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Dienstleistungsscheck: Haushaltshilfe legal beschäftigen

7 Min. Lesezeit

Du willst eine Haushaltshilfe oder Putzkraft anstellen, ohne dich durch Anmeldungen und Lohnverrechnung zu kämpfen? Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist genau dafür da: Du kaufst Schecks, bezahlst damit deine Hilfe, und die Anmeldung sowie die Sozialversicherung erledigt die zuständige Stelle automatisch bei der Einlösung. Kein Behördengang, keine Lohnzettel, keine Strafe wegen Schwarzarbeit.

Der DLS ist für Privatpersonen gedacht, nicht für Unternehmen, und nur für haushaltsnahe Tätigkeiten wie Putzen, Bügeln oder Gartenarbeit. In diesem Ratgeber erfährst du, wer den Scheck nutzen darf, wie das Bezahlen Schritt für Schritt abläuft, was er kostet und wo die Grenzen liegen.

Und wenn du noch gar keine passende Hilfe gefunden hast: Auf Lokali kannst du kostenlos ein Gesuch aufgeben und Menschen aus deiner Nachbarschaft finden, die dich im Haushalt unterstützen.

Was ist der Dienstleistungsscheck?

Der Dienstleistungsscheck ist ein vereinfachtes System, mit dem Privathaushalte in Österreich Hilfskräfte legal beschäftigen können. Eingeführt wurde er 2006, um Schwarzarbeit in privaten Haushalten zurückzudrängen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen so klein wie möglich zu halten.

Das Prinzip ist einfach: Du kaufst Schecks mit einem festen Wert und gibst sie deiner Hilfe als Bezahlung. Sobald diese den Scheck einlöst, wird sie automatisch bei der Sozialversicherung erfasst und der Versicherungsbeitrag abgezogen. Du musst dich also weder beim Sozialversicherungsträger anmelden noch eine Lohnverrechnung führen.

Beschäftigen darfst du nur als Privatperson, nicht als Firma. Die Hilfskraft muss mindestens 16 Jahre alt sein und in Österreich arbeiten dürfen. Für gewerbliche Tätigkeiten oder professionelle Pflege ist der DLS ausdrücklich nicht vorgesehen.

Für welche Tätigkeiten darf ich den DLS nutzen?

Erlaubt sind ausschließlich einfache, haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen klassische Hausarbeiten wie Putzen, Staubsaugen, Fenster reinigen und Bügeln, außerdem Gartenarbeit wie Rasenmähen, Heckenschneiden und Unkraut jäten.

Auch Einkaufen und Botengänge, einfaches Kochen, die Betreuung im Haushalt sowie kleinere Hilfsarbeiten rund ums Haus sind abgedeckt. Wichtig: Es geht immer um Unterstützung, nicht um spezialisierte Berufstätigkeit.

Nicht erlaubt sind gewerbliche Arbeiten, professionelle Krankenpflege oder Tätigkeiten, die eine besondere Qualifikation oder Gewerbeberechtigung erfordern. Wer eine fachliche Dienstleistung anbietet, etwa eine Reinigungsfirma oder ein Gartenbaubetrieb, fällt nicht unter den DLS, sondern stellt eine reguläre Rechnung.

So funktioniert die Bezahlung Schritt für Schritt

Schritt eins: Du kaufst die Schecks. Sie gibt es in der Trafik oder online beim zuständigen Sozialversicherungsträger, in der Regel in kleinen Stückelungen, sodass du flexibel kombinieren kannst.

Schritt zwei: Ihr vereinbart die Bedingungen. Stundenlohn, Arbeitszeiten und Aufgaben legt ihr gemeinsam fest. Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht zwingend, aber empfehlenswert, damit beide Seiten Klarheit haben.

Schritt drei: Du bezahlst nach getaner Arbeit mit der passenden Anzahl an Schecks. Schritt vier: Deine Hilfe löst die Schecks per Post oder online beim Versicherungsträger ein und bekommt den Betrag abzüglich des Sozialversicherungsbeitrags ausbezahlt. Die Schecks sind nach Ausstellung mehrere Jahre gültig, nicht eingelöste Schecks kannst du an der Verkaufsstelle umtauschen.

Was kostet mich der Dienstleistungsscheck?

Für dich als Arbeitgeber fällt zum reinen Scheckwert nur ein kleiner Verwaltungsaufschlag an. Dieser liegt in einer Größenordnung von etwa zwei Prozent, ein Scheck im Wert von zehn Euro kostet dich also nur geringfügig mehr als zehn Euro. Damit ist der DLS spürbar günstiger als eine reguläre geringfügige Anstellung mit eigener Lohnverrechnung.

Bei deiner Hilfe wird vom Scheckwert ein Anteil für die Sozialversicherung einbehalten. Als grobe Orientierung gilt: Von einem Scheckwert bleibt nach Abzug ein deutlicher Teil als Auszahlung übrig, der Rest deckt den Versicherungsbeitrag. Das solltet ihr beim Festlegen des Stundenlohns berücksichtigen, damit die Bezahlung für beide Seiten fair ist.

Die konkreten Prozentsätze und Beträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Stand 2026 solltest du die aktuellen Werte immer bei der zuständigen Stelle prüfen, etwa beim Sozialversicherungsträger, beim BMF oder bei der ÖGK, bevor du kalkulierst.

Die Verdienstgrenze und ihre Tücken

Mit dem DLS darf eine Hilfskraft pro Arbeitgeber nur bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Diese Grenze wird jährlich angepasst, prüfe den aktuellen Wert für 2026 daher beim AMS, bei der ÖGK oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Wichtig ist der Zusatz pro Arbeitgeber. Wenn deine Hilfe bei mehreren Familien putzt und die Summe aller Einkünfte die Grenze übersteigt, muss sie sich selbst voll versichern und die Beiträge nachzahlen. Diese Verantwortung liegt bei der beschäftigten Person, du als einzelner Auftraggeber haftest dafür nicht, solltest sie aber darauf hinweisen.

Überschreitest du mit einer einzigen Hilfskraft regelmäßig die Grenze, ist der DLS nicht mehr das richtige Instrument. Dann brauchst du eine reguläre Anmeldung beim Sozialversicherungsträger mit ordentlicher Lohnverrechnung.

Vorteile und Grenzen im Überblick

Die größten Vorteile: Du hast praktisch keinen Verwaltungsaufwand, keine Anmeldung und keine Steuererklärung für die Beschäftigung. Deine Hilfe ist dabei unfallversichert und erwirbt Pensionsanspruch, ihr seid also beide auf der sicheren Seite. Außerdem bist du flexibel, eine Mindeststundenzahl gibt es nicht, und unter Umständen kannst du Kosten für Haushaltshilfe steuerlich geltend machen. Ob und in welchem Rahmen das möglich ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder beim BMF.

Die Grenzen: Der DLS gilt nur für Privathaushalte und nur für haushaltsnahe Tätigkeiten. Es gibt die monatliche Verdienstgrenze pro Person, und bei mehreren Auftraggebern muss die Hilfe ihre Gesamteinkünfte selbst im Blick behalten. Für gewerbliche oder qualifizierte Arbeiten ist er nicht zulässig.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest: die Verdienstgrenze überschreiten, den DLS für gewerbliche Arbeit verwenden, die Mehrfachbeschäftigung deiner Hilfe ignorieren oder einen unfairen Stundenlohn zahlen. Marktüblich sind für Reinigungstätigkeiten je nach Region und Aufwand zweistellige Stundensätze, faire Bezahlung sorgt für eine verlässliche, langfristige Zusammenarbeit.

Passende Haushaltshilfe finden mit Lokali

Der DLS regelt die Bezahlung, aber zuerst brauchst du jemanden, der zuverlässig zu dir nach Hause kommt. Genau hier setzt Lokali an: Lokali ist ein hyperlokaler Marktplatz für Hilfe, Dienstleistungen und Jobs in deiner Nähe, nicht für gebrauchte Sachen.

Als Privatperson gibst du einfach ein Gesuch auf, zum Beispiel Putzhilfe für 3 Stunden pro Woche gesucht, und beschreibst, was du brauchst. Menschen aus deiner Umgebung, die im Haushalt helfen wollen, melden sich direkt bei dir. Umgekehrt kannst du, wenn du selbst Haushaltsdienste anbietest, ein Angebot einstellen und so neue Auftraggeber in der Nachbarschaft finden.

Das Erstellen eines Kontos ist kostenlos. So bringst du Bedarf und Hilfe lokal zusammen und kannst die Bezahlung anschließend ganz unkompliziert über den Dienstleistungsscheck abwickeln.

Häufige Fragen

Muss ich meine Haushaltshilfe selbst bei einer Behörde anmelden?

Nein. Beim Dienstleistungsscheck erfolgt die Anmeldung automatisch, sobald deine Hilfe die Schecks beim zuständigen Sozialversicherungsträger einlöst. Du musst dich um keine Meldung und keine Lohnverrechnung kümmern.

Ist meine Hilfskraft über den DLS versichert?

Ja. Durch das System ist deine Hilfe unfallversichert und erwirbt zudem Pensionsanspruch. Der entsprechende Beitrag wird bei der Einlösung der Schecks automatisch vom Scheckwert abgezogen.

Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, etwa als außergewöhnliche Belastung. Ob das in deinem Fall zutrifft, hängt von deiner Situation ab. Stand 2026 klärst du das am besten mit deiner Steuerberatung oder beim BMF.

Was passiert, wenn meine Hilfe bei mehreren Familien arbeitet?

Die Verdienstgrenze gilt pro Arbeitgeber. Übersteigt die Summe aller Einkünfte deiner Hilfe die Geringfügigkeitsgrenze, muss sie sich selbst voll versichern. Diese Verantwortung liegt bei ihr, nicht bei dir als einzelnem Auftraggeber.

Darf ich mit dem DLS auch eine Reinigungsfirma bezahlen?

Nein. Der Dienstleistungsscheck gilt nur, wenn du als Privatperson eine einzelne Hilfskraft beschäftigst. Eine Reinigungsfirma oder ein Gartenbetrieb erbringt eine gewerbliche Dienstleistung und stellt dir stattdessen eine reguläre Rechnung.

Wo finde ich überhaupt eine passende Haushaltshilfe?

Auf Lokali gibst du kostenlos ein Gesuch auf und beschreibst, welche Unterstützung du brauchst. Menschen aus deiner Nachbarschaft melden sich direkt bei dir, anschließend wickelst du die Bezahlung über den Dienstleistungsscheck ab.

Du weißt jetzt, wie du legal und unkompliziert eine Haushaltshilfe beschäftigst. Fehlt nur noch die passende Person? Erstelle dir kostenlos ein Konto auf lokali.at, gib ein Gesuch für deine Haushaltshilfe auf und finde Unterstützung direkt aus deiner Nachbarschaft.

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