Stundensatz berechnen als Dienstleister: So findest du deinen Preis in Österreich
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Dein Mindest-Stundensatz ergibt sich nicht aus dem Bauchgefühl, sondern aus einer einfachen Rechnung: gewünschtes Einkommen plus alle Kosten plus Sozialversicherung und Steuer, geteilt durch die Stunden, die du tatsächlich abrechnen kannst. Genau am letzten Punkt scheitern die meisten, weil sie mit zu vielen bezahlten Stunden rechnen und die unproduktive Zeit vergessen.
Das Ergebnis ist fast immer höher, als man denkt. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, kann davon selten 40 Stunden verrechnen, denn Akquise, Angebote, Fahrten, Buchhaltung und Pausen sind nicht bezahlt. Wer das ignoriert, arbeitet am Ende für einen Stundenlohn, der kaum die Kosten deckt.
In diesem Ratgeber rechnest du deinen Stundensatz Schritt für Schritt aus, siehst ein konkretes Beispiel, lernst den unterschätzten Faktor der abrechenbaren Stunden kennen und bekommst das Wichtigste zu Steuer und Sozialversicherung in Österreich.
Warum die meisten ihren Stundensatz zu niedrig ansetzen
Der häufigste Fehler ist, den eigenen Stundensatz am Nettolohn eines Angestellten zu messen. Wer als Angestellter 15 Euro pro Stunde bekommt, denkt, 20 Euro als Selbstständiger seien ein guter Schnitt. Das ist ein Trugschluss, denn als Selbstständiger trägst du Sozialversicherung, Steuer, Ausrüstung, Versicherung und alle Leerläufe selbst.
Dazu kommt, dass nicht jede Arbeitsstunde bezahlt wird. Die Zeit für die Suche nach Aufträgen, das Schreiben von Angeboten, Anfahrten, Buchhaltung und Weiterbildung bezahlt dir niemand direkt. Sie muss aber über den Stundensatz der bezahlten Stunden mitfinanziert werden.
Wer zu billig startet, sitzt außerdem in einer Falle: Den Preis später deutlich zu erhöhen ist schwerer, als von Anfang an fair zu kalkulieren. Ein zu niedriger Stundensatz signalisiert zudem oft geringere Qualität und zieht genau die Kunden an, die nur auf den Preis schauen.
Die Kalkulation Schritt für Schritt
Schritt eins: Lege fest, was du im Jahr verdienen willst, also dein gewünschtes Jahreseinkommen vor Steuer. Schritt zwei: Addiere alle betrieblichen Kosten eines Jahres dazu, etwa Material, Geräte und deren Abnutzung, Fahrzeug, Versicherung, Telefon, Software, Werbung und Weiterbildung.
Schritt drei: Rechne Sozialversicherung und Einkommensteuer als Aufschlag ein. Beides hängt stark von deiner Höhe der Einkünfte und deiner Situation ab, plane es daher mit einem Puffer ein, statt es zu vergessen. Schritt vier: Bestimme, wie viele Stunden du im Jahr realistisch abrechnen kannst, nach Abzug von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und unbezahlter Zeit.
Schritt fünf: Teile den gesamten Jahresbedarf durch die abrechenbaren Stunden. Das Ergebnis ist dein Mindest-Stundensatz, also der Preis, unter dem du dauerhaft draufzahlst. Alles darüber ist dein Spielraum nach oben.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel. Du möchtest 30.000 Euro im Jahr verdienen und hast 6.000 Euro betriebliche Kosten. Das ergibt einen Deckungsbedarf von 36.000 Euro. Für Sozialversicherung und Steuer planst du grob einen Aufschlag ein, sodass dein Jahresbedarf bei rund 50.000 Euro liegt. Dieser Aufschlag ist stark vereinfacht und individuell verschieden.
Jetzt die abrechenbaren Stunden. Bei einer Vollzeitwoche von 40 Stunden, abzüglich Urlaub, Feiertagen und Krankheit, bleiben etwa 46 Arbeitswochen. Wenn du davon realistisch nur rund 60 Prozent abrechnen kannst, weil der Rest auf Akquise, Fahrten und Verwaltung entfällt, kommst du auf grob 1.100 abrechenbare Stunden pro Jahr.
50.000 Euro geteilt durch 1.100 Stunden ergibt einen Mindest-Stundensatz von rund 45 Euro. Das macht deutlich, warum 20 Euro pro Stunde für viele Selbstständige nicht reichen. Die genauen Zahlen sind bei dir anders, aber die Methode bleibt gleich: ehrlich rechnen statt schätzen.
Abrechenbare Stunden: der unterschätzte Faktor
Die abrechenbaren Stunden sind der Hebel, an dem die meisten Kalkulationen kippen. Eine 40-Stunden-Woche bedeutet nicht 40 verrechnete Stunden. Je nach Tätigkeit sind oft nur die Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitszeit direkt einem Kunden zuzuordnen.
Alles andere ist notwendig, aber unbezahlt: Anfragen beantworten, Angebote schreiben, zur Baustelle oder zum Kunden fahren, Material besorgen, Rechnungen stellen, Belege sortieren und dich weiterbilden. Wer diese Zeit nicht in den Stundensatz einrechnet, verschenkt sie.
Sei bei dieser Einschätzung ehrlich. Lieber konservativ mit weniger abrechenbaren Stunden rechnen und einen tragfähigen Preis bekommen, als sich reich rechnen und am Jahresende feststellen, dass die Kalkulation nicht aufgegangen ist.
Steuer und Sozialversicherung in Österreich
Als selbstständiger Dienstleister bist du in Österreich in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbstständigen pflichtversichert und zahlst Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Beides solltest du von Anfang an in den Stundensatz einrechnen, damit Beiträge und Nachzahlungen dich nicht überraschen.
Bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung. Bleibst du unter der Umsatzgrenze, kannst du ohne Umsatzsteuer verrechnen, darfst dir dann aber auch keine Vorsteuer holen. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinen Kunden und Kosten ab.
Die konkreten Beitragssätze, Grenzen und Freibeträge ändern sich und hängen von deiner Situation ab. Hol dir eine kostenlose Erstberatung bei der Wirtschaftskammer oder der SVS und im Zweifel eine steuerliche Beratung, Stand 2026. Eine saubere Planung am Anfang ist günstiger als eine Korrektur im Nachhinein.
Preis kommunizieren und Kunden finden
Ein fairer Preis wirkt nur, wenn du ihn selbstbewusst vertrittst. Begründe ihn nicht mit Entschuldigungen, sondern mit dem Wert deiner Arbeit: Verlässlichkeit, Qualität, Erfahrung und das Ergebnis, das der Kunde bekommt. Wer den Nutzen klar macht, diskutiert weniger über den Preis.
Ein kurzer Marktvergleich hilft als Realitäts-Check. Liegst du weit unter dem, was andere in deiner Region verlangen, hast du Spielraum nach oben. Liegst du deutlich darüber, brauchst du ein gutes Argument, etwa Spezialwissen oder besonderen Service.
Zeig deinen Preis dort, wo Kunden gezielt nach deiner Leistung suchen. Auf Lokali stellst du als Betrieb eine Dienstleistung ein und beschreibst klar, was du anbietest und was es kostet. Ein transparenter, gut begründeter Preis schafft Vertrauen und zieht die Kunden an, die Qualität schätzen statt nur den günstigsten Anbieter zu suchen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Dienstleister?
Addiere dein gewünschtes Jahreseinkommen, alle betrieblichen Kosten und einen Puffer für Sozialversicherung und Steuer zu deinem Jahresbedarf. Teile diesen Bedarf durch die Stunden, die du im Jahr realistisch abrechnen kannst, nach Abzug von Urlaub, Krankheit und unbezahlter Zeit. Das Ergebnis ist dein Mindest-Stundensatz, unter dem du dauerhaft draufzahlst.
Warum ist mein berechneter Stundensatz so viel höher als ein Angestelltenlohn?
Weil du als Selbstständiger Sozialversicherung, Steuer, Ausrüstung, Versicherung und alle unbezahlten Zeiten selbst trägst. Ein Angestellter bekommt diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Stundenlohn. Dein Stundensatz muss all das abdecken, deshalb liegt er deutlich über einem vergleichbaren Bruttostundenlohn.
Was sind abrechenbare Stunden?
Abrechenbare Stunden sind die Stunden, die du tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellst. Eine 40-Stunden-Woche ergibt selten 40 verrechnete Stunden, weil Akquise, Angebote, Fahrten, Materialbeschaffung und Buchhaltung dazwischenliegen. Oft sind nur die Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitszeit abrechenbar, und genau damit musst du kalkulieren.
Soll ich nach Stunden oder mit Pauschalen abrechnen?
Beides hat seinen Platz. Stundenabrechnung ist fair, solange du den Aufwand nicht genau vorhersagen kannst, und gut für den Anfang. Pauschalen geben dem Kunden Planungssicherheit und lohnen sich für dich, wenn du den Aufwand zuverlässig einschätzt. In beiden Fällen sollte der gleiche kalkulierte Stundensatz die Grundlage sein.
Welche Steuern und Beiträge muss ich als Selbstständiger einplanen?
In der Regel Beiträge zur Sozialversicherung der Selbstständigen und Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Bei der Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung greifen, wenn du unter der Umsatzgrenze bleibst. Die genauen Sätze und Grenzen ändern sich, hol dir eine kostenlose Auskunft bei WKO oder SVS und im Zweifel eine steuerliche Beratung, Stand 2026.
Wie vertrete ich meinen Preis gegenüber Kunden?
Begründe deinen Preis mit dem Wert deiner Arbeit, also Qualität, Verlässlichkeit, Erfahrung und Ergebnis, statt dich zu entschuldigen. Ein kurzer Marktvergleich gibt dir Sicherheit. Wer den Nutzen klar kommuniziert, diskutiert weniger über den Preis und gewinnt Kunden, die Qualität schätzen.
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