Mobiler Friseur in Österreich: Preise und Regeln
Ein mobiler Friseur kommt zu dir nach Hause und arbeitet dort, wo du bist: im Wohnzimmer, im Pflegeheim, am Hochzeitsmorgen im Hotel. Was der Termin am Ende kostet, hängt dabei weniger am Schnitt als an der Anfahrt, und genau dort wird die Rechnung unübersichtlich.
Dieser Text sammelt zweierlei: was österreichische Mobilfriseurbetriebe öffentlich verlangen, und was rechtlich gilt. Also welche Gewerbeberechtigung nötig ist, warum ein eigener Salon keine Voraussetzung dafür ist, und wie du in zwei Minuten selbst nachsiehst, ob sie vorliegt.

Was ein Hausbesuch beim Friseur kostet
Für diesen Artikel wurden acht österreichische Mobilfriseurbetriebe ausgewertet, die ein Impressum und eine offene Preisliste führen, von Wien über Salzburg bis in die Steiermark. Die Spannen unten sind deshalb keine Marktstatistik, sondern die Bandbreite dieser acht Preislisten. Eine Preisempfehlung, an der sich das messen ließe, veröffentlicht die Innung der Friseure nicht.
| Leistung beim Hausbesuch | Bandbreite der acht Preislisten |
|---|---|
| Herrenschnitt | 20 bis 45 Euro |
| Maschinenschnitt | 16 bis 20 Euro |
| Damenschnitt mit Föhnen | 30 bis 90 Euro |
| Kinderschnitt, stark altersabhängig | 9 bis 35 Euro |
| Ansatzfarbe | 37 bis 50 Euro |
| Strähnen und Balayage | 50 bis 130 Euro |
| Hochsteckfrisur | 32 bis 120 Euro |
| Brautstyling als Paket | 99 bis 220 Euro |
Zwei Zeilen lohnen einen zweiten Blick. Hochsteckfrisur und Brautstyling werden oft in einen Topf geworfen, obwohl die Preislisten sie sauber trennen: die Frisur allein beginnt deutlich niedriger, das Brautpaket enthält meist Probetermin und Make-up. Und der Kinderschnitt hängt fast überall am Alter, ein Betrieb in Salzburg verrechnet bis drei Jahre schlicht ein Euro pro Lebensjahr. Nachsehen lässt sich das etwa bei CUT AT HOME in Hallein oder bei Mobilfriseur Graz.
Die Anfahrt wird auf drei Arten verrechnet
Hier liegt der eigentliche Unterschied zum Salon, und eine einheitliche Pauschale gibt es nicht. In den ausgewerteten Preislisten kommen drei Modelle vor:
- Fixbetrag. Von 5 Euro bei kleinen Aufträgen über 7,50 Euro bis fünf Kilometer und 15 Euro bis zehn Kilometer bis hin zu 34 Euro pauschal bei einem Wiener Betrieb.
- Kilometersatz. Zwischen 0,49 bis 1,40 Euro je Kilometer, teils erst ab einer Freigrenze, teils für Hin- und Rückweg gerechnet.
- Mindestumsatz statt Anfahrt. Der Termin ist anfahrtsfrei, wenn die Rechnung einen Mindestbetrag erreicht, gefunden zwischen 25 bis 90 Euro. Darunter wird die Differenz verrechnet.
Dazu kommen Posten, die selten in der Preisliste stehen: Parkgebühren geben mehrere Betriebe gesondert weiter, Stornogebühren kommen vor, in einem Fall 30 Euro bei Absage weniger als einen Tag vorher, und Barzahlung ist mancherorts die einzige Zahlungsart. Wer mehrere Personen im Haushalt nacheinander schneiden lässt, verteilt die Anfahrt auf alle, das ist der einzige verlässliche Hebel.
Preisrecht: was im Salon hängt und bei dir zuhause fehlt
Gegenüber Verbrauchern gilt die Bruttopreispflicht. § 9 Abs. 1 Preisauszeichnungsgesetz sagt wörtlich: "Die Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen (Bruttopreise)." Ein genannter Preis ist also der Endpreis, nicht ein Nettobetrag, auf den noch etwas draufkommt.
Im Salon kommt eine zweite Pflicht dazu: Friseurbetriebe müssen ein Preisverzeichnis ihrer typischen Leistungen innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte deutlich lesbar anbringen, wie die Arbeiterkammer erklärt. Und zwar samt Wegekosten und Mindestzeiten, die dort ausdrücklich mit auszuzeichnen sind. Nur ist diese Vorschrift auf ein Geschäftslokal zugeschnitten: An deinem Küchentisch hängt kein Preisverzeichnis, das du vor dem Termin lesen könntest.
Der praktische Ersatz ist der Kostenvoranschlag. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag darf der vereinbarte Betrag nicht überschritten werden, bei einem unverbindlichen sind es Näherungswerte. Frag deshalb vor der Zusage vier Dinge ab: Gesamtpreis für genau deinen Wunsch, wie die Anfahrt gerechnet wird, ob Parkgebühren dazukommen, und was bei einer Absage anfällt.
Friseur ist ein Handwerk, kein freies Gewerbe
§ 94 der Gewerbeordnung listet die reglementierten Gewerbe auf. Ziffer 22 lautet wörtlich: "Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk)". Der Klammerzusatz ist der Punkt. Friseur ist ein Handwerk, kein sonstiges reglementiertes Gewerbe, und das entscheidet, welche Prüfung dahintersteht.
Die Friseure- und Perückenmacher-Verordnung, BGBl. II Nr. 47/2003, zählt die Belege auf, mit denen die fachliche Qualifikation als erfüllt gilt. An erster Stelle steht das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung, daneben stehen Wege über die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf und mehrere Jahre einschlägiger Tätigkeit. Häufig ist von einer "Befähigungsprüfung" die Rede, auch in älteren Fassungen dieses Artikels. Das trifft es nicht: Befähigungsnachweis ist der Oberbegriff für den Nachweis, die Prüfung selbst heißt beim Friseur Meisterprüfung. Wie eine Gewerbeanmeldung insgesamt abläuft, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden in Österreich.
Warum ein eigener Salon keine Voraussetzung ist
Das mobile Arbeiten selbst braucht keine Zusatzbewilligung. § 50 der Gewerbeordnung trägt die Überschrift "Gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten" und erlaubt Gewerbetreibenden in Absatz 1 Ziffer 3 ausdrücklich, "bestellte Arbeiten überall verrichten" zu dürfen. Die Bedingung steckt im Wort bestellt: gemeint ist der Termin, den du vereinbart hast, nicht das Klingeln an fremden Türen.
Was daneben noch erlaubt ist, steht an zwei Stellen. § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung nennt Friseure ausdrücklich und erlaubt ihnen ohne jede Mengengrenze dekorative Kosmetik, also Schminken, sowie Nagelpflege einschließlich Nageldesign. Deshalb stehen Make-up und Maniküre völlig zu Recht auf so vielen Preislisten. Ohrlochstechen ist ebenfalls gedeckt, aber an eine Bedingung geknüpft: nur mit sterilen Einweg-Ohrlochknöpfen nach vorheriger Hautdesinfektion.
Alles Übrige fällt unter die allgemeinen Nebenrechte in § 32 Abs. 1a der Gewerbeordnung, und dort gelten zwei Grenzen, die gern verwechselt werden: Insgesamt dürfen ergänzende Leistungen anderer Gewerbe 30 Prozent des im Wirtschaftsjahr erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen, und Leistungen aus einem reglementierten Gewerbe dürfen innerhalb dieser Grenze zusätzlich höchstens 15 Prozent der gesamten Leistung ausmachen. Die erste Grenze misst also am Jahr des Betriebs, die zweite am einzelnen Auftrag. Eine volle Fußpflege ist damit nichts, was ein Friseur als eigenen Termin anbieten kann.
Hygiene: was mobil gilt und was oft falsch erzählt wird
Eine eigene Hygieneverordnung für Friseure gibt es im österreichischen Bundesrecht nicht. Die Bundesinnung der Friseure führt in ihrer Liste der einschlägigen Verordnungen keine.
Was es gibt, betrifft die Nachbargewerbe: die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage, BGBl. II Nr. 262/2008. Ihr § 1 nennt ausdrücklich nur diese drei Gewerbe, Friseure sind nicht erfasst. Bemerkenswert ist, dass diese Verordnung den Hausbesuch eigens regelt: für mobile Dienste gelten dort "grundsätzlich die gleichen Hygienevorgaben wie für den Gewerbestandort", mit Ausnahme der Anforderungen an die Betriebsräume. Für den Haarschnitt bei dir zuhause existiert eine solche Regel schlicht nicht.
Eine gesetzliche Hygienebedingung trifft den Friseur trotzdem, und sie hängt an der Person, nicht am Raum: Das oben genannte Ohrlochstechen ist nur mit sterilen Einweg-Ohrlochknöpfen und nach Hautdesinfektion erlaubt, im Wohnzimmer genauso wie im Salon.
Im Übrigen bleibt der Handwerksstandard, und den kannst du am Küchentisch selbst sehen. Die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf verlangt das Reinigen und Desinfizieren der Werkzeuge und Geräte nach Hygieneplan sowie Einweghandschuhe beim Auftragen von Präparaten. Übersetzt in Dinge, die auffallen: frische Umhänge und Handtücher für jede Kundin statt eines mitgereisten Stapels, sauberes Werkzeug aus einem geschlossenen Behälter statt aus der Manteltasche, Handschuhe beim Färben. Wer im eigenen Bad die Haare wäscht, sollte außerdem vorher klären, ob der Betrieb dafür eigene Handtücher mitbringt.
Die Gewerbeberechtigung selbst nachsehen
Anders als eine Haushaltshilfe, für die es keine eigene Zulassung gibt, braucht der Friseur eine Gewerbeberechtigung, und die steht in einem öffentlichen Register. Die öffentliche GISA-Abfrage des Wirtschaftsministeriums ist kostenlos und braucht keine Registrierung. Du suchst nach Name oder Firma und siehst den Wortlaut der Gewerbeberechtigung und den Standort. Steht dort "Friseur und Perückenmacher (Stylist)", passt es.
Ein leeres Suchergebnis ist noch kein Beweis für Pfusch, oft steht der Eintrag auf einem anderen Firmen- oder Mädchennamen. Dann ist die Frage danach aber angebracht, und seriöse Betriebe beantworten sie ohne Umschweife. Bei anderen Gewerken hilft dieselbe Prüfung, siehe Handwerker für kleine Arbeiten finden.
Pflegeheim, hohes Alter, eingeschränkte Mobilität
Die häufigsten Anlässe für einen Hausbesuch sind kein Komfortwunsch: eingeschränkte Mobilität, ein Pflegefall im Haushalt, ein Heimaufenthalt, hohes Alter. Mehrere der ausgewerteten Betriebe fahren Alters- und Pflegeheime in festen Turnussen an, oft alle vierzehn Tage, mit Terminplanung über die Stations- oder Heimleitung und teils direkter Abrechnung mit dem Heim. Eigene Heimpreise gibt es dabei meist nicht, es gilt die reguläre Liste.
Für pflegenahe Haushalte kursiert ein Qualitätssiegel, das oft missverstanden wird: das ÖQZ-24, das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung. Es ist eine präzise Ausnahme und kein allgemeines Gütezeichen: zertifiziert wird die Vermittlungsagentur, nicht die Betreuungskraft, die Teilnahme ist freiwillig, und es gilt ausschließlich für die 24-Stunden-Betreuung. Für Friseure, Reinigung oder andere Leistungen im Haushalt existiert nichts Vergleichbares. Wer eine 24-Stunden-Betreuung sucht, kann darauf achten. Wer einen Haarschnitt sucht, findet damit nichts.
Mobilen Friseur in der Nähe finden
Weil die Anfahrt den Preis treibt, arbeiten mobile Friseure in einem engen Umkreis. Die Suche gehört deshalb dorthin, wo nach Entfernung sortiert wird: Auf Lokali sind Angebote und Betriebe aus der eigenen Umgebung unter Dienste und im Firmenverzeichnis zu finden, jeweils mit Profil und direktem Kontakt.
Findet sich nichts, geht es auch andersherum: Ein Gesuch ist kostenlos und beschreibt, was gebraucht wird, etwa ein Schnitt für eine Seniorin in Steyr alle sechs Wochen. Anbieter aus der Gegend finden es über die Umkreissuche, Termin und Preis werden direkt vereinbart. Wie so eine Suche aufgesetzt wird, steht in Schnell lokale Hilfe finden in deiner Nähe. Und wer selbst gelernte Friseurin ist und mobil starten will, findet die kaufmännische Seite in Stundensatz als Selbstständiger berechnen und in der Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Was kostet ein mobiler Friseur in Österreich?
In acht ausgewerteten Preislisten österreichischer Mobilfriseure liegt der Herrenschnitt bei 20 bis 45 Euro, ein Maschinenschnitt bei 16 bis 20 Euro, ein Damenschnitt mit Föhnen bei 30 bis 90 Euro und ein Kinderschnitt je nach Alter bei 9 bis 35 Euro. Das ist die Bandbreite dieser acht Listen und keine Marktstatistik: Eine Preisempfehlung der Innung, an der sich das messen ließe, gibt es nicht.
Wie wird die Anfahrt beim Friseur-Hausbesuch verrechnet?
Auf drei Arten. Manche Betriebe nehmen einen Fixbetrag, gefunden von 5 Euro bei kleinen Aufträgen bis 34 Euro pauschal in Wien. Andere rechnen 0,49 bis 1,40 Euro je Kilometer, teils für Hin- und Rückweg. Wieder andere verlangen keine Anfahrt, sondern einen Mindestumsatz zwischen 25 bis 90 Euro. Parkgebühren kommen häufig gesondert dazu.
Braucht ein mobiler Friseur einen Gewerbeschein, auch ohne Salon?
Ja. § 94 Z 22 der Gewerbeordnung führt "Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk)" unter den reglementierten Gewerben, das gilt unabhängig davon, wo gearbeitet wird. Ein eigener Salon ist dagegen keine Voraussetzung: § 50 Abs. 1 Z 3 der Gewerbeordnung erlaubt es Gewerbetreibenden ausdrücklich, bestellte Arbeiten überall zu verrichten.
Wie prüfe ich, ob die Gewerbeberechtigung wirklich vorliegt?
Über die öffentliche GISA-Abfrage des Wirtschaftsministeriums. Sie ist kostenlos, braucht keine Registrierung, und zeigt zu Name oder Firma den Wortlaut der Gewerbeberechtigung samt Standort. Findest du nichts, ist das noch kein Beweis für Pfusch, oft läuft der Eintrag auf einen anderen Firmennamen. Nachfragen ist dann aber angebracht.
Gelten für mobile Friseure eigene Hygienevorschriften?
Eine eigene Hygieneverordnung für das Friseurgewerbe gibt es im Bundesrecht nicht, weder für den Salon noch für den Hausbesuch. Die Verordnung, die Hausbesuche ausdrücklich regelt, sind die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage, und deren § 1 erfasst Friseure nicht. Was bleibt, ist der Handwerksstandard: gereinigtes und desinfiziertes Werkzeug, frische Umhänge und Handtücher je Kundin, Handschuhe beim Färben.
Darf ein mobiler Friseur auch Fußpflege oder Make-up machen?
Make-up ja, Fußpflege nicht als eigener Termin. § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung nennt Friseure ausdrücklich und erlaubt ihnen ohne Mengengrenze dekorative Kosmetik und Nagelpflege einschließlich Nageldesign. Alles Übrige läuft über § 32 Abs. 1a: ergänzende Leistungen anderer Gewerbe dürfen insgesamt 30 Prozent des im Wirtschaftsjahr erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen, Leistungen aus einem reglementierten Gewerbe zusätzlich höchstens 15 Prozent der gesamten Leistung.
Ein Haarschnitt im eigenen Wohnzimmer steht und fällt mit der Entfernung. Auf lokali.at lässt sich nach Umkreis suchen, oder du gibst kostenlos ein Gesuch auf und beschreibst, was du brauchst.
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