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Alltagshilfe für Senioren: was ohne Pflege möglich ist

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Zwischen dem Punkt, an dem jemand noch alles allein schafft, und dem Punkt, an dem Pflege nötig wird, liegt eine lange Strecke. Auf ihr geht es um Einkäufe, um den Weg zum Arzt, um Behördenwege, um Wäsche und Fenster, und darum, dass das Handy wieder tut, was es soll.

Das ist keine Pflege. Es braucht dafür keine Ausbildung, und es ist genau die Art Hilfe, die eine Nachbarin, ein Student aus der Umgebung oder eine Haushaltshilfe leisten kann. Wo diese Strecke endet und die Pflege beginnt, ist trotzdem keine Geschmacksfrage: An dieser Grenze hängen der Dienstleistungsscheck, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Ärztegesetz.

Dieser Ratgeber ordnet, was ohne Qualifikation vergeben werden darf, welche Angebote es kostenlos gibt und was vor dem ersten Einsatz feststehen sollte. Um Pflegegeld, mobile Dienste und die 24-Stunden-Betreuung geht es hier nicht.

Wo die Alltagshilfe endet und die Pflege beginnt

Die Grenze verläuft nicht beim Aufwand und nicht beim Alter der betreuten Person, sondern bei der Tätigkeit selbst. Einkaufen, kochen, aufräumen, vorlesen, Gesellschaft leisten: Die amtliche Übersicht der Kompetenzen in der Betreuung führt das als einfache Tätigkeiten ohne besondere Bedingungen. Sobald es an den Körper oder an Medikamente geht, gilt etwas anderes.

Diese Übersicht beschreibt die Personenbetreuung in der 24-Stunden-Betreuung und nicht die allgemeine Alltagshilfe. Sie zieht die Linie aber an derselben Stelle wie das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und ist die verständlichste Darstellung, die es amtlich gibt. Alles jenseits dieser Linie, also Pflegegeld, mobile Dienste, Heimhilfe und 24-Stunden-Betreuung, steht im Ratgeber Betreuung zu Hause organisieren.

Was der Dienstleistungsscheck deckt, und was er ausdrücklich nicht deckt

Der Dienstleistungsscheck ist das Instrument, mit dem ein Privathaushalt kurze Einsätze legal bezahlt. Für die Abgrenzung ist er nützlich, weil seine Erläuterungen beide Seiten aufschreiben.

Die Liste der abgedeckten Arbeiten ist ausdrücklich nicht abschließend. Die Österreichische Gesundheitskasse leitet sie mit dem Satz ein, dass beispielsweise folgende haushaltsnahe Dienstleistungen entlohnt werden können, und nennt dann Reinigungsarbeiten, die Beaufsichtigung von Kindern, einfache Gartenarbeiten und Einkäufe. Beim Einkauf steht die entscheidende Klammer: Besorgt werden dürfen Lebensmittel, Bedarfsgüter des täglichen Lebens und Medikamente, jedoch nicht deren Verabreichung. Das Holen ist gedeckt, das Eingeben nicht.

Die Ausschlussliste steht getrennt davon und nennt drei Fälle. Der erste lautet: Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung erfordern, zum Beispiel Alten- und Krankenpflege. Das ist eine Kategorie mit einem Beispiel, kein Verbot einer Zielgruppe. Wer für einen älteren Angehörigen putzen oder einkaufen lässt, ist davon nicht betroffen. Wer Körperpflege braucht, sehr wohl. Sätze, Grenzen und Ablauf stehen im Ratgeber Dienstleistungsscheck, der auch die Fälle behandelt, in denen die Zuordnung nicht eindeutig ist.

Tätigkeit für Tätigkeit

TätigkeitOhne Qualifikation?
Einkaufen, Besorgungen, Medikamente aus der Apotheke holenja, beim Dienstleistungsscheck ausdrücklich genannt
Kochen, Wäsche, Reinigung, Fensterja
Vorlesen, Gesellschaft leisten, Gespräche führenja, amtlich als Tätigkeit ohne besondere Bedingungen geführt
Begleitung zu Arzt oder Amtsteht auf keiner Ausschlussliste, ist aber auch in keiner Norm ausdrücklich geregelt
Medikamente in den Wochendispenser richtennirgends ausdrücklich geregelt, im Zweifel in der Apotheke nachfragen
Medikamente eingebennein, beim Dienstleistungsscheck ausgeschlossen und pflegerische Tätigkeit
Blutabnahme zur Messung des Blutzuckersnein, nur nach Anordnung und Unterweisung
Körperpflege, An- und Auskleiden, Inkontinenzproduktenein, außerhalb der Personenbetreuung ohne rechtliche Deckung

Die letzten Zeilen werden oft falsch verkürzt. Es stimmt nicht, dass Körperpflege immer eine Ausbildung verlangt. § 3b des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes erlaubt einzelne pflegerische Tätigkeiten im Einzelfall, darunter die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Arzneimittelaufnahme.

Dieser Satz gilt aber nur für Personen, die als Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz oder im Gewerbe der Personenbetreuung arbeiten, und auch für sie nur im Privathaushalt der betreuten Person, auf Grund einer gültigen Einwilligung und nach Anleitung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft. Eine Haushaltshilfe, die nicht in diesem Rahmen tätig ist, fällt unter keine dieser Ausnahmen. Der Unterschied liegt also nicht darin, wie schwer die Handreichung ist, sondern darin, in welchem Rahmen jemand arbeitet.

Bezahlte Hilfe ist rechtlich etwas anderes als Nachbarschaftshilfe

Was der Nachbar aus Gefälligkeit tun darf, darf dieselbe Person gegen Bezahlung nicht unbedingt tun. Das ist der Punkt, an dem die meisten Verwechslungen entstehen.

§ 50a des Ärztegesetzes erlaubt einer Ärztin, einzelne ärztliche Tätigkeiten im Einzelfall an Angehörige des Patienten zu übertragen, an Personen, in deren Obhut er steht, oder an Personen, die zu ihm in einem örtlichen und persönlichen Naheverhältnis stehen. Zuvor muss sie anleiten, unterweisen und sich vergewissern, dass die Person die nötigen Fähigkeiten hat. Absatz 2 zieht dann die Grenze: Eine berufsmäßige Ausübung der so übertragenen Tätigkeiten, auch im Rahmen nicht medizinischer Betreuung, ist untersagt.

Der Sohn, dem die Ärztin gezeigt hat, worauf zu achten ist, ist damit gedeckt. Eine bezahlte Alltagshilfe, die dasselbe als Teil ihrer Arbeit übernimmt, ist es nicht, auch dann nicht, wenn sie es könnte. Wer solche Handgriffe regelmäßig braucht, braucht eine Pflegekraft oder eine Personenbetreuung und keine Alltagshilfe.

Was es kostenlos gibt, und was nur so aussieht

Vor dem ersten Inserat lohnt der Blick auf das, was ohnehin da ist. Der Befund fällt nüchterner aus, als die Prospekte nahelegen: Gesellschaft ist meist gratis zu haben, praktische Hilfe fast nie.

Ausdrücklich kostenlos ausgeschrieben ist der Kontaktbesuchsdienst der Stadt Wien, den es seit 1977 gibt. Geschulte Freiwillige besuchen Wienerinnen und Wiener ab dem 75. Lebensjahr und informieren über die Angebote der Stadt, finanziert aus Mitteln des Fonds Soziales Wien. Es ist ein Informationsbesuch, keine praktische Hilfe.

Das Plaudernetz, eine Initiative der Caritas gemeinsam mit Magenta, verbindet Anrufer täglich zwischen 10 und 22 Uhr mit freiwilligen Gesprächspartnern. Der Anruf kostet den gewöhnlichen Gesprächstarif innerhalb Österreichs, sonst nichts.

Bei den Besuchsdiensten der großen Träger, also Rotem Kreuz, Caritas, Volkshilfe und Hilfswerk, steht auf den wenigsten Seiten, ob sie etwas kosten. Wo es dasteht, kosten sie meistens etwas: Der Besuchsdienst des Hilfswerks in Wien wird über den Fonds Soziales Wien nach Einkommen und Pflegegeld gestaffelt verrechnet, die Alltagsbegleitung der Caritas in Linz hat einen Stundentarif, die soziale Alltagsbegleitung der Volkshilfe in Niederösterreich ebenfalls, und sie setzt zusätzlich einen Pflegegeldbezug voraus. Verlässlich ist deshalb nur die Nachfrage bei der eigenen Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft. Dasselbe gilt für die Essenszustelldienste: Das Land Oberösterreich hält amtlich fest, dass die Kosten je nach Gemeinde und Anbieter verschieden sind.

Wer ein Freiwilligenprojekt in der eigenen Umgebung sucht oder selbst eines übernehmen will, findet es über die Suche des Sozialministeriums, filterbar nach Postleitzahl und Tätigkeitsbereich.

Für Handy und Computer war lange fit4internet die Adresse. Die Plattform hat den Kursbetrieb Ende 2023 abgegeben und dient heute als Archiv. Die kostenlosen Workshops von Digital Überall sind derzeit ausgesetzt, neue Termine sind laut eigener Ankündigung ab Herbst 2026 vorgesehen. Wer jetzt einen Kurs sucht, fragt am ehesten bei der Gemeinde, der örtlichen Bücherei oder der Volkshochschule nach.

Die drei Wege, wenn die Hilfe bezahlt wird

Sie unterscheiden sich in Aufwand und Pflichten, nicht in der Tätigkeit.

Der Dienstleistungsscheck passt für kurze, unregelmäßige Einsätze. Gekauft wird er österreichweit in Trafiken und Postämtern, registrierte Auftraggeber beziehen ihn auch online oder per App.

Die geringfügige Anstellung passt, wenn jemand regelmäßig kommt. Dann ist der Haushalt Arbeitgeber, und die Anmeldung ist vor der ersten Arbeitsstunde fällig, ohne Schwelle nach unten. Was daran hängt, steht im Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

Der dritte Weg ist der Auftrag an einen Betrieb oder einen Träger. Dann entsteht kein Arbeitsverhältnis, dafür kommt eine Rechnung. Was die drei Wege je Stunde kosten, ist im Ratgeber Stundenlohn Putzfrau nebeneinander gerechnet.

Bevor jemand einen Schlüssel oder Bargeld bekommt

Bei älteren Menschen geht es um mehr als um saubere Fenster. Wer hilft, bekommt oft einen Schlüssel, Geld für den Einkauf und Zutritt zur Wohnung, wenn sonst niemand da ist. Das verdient dieselbe Sorgfalt wie eine Anstellung.

Eine amtliche Liste geprüfter Alltagshelfer gibt es nicht. Der Begriff der zugelassenen Haushaltshilfe stammt aus dem deutschen Recht und hat in Österreich keine Entsprechung, ausgeführt im Ratgeber Haushaltshilfe finden. Prüfbar ist die Gewerbeberechtigung: Die öffentliche Abfrage aus dem Gewerbeinformationssystem Austria ist kostenlos und zeigt Name, Standort und den Wortlaut der Berechtigung. Sie läuft allerdings leer, sobald die Person kein Gewerbe hat, und das ist bei Alltagshilfe der Normalfall.

Es bleibt also das, was man selbst vereinbart. Vor dem ersten Einsatz sollte feststehen: welche Arbeiten dazugehören und welche nicht, wie oft und wie lange, wie abgerechnet wird, wer für Einkäufe in Vorlage geht und wie das Geld belegt wird, was bei Absagen gilt, und ob ein Schlüssel übergeben wird. Bargeld für Besorgungen gehört gegen Beleg abgerechnet. Ein erster Einsatz im Beisein eines Angehörigen sagt mehr als jedes Telefonat.

Für alles, was von außen an die Wohnungstür kommt, gilt Vorsicht. Die amtliche Seite Sicherheit für Senioren warnt vor Personen, die sich als Polizistinnen oder Kriminalbeamte ausgeben, und vor dem Vorwand, um ein Glas Wasser oder um Wechselgeld zu bitten, um in die Wohnung zu gelangen. Die Arbeiterkammer warnt vor unseriösen Handwerkern und Notdiensten, die mit Billigpreisen locken, überteuerte Rechnungen stellen und auf sofortiger Barzahlung bestehen. Dass ein selbst bestellter Einsatz nicht in jedem Fall widerrufen werden kann, ist im Ratgeber Schnell lokale Hilfe finden erklärt.

Auf Lokali wird ein solcher Bedarf als Gesuch beschrieben, mit Ort, Zeitfenster und einer klaren Aufzählung der Arbeiten. Wer zuerst sehen will, wer in der Umgebung überhaupt anbietet, sieht sich die Angebote im Umkreis an.

Häufige Fragen

Was zählt als Alltagshilfe und was ist schon Pflege?

Alltagshilfe ist alles, was den Haushalt und das soziale Leben betrifft: Einkäufe, Kochen, Reinigung, Wäsche, Begleitung, Vorlesen, Gesellschaft leisten. Die amtliche Kompetenzübersicht für die Betreuung führt diese Tätigkeiten als einfache Betreuungstätigkeiten ohne besondere Bedingungen. Pflege beginnt dort, wo es an den Körper oder an Medikamente geht: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei Toilette und Inkontinenzprodukten, die Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme. Diese Tätigkeiten nennt § 3b des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausdrücklich pflegerische Tätigkeiten und knüpft sie an einen bestimmten Rahmen und an Bedingungen.

Darf eine Haushaltshilfe Medikamente geben?

Nein. Die Erläuterungen der Österreichischen Gesundheitskasse zum Dienstleistungsscheck decken Einkäufe von Medikamenten ausdrücklich ab, schließen aber deren Verabreichung im selben Satz aus. Die Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme zählt zu den pflegerischen Tätigkeiten nach § 3b GuKG und ist dort nur Betreuungskräften nach dem Hausbetreuungsgesetz oder im Gewerbe der Personenbetreuung erlaubt, und auch ihnen nur nach Anleitung, Einwilligung und, wo es medizinisch nötig ist, nach Anordnung. Das Richten in einen Wochendispenser ist in keiner der geprüften Quellen ausdrücklich geregelt; im Zweifel klärt das die Apotheke oder die behandelnde Ärztin.

Gibt es kostenlose Alltagshilfe für ältere Menschen in Österreich?

Für Gesellschaft und Information ja, für praktische Hilfe im Regelfall nicht. Ausdrücklich kostenlos ist der Kontaktbesuchsdienst der Stadt Wien für Personen ab dem 75. Lebensjahr, finanziert aus Mitteln des Fonds Soziales Wien. Das Plaudernetz von Caritas und Magenta kostet nur den gewöhnlichen Gesprächstarif. Besuchs- und Begleitdienste der großen Träger nennen auf ihren Seiten meist keinen Preis; wo einer genannt wird, wird verrechnet, beim Hilfswerk in Wien etwa gestaffelt nach Einkommen und Pflegegeld über den Fonds Soziales Wien. Was in der eigenen Gemeinde gilt, beantwortet zuverlässig nur die Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.

Kann ich Alltagshilfe mit dem Dienstleistungsscheck bezahlen?

Für haushaltsnahe Arbeiten ja. Die Gesundheitskasse nennt beispielhaft Reinigungsarbeiten, Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens und Medikamenten, das Besorgen von Heizmaterial und die Beheizung von Räumen sowie einfache Gartenarbeiten. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung erfordern, als Beispiel dafür nennt die Kasse die Alten- und Krankenpflege. Der Scheck ist außerdem nur für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse gedacht und nur für Personen mit freiem Arbeitsmarktzugang zulässig.

Wie prüfe ich, ob jemand vertrauenswürdig ist?

Eine amtliche Liste geprüfter Alltagshelfer gibt es in Österreich nicht, und eine zugelassene Haushaltshilfe ist ein deutscher Begriff ohne österreichische Entsprechung. Prüfbar ist eine Gewerbeberechtigung über die kostenlose öffentliche GISA-Abfrage; sie zeigt Name, Standort und den Wortlaut der Berechtigung, bleibt aber leer, wenn die Person kein Gewerbe hat, und das ist bei Alltagshilfe der Normalfall. Was bleibt, ist die eigene Vereinbarung: Arbeiten, Zeiten, Abrechnung, Umgang mit Schlüssel und Bargeld, dazu ein erster Einsatz im Beisein eines Angehörigen.

Wer hilft älteren Menschen bei Handy und Computer?

Die frühere Anlaufstelle fit4internet hat den Kursbetrieb Ende 2023 abgegeben und ist heute ein Archiv. Das kostenlose Workshopangebot Digital Überall der Digitalen Kompetenzoffensive ist derzeit ausgesetzt, neue Termine sind laut eigener Ankündigung ab Herbst 2026 vorgesehen. Wer jetzt etwas sucht, fragt am ehesten bei der Gemeinde, der örtlichen Bücherei oder der Volkshochschule nach. Daneben lässt sich die Aufgabe auch privat vergeben, etwa an Schüler oder Studierende aus der Umgebung, die den Umgang mit Smartphone, Onlinebanking oder digitalem Amtsweg erklären.

Die Pflege selbst läuft über Pflegegeld, Träger und, wo nötig, die 24-Stunden-Betreuung. Der Ring darum herum lässt sich lokal vergeben: Einkauf, Begleitung, Haushalt, Garten, Hilfe mit dem Handy. Wer weiß, welche Arbeiten er meint, beschreibt sie als Gesuch mit Ort und Zeitfenster, oder sieht sich zuerst an, wer in der Umgebung anbietet.

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