELDA-App; die elektronische Anmeldung ist dann binnen sieben Tagen nach Beginn der Pflichtversicherung nachzuholen. Diese Ausnahme betrifft die Form, nicht den Zeitpunkt: Vor Arbeitsantritt bleibt vor Arbeitsantritt. Wer zum ersten Mal jemanden beschäftigt, braucht davor eine Beitragskontonummer bei der ÖGK, auch als Privathaushalt. Neu ab 1. Jänner 2026: Die vereinbarte Arbeitszeit ist Pflichtangabe, die Wochenstunden stehen also von Anfang an fest.
Die Grenze zur bloßen Gefälligkeit verläuft nicht über den Betrag. Ob ein meldepflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, entscheidet § 4 Abs. 2 ASVG: Dienstnehmer ist, wer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. Eine Putzhilfe, die jede Woche zur selben Zeit in derselben Wohnung nach Anweisung arbeitet, erfüllt diese Merkmale regelmäßig. Und die eigene Wohnung ist keine kontrollfreie Zone: Die Finanzpolizei kontrolliert nach der Steuerreform auch in Haushalten.
Die 450 Euro sind ein deutscher Wert
Die Zahl, die sich in den Suchanfragen am hartnäckigsten hält, hat mit Österreich nichts zu tun. 450 Euro war die deutsche Minijob-Verdienstgrenze, und zwar bis 30.09.2022. Seither ist sie an den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland gekoppelt und liegt dort 2026 bei 603 Euro. In Österreich war sie nie eine Grenze. Sie steht trotzdem bis heute auf österreichischen Ratgeberseiten.
Der österreichische Wert heißt Geringfügigkeitsgrenze und liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto im Monat. Er wird jährlich neu festgesetzt, der Wert von heute ist also nicht zwingend der vom nächsten Jänner. Vor allem aber beantwortet er eine andere Frage als die, wegen der man ihn sucht: nicht ob angemeldet wird, sondern wie versichert wird. Darunter besteht nur die Unfallversicherung, darüber volle Pflichtversicherung in Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was die Grenze sonst noch bedeutet, steht im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen.
Die drei Wege, und wann welcher passt
Der Dienstleistungsscheck ersetzt die Anmeldung. Du kaufst ihn, bezahlst damit, und brauchst weder Dienstgeberkonto noch ELDA-Meldung noch Lohnverrechnung. Abgedeckt sind einfache haushaltstypische Tätigkeiten, nicht abgedeckt ist alles, was eine längere Ausbildung verlangt. Der Mindestsatz für Reinigung liegt 2026 bei 16,76 Euro für die Stunde, und je Haushalt und Monat sind höchstens 755,01 Euro möglich, also rund 45 Stunden. Tätigkeiten, Kauf, Einlösung und Fristen stehen im eigenen Ratgeber zum Dienstleistungsscheck.
Die geringfügige Anstellung passt, wenn eine feste Person regelmäßig kommt und beide Seiten Kontinuität wollen. Hier meldest du selbst an, zahlst mindestens den Tariflohn und führst eine kleine Lohnverrechnung. Über 551,10 Euro im Monat wird daraus die volle Pflichtversicherung mit deutlich höheren Beiträgen.
Beauftragst du stattdessen einen Betrieb oder eine selbstständige Reinigungskraft mit Gewerbeschein, entsteht gar kein Dienstverhältnis und damit auch keine Anmeldepflicht. Dafür zahlst du den Marktpreis samt Umsatzsteuer, und ein Vorbehalt gehört dazu: Wer eine angeblich Selbstständige wie eine Angestellte einteilt, mit festen Zeiten, festem Ort und persönlicher Arbeitspflicht, hat nach denselben Merkmalen des § 4 Abs. 2 ASVG trotz Rechnung ein Dienstverhältnis. Dann gilt wieder alles vom zweiten Weg.
Was die Anmeldung wirklich kostet
An dieser Stelle wird im Netz reihenweise falsch gerechnet, und zwar zu hoch. Die pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4 Prozent, die in fast jeder Kostenaufstellung steht, fällt nur an, wenn ein Dienstgeber mehr als eine geringfügig beschäftigte Person hat und deren Entgelte zusammen 826,65 Euro im Monat übersteigen, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze. Ein Haushalt mit einer einzigen Haushaltshilfe zahlt sie nie. Dieselbe Abgabe gibt es beim Dienstleistungsscheck, dort aber bezogen auf den höheren Scheck-Grenzwert, weshalb der Ratgeber dazu eine höhere Schwelle nennt.
Tatsächlich fallen zwei Beiträge an: 1,1 Prozent Unfallversicherung und 1,53 Prozent betriebliche Mitarbeitervorsorge. Bei 400 Euro Monatslohn sind das 4,40 Euro und 6,12 Euro, zusammen 10,52 Euro oder 2,63 Prozent. Nicht 20,5 Prozent, wie es dasteht, wenn jemand die Dienstgeberabgabe ungeprüft dazurechnet. Der Unterschied ist der Grund, warum viele Haushalte den ehrlichen Weg für unbezahlbar halten und ihn deshalb nicht gehen.
Teurer wird es an anderer Stelle, und dort zu Recht. Der Lohn richtet sich nach dem Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, der ab 1. Jänner 2026 gilt und nach Berufsjahren gestaffelt ist: für eine Hausgehilfin ohne Kochen und ohne Ausbildung 12,23 Euro für die Stunde im 1. bis 5. Berufsjahr, 13,27 Euro im 6. bis 10. und 15,53 Euro ab dem 11. Dazu kommt jedenfalls die Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsbezugs, also ein dreizehntes Monatsentgelt. Der Urlaubszuschuss steht im Mindestlohntarif ausdrücklich nur jenen zu, die nicht unter das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz fallen; die klassische Haushaltshilfe fällt darunter, für sie richtet er sich nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes und ist an den Urlaubsverbrauch geknüpft. Kläre diesen Punkt für deinen Fall bei der Arbeiterkammer, bevor du rechnest.
Wie viele Stunden in die Geringfügigkeit passen, hängt daran mit: Beim untersten Satz sind die 551,10 Euro nach rund 45 Stunden im Monat erreicht, also nach gut zehn Stunden pro Woche, bei einer erfahrenen Hilfe ab dem 11. Berufsjahr schon nach rund 35. Dass beim Dienstleistungsscheck dieselben rund 45 Stunden herauskommen, ist kein Übertragungsfehler: Grenzwert und Mindeststundensatz sind beide aus den Werten der Anstellung mit demselben Zuschlag gebildet, der Faktor kürzt sich weg. Was eine Putzhilfe im Vergleich am Markt kostet, steht im Ratgeber zu den Kosten einer Putzhilfe.
Die Nachteile, die niemand gern aufschreibt
Mit der Anmeldung wirst du Arbeitgeber im vollen Sinn. Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich normale Dienstnehmer und haben dieselben Ansprüche wie Vollzeitkräfte, nur anteilig: Urlaub, Pflegefreistellung, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Abfertigung neu. Dazu Kündigungsfristen, Dienstzettel und bei Beendigung eine Urlaubsersatzleistung. Es bleibt auch nicht bei der einen Meldung, monatlich folgt die Beitragsmeldung, dazu Änderungs- und Abmeldung.
Was passiert, wenn man diese Pflichten übersieht, zeigt ein Fall der Arbeiterkammer Steiermark. Eine Haushaltshilfe erfuhr erst nach zehn Jahren, dass sie nie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen hatte. Wegen der dreijährigen Verjährung konnte sie nur drei Jahre nachfordern, der frühere private Arbeitgeber zahlte über 3.000 Euro nach.
Ein Punkt gehört auf den Tisch, bevor ihr euch auf einen Stundensatz einigt: Geringfügig beschäftigt heißt für die Hilfe nur unfallversichert, nicht kranken- und pensionsversichert. Wer sich freiwillig selbst versichert, zahlt dafür 2026 monatlich 83,49 Euro aus eigener Tasche. Wie sich die Wege von der anderen Seite aus rechnen, steht im Ratgeber Putzhilfe werden.
Was bei Nichtanmeldung passiert
Drei Folgen treffen den Haushalt nebeneinander, nicht wahlweise. Erstens die Verwaltungsstrafe der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 111 ASVG: im Erstfall 730 bis 2.180 Euro, im Wiederholungsfall 2.180 bis 5.000 Euro. Zweitens der Beitragszuschlag der Gesundheitskasse nach § 113 ASVG: 400,00 Euro je nicht vor Arbeitsantritt angemeldeter Person für die gesonderte Bearbeitung und 600,00 Euro für den Prüfeinsatz, wobei der zweite Teil nur anfällt, wenn ein Prüforgan der Gesundheitskasse, des Amtes für Betrugsbekämpfung oder der Abgabenbehörden unmittelbar betritt. Er gilt rechtlich nicht als Strafe, deshalb darf er neben ihr stehen. Drittens die rückwirkende Nachverrechnung der Beiträge.
Wie hoch es tatsächlich wird, hängt am Einzelfall. Bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen kann die Strafe im Erstfall auf 365 Euro herabgesetzt werden. Beim Beitragszuschlag kann bei erstmalig verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen der Bearbeitungsteil entfallen und der Prüfeinsatzteil auf 300,00 Euro sinken oder in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ganz wegfallen. Die 500 Euro und 800 Euro, die in vielen Ratgebern zum Beitragszuschlag stehen, sind ohnehin überholt: Die geltende Fassung des § 113 ASVG steht seit 29.03.2024 in Kraft und nennt die beiden niedrigeren Beträge.
Der Punkt, der das übliche Argument umdreht, steht ein paar Paragrafen davor. Die Pflichtversicherung beginnt nach § 10 ASVG unabhängig davon, ob eine Anmeldung erstattet wurde, nämlich mit dem Tag des Beschäftigungsbeginns. Die nicht gemeldete Hilfe ist bei einem Unfall in deiner Wohnung also trotzdem versichert und bekommt ihre Leistung. Was der Haushalt verliert, ist nicht ihr Schutz, sondern seine Unauffälligkeit: Die Unfallmeldung macht die Beschäftigung aktenkundig und setzt Nachverrechnung, Beitragszuschlag und Strafe in Gang. Genau im Schadensfall kippt der vermeintliche Vorteil des Schwarzzahlens.
Dass das keine Theorie ist, zeigt ein niederösterreichisches Ehepaar, das eine Reinigungskraft regelmäßig im eigenen Haushalt beschäftigte, ohne sie anzumelden. Nach einer behördlichen Nachschau musste es 3.000 Euro Strafe zahlen.
Wenn die Person noch fehlt
Die Anmeldung ist der zweite Schritt. Der erste ist, jemanden zu finden, dem du deine Wohnung anvertraust. Auf Lokali gibst du dafür ein Gesuch auf: Du beschreibst die Aufgaben, die Stundenzahl und den Umkreis, und wer in der Region solche Arbeit sucht, findet das Gesuch über die Umkreissuche. Wer lieber zuerst selbst nachsieht, geht die Angebote aus der Umgebung durch. Worauf du bei der Auswahl achten kannst, steht im Ratgeber zum Finden einer Reinigungskraft.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?
Ab der ersten Arbeitsstunde. Eine Schwelle, unter der die Beschäftigung im Privathaushalt meldefrei wäre, gibt es in Österreich nicht, und die Vorabmeldung gilt seit 1.1.2008 ausnahmslos, auch bei geringfügiger und fallweiser Arbeit. Die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat (2026) sagt nur, wie versichert wird: darunter nur Unfallversicherung, darüber volle Pflichtversicherung.
Gilt in Österreich eine Grenze von 450 Euro?
Nein. 450 Euro war die deutsche Minijob-Verdienstgrenze, und dort galt sie nur bis 30.09.2022; inzwischen liegt sie bei 603 Euro. In Österreich heißt der vergleichbare Wert Geringfügigkeitsgrenze und liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto im Monat. Er entscheidet aber ohnehin nicht über die Meldepflicht.
Was kostet es, eine Haushaltshilfe anzumelden?
Bei einer einzigen geringfügig beschäftigten Person 1,1 Prozent Unfallversicherung und 1,53 Prozent betriebliche Mitarbeitervorsorge. Bei 400 Euro Monatslohn sind das zusammen 10,52 Euro oder 2,63 Prozent. Die pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4 Prozent fällt erst ab mehreren geringfügig Beschäftigten und 826,65 Euro Lohnsumme an, im typischen Haushalt also nie. Dazu kommt die Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsbezugs, beim Urlaubszuschuss kommt es darauf an, ob das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz anwendbar ist.
Muss ich elektronisch über ELDA anmelden?
Im Regelfall ja. Wer weder EDV-Ausstattung noch Internetzugang hat, darf ausnahmsweise vor Ort anmelden, per Telefon, Fax oder über die ELDA-App, muss die elektronische Anmeldung aber binnen sieben Tagen nach Beginn der Pflichtversicherung nachholen. Am Zeitpunkt ändert das nichts: Gemeldet wird vor Arbeitsantritt.
Welche Nachteile hat die Anmeldung?
Der Haushalt wird Arbeitgeber im vollen Sinn: Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Pflegefreistellung, Sonderzahlungen, Kündigungsfristen, Dienstzettel und Urlaubsersatzleistung bei Beendigung. Dazu die laufenden Meldungen. Wer diese Ansprüche übersieht, zahlt sie später nach: In einem Fall der Arbeiterkammer Steiermark waren es über 3.000 Euro für drei Jahre Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Was passiert, wenn ich die Haushaltshilfe nicht anmelde?
Drei Dinge nebeneinander: eine Verwaltungsstrafe nach § 111 ASVG von 730 bis 2.180 Euro im Erstfall, ein Beitragszuschlag nach § 113 ASVG von 400,00 Euro plus 600,00 Euro und die rückwirkende Nachverrechnung der Beiträge. Beide Beträge sind im Erstfall mit unbedeutenden Folgen milderbar. Der Versicherungsschutz der Hilfe bleibt davon unberührt, weil die Pflichtversicherung nach § 10 ASVG unabhängig von der Anmeldung beginnt. Genau deshalb bringt die Unfallmeldung die Sache ans Licht.
Bevor die Meldung ansteht, muss die Person da sein. Ein Gesuch beschreibt Aufgaben, Stundenzahl und Umkreis, und wer in der Region solche Arbeit sucht, findet es über die Umkreissuche. Wer lieber zuerst selbst sucht, geht die Angebote in der eigenen Region durch.
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