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Quereinstieg in Österreich: Fristen, Förderung, Zugang

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Ein Wechsel in ein anderes Feld scheitert selten am Willen, sondern an Terminen, an Klauseln im alten Vertrag und an der Frage, wovon man lebt, während man etwas Neues lernt. Drei Regelwerke bestimmen das: das Arbeitsvertragsrecht, wann du gehen kannst, die Gewerbeordnung, wofür du eine Prüfung brauchst, und das Arbeitsmarktservicegesetz, was das AMS dazuzahlt.

Dieser Text zitiert die Normen im Wortlaut, damit du im Gespräch mit Betrieb und AMS nachlesen kannst. Alle Beträge gelten für 2026 und werden in der Regel jährlich angepasst. Das ist Information, keine Rechtsberatung.

Der früheste Wechseltag steht im Gesetz, nicht im Kalender

Wer selbst kündigt, ist an Frist und Termin gebunden. Für Angestellte steht beides in § 20 Abs. 4 Angestelltengesetz: „Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Angestellte das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden.“ Für Arbeiterinnen und Arbeiter gilt derselbe Satz in einer anderen Norm: § 1159 Abs. 4 ABGB in der seit 1. Jänner 2026 geltenden Fassung ist wortgleich, und die Arbeiterkammer hält fest: „Arbeiter:innen gelten grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen und Kündigungstermine wie für Angestellte.“

Beide Einschränkungen zählen: Kollektivvertrag und Dienstvertrag dürfen abweichen, und die Frist darf auf bis zu ein halbes Jahr ausgedehnt werden.

Bezahlte Zeit für die Suche gibt es nicht immer. § 22 Abs. 1 Angestelltengesetz und der gleichlautende § 1160 Abs. 1 ABGB knüpfen sie an die Gegenseite: „Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Angestellten während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben.“ Wer selbst kündigt, sucht in seiner Freizeit. Zum Eingrenzen: Job in der Nähe finden.

Selbst kündigen oder einvernehmlich auflösen: der Unterschied sind vier Wochen

Die Sperrfrist steht in § 11 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz: „Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld.“

Das Wort „einvernehmlich“ kommt in dieser Norm nicht vor, und darauf läuft der Unterschied hinaus. oesterreich.gv.at hält fest, dass es bei einer einvernehmlichen Auflösung „keine vierwöchige Sperre“ gibt, das AMS schreibt dasselbe, und der ÖGB stellt beide Fälle nebeneinander: „Wenn der Arbeitgeber kündigt oder ihr euch einvernehmlich trennt, gibt es keine Sperrfrist.“

Verloren ist das Geld auch bei Selbstkündigung nicht. oesterreich.gv.at: „Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird von der Sperrfrist nicht beeinflusst; es verschiebt sich lediglich der erste Tag des Bezugs um vier Wochen.“ Dazu die Nachsicht nach § 11 Abs. 2 in „berücksichtigungswürdigen Fällen“, genannt sind die „Aufnahme einer anderen Beschäftigung“ und zwingende gesundheitliche Gründe; ob sie gewährt wird, entscheidet das AMS im Einzelfall.

Der zweite Unterschied betrifft die Abfertigung neu: Nach § 14 Abs. 2 BMSVG besteht der Anspruch, über sie zu verfügen, unter anderem nicht, wenn das Arbeitsverhältnis „durch Kündigung durch den Anwartschaftsberechtigten“ endet oder noch keine drei Einzahlungsjahre zusammengekommen sind. Weg ist das Geld nicht: Laut Arbeiterkammer bleibt es in der Vorsorgekasse und wird weiter veranlagt.

Was der alte Vertrag über das Ende hinaus festhält

Beim Wechsel ins gleiche Feld entscheidet die Konkurrenzklausel. § 36 Angestelltengesetz lässt sie nur zu, wenn die Person bei Abschluss nicht minderjährig war, sich die Beschränkung auf den Geschäftszweig des Dienstgebers bezieht, „den Zeitraum eines Jahres nicht übersteigt“ und keine „unbillige Erschwerung des Fortkommens“ bedeutet. Sie ist außerdem unwirksam, wenn das zuletzt gebührende Monatsentgelt „das Zwanzigfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt“, Sonderzahlungen bleiben außer Betracht. Sie liegt laut Österreichischer Gesundheitskasse 2026 bei 231,00 Euro täglich und 6.930,00 Euro monatlich; das Zwanzigfache des Tageswertes sind 4.620 Euro. Darunter greift die Klausel nicht.

§ 37 Angestelltengesetz nimmt ihr weitere Fälle: Sie wirkt nicht, „wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis löst, es sei denn, daß der Angestellte durch schuldbares Verhalten hiezu begründeten Anlaß gegeben“ hat oder der Dienstgeber weiter das Entgelt leistet. Eine Konventionalstrafe ist nur wirksam, soweit sie „das Sechsfache des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Nettomonatsentgelts nicht übersteigt“. Laut Arbeiterkammer gelten Konkurrenzklauseln und Ausbildungskostenrückzahlungsklauseln aber auch bei einvernehmlicher Lösung weiter: kein Freibrief.

Der zweite Nachlauf: Ausbildungskosten. § 2d AVRAG erfasst Kosten „für jene erfolgreich absolvierte Ausbildung, die dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt, die dieser auch bei anderen Arbeitgebern verwerten kann“. Ein Rückersatz ist nur zulässig, wenn er schriftlich vereinbart wurde und aliquot für jedes zurückgelegte Monat berechnet wird, und er entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis erst „nach mehr als vier Jahren, in besonderen Fällen nach mehr als acht Jahren nach dem Ende der Ausbildung“ endet. Absatz 4 nennt fünf Beendigungsarten ohne Rückersatz: Probezeit, unbegründete Entlassung, begründeter vorzeitiger Austritt, Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, und Kündigung durch den Arbeitgeber ohne schuldhaften Anlass. Selbstkündigung und einvernehmliche Auflösung stehen nicht auf dieser Liste.

Wofür in Österreich ein Befähigungsnachweis verlangt wird

Diese Hürde betrifft nur die Selbstständigkeit: Wer angestellt wechselt, braucht keinen Gewerbeschein. Wer auf eigene Rechnung anbietet, muss wissen, wo seine Tätigkeit steht. § 94 Gewerbeordnung 1994 zählt die reglementierten Gewerbe auf, darunter Baumeister (Z 5), Elektrotechnik (Z 16), Friseur (Z 22), Fußpflege (Z 23), Gastgewerbe (Z 26), Kosmetik (Z 42), Lebens- und Sozialberatung (Z 46), Massage (Z 48) und Tischler (Z 71).

Die Liste hat Lücken. Ziffer 1 trägt nur noch den Vermerk „aufgehoben durch Z 9, BGBl. I Nr. 94/2017“, die Arbeitsvermittlung ist damit frei. Ziffer 20 lautet „aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 212/2013“, seither ist auch die Fotografie frei. Alles, was nicht in § 94 steht, braucht keine Prüfung, sondern nur die Anmeldung: Gewerbe anmelden in Österreich, und für die Preisseite Stundensatz als Selbstständiger berechnen.

Was das AMS zahlt, und woran es hängt

§ 34 Abs. 3 Arbeitsmarktservicegesetz lautet vollständig: „Auf Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch.“ Jede der folgenden Leistungen ist Ermessenssache: ein Antrag, kein Anspruch.

Das Fachkräftestipendium ist der direkteste Weg. § 34b Abs. 1 AMSG verlangt fünf Dinge nebeneinander: „Mindestens vier Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensionsversicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre“, Arbeitslosigkeit oder Karenzierung für die Dauer der Ausbildung, „Qualifikation unter dem Fachhochschulniveau“, den Nachweis der Aufnahme, und laufende Ausbildungsfortschritte. Es gebührt „längstens für drei Jahre“. Welche Ausbildungen zählen, legt nach Abs. 3 der Verwaltungsrat des AMS fest, wobei „insbesondere jene Ausbildungen (Berufe) zu berücksichtigen“ sind, „an denen auf dem Arbeitsmarkt ein Mangel herrscht“; Studien an Universitäten und Fachhochschulen sind ausgenommen. Der Tagsatz beträgt laut AMS 2026 41,00 Euro; daneben ist eine geringfügige Beschäftigung möglich, die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 551,10 Euro brutto im Monat.

Passt die Ausbildung nicht hinein, bleiben die Beihilfe zu den Kurskosten und die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Letztere beträgt 2026 für Erwachsene 23,82 Euro täglich bei Teilzeit- und 33,86 Euro täglich bei Vollzeitmaßnahmen; bestehendes Arbeitslosengeld wird angerechnet. Beides setzt voraus, dass die Maßnahme vorher mit dem AMS besprochen war.

Der dritte Weg heißt im Alltag Arbeitsstiftung; im Gesetz kommt das Wort nicht vor. § 18 Abs. 5 AlVG regelt die Folge: „Die Bezugsdauer verlängert sich um höchstens 156 Wochen um Zeiten, in denen der Arbeitslose an einer Maßnahme im Sinne des Abs. 6 teilnimmt.“ Auf höchstens 209 Wochen steigt das in zwei Fällen, unter anderem ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Anerkannt wird die Maßnahme von der Landesgeschäftsstelle, sie entsteht also zwischen Betrieb und AMS.

Bildungskarenz: das Instrument blieb, das Geld wurde neu geregelt

Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld, §§ 26 und 26a AlVG, sind mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft getreten, aufgehoben durch BGBl. I Nr. 7/2025. Das arbeitsrechtliche Instrument gibt es weiter: § 11 AVRAG heißt in der seit 1. Jänner 2026 geltenden Fassung weiter „Bildungskarenz“ und erlaubt eine Vereinbarung „für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr“, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen zwölf Monate gedauert hat, mit vier Jahren Rahmenfrist bis zur nächsten.

Der neue Haken steht im selben Absatz: „Die Vereinbarung über die Bildungskarenz wird frühestens mit dem auf die Zustellung der Mitteilung über die Zuerkennung der Weiterbildungsbeihilfe nach § 37e des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) folgenden Tag wirksam.“ Ohne Zusage des AMS gibt es also auch arbeitsrechtlich keine Karenz. Die Zusage ist nach § 37e Abs. 1 AMSG Ermessenssache: Es „kann vom Arbeitsmarktservice eine Weiterbildungsbeihilfe zur (teilweisen) Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt werden“. Abs. 3 verlangt „mindestens 20 Wochenstunden“ Weiterbildung, bei Betreuungspflichten für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr 16, Abs. 5 zwölf Monate ununterbrochene versicherungspflichtige Beschäftigung im betroffenen Arbeitsverhältnis, im befristeten Saisonbetrieb drei Monate.

Das AMS, das die Sache Weiterbildungszeit nennt, schreibt: „Der früheste Beginn der Karenzierung (Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit) sowie Beginn der Förderung ist ebenfalls der 08.06.2026.“ Die Beihilfe folgt einem einkommensabhängigen Stufenmodell, beträgt „mindestens EUR 41,49 pro Tag“ und läuft höchstens ein Jahr in vier Jahren. Zur Vorklärung betreibt das AMS rund 70 BerufsInfoZentren, beraten wird persönlich, telefonisch oder online.

Klein anfangen, bevor der Vertrag endet

Zwischen altem Job und neuem Feld liegt meist eine Phase, in der beides nebeneinander läuft. Seit 28. März 2024 ist das ausdrücklich erlaubt: Nach § 2i AVRAG darf man ein weiteres Arbeitsverhältnis eingehen und deswegen nicht benachteiligt werden. Was an Stunden zulässig ist und wo der Betrieb widersprechen kann, behandelt Arbeitszeit im Nebenjob.

Kleine bezahlte Aufträge in der Nachbarschaft bringen weniger Geld als Auskunft: Nach drei Nachmittagen weißt du, ob die Arbeit hält, was die Berufsbeschreibung versprochen hat. Bei Lokali stellst du dafür ein Angebot ein, mit Tätigkeit, Umkreis und Preisvorstellung; Haushalte und Betriebe der Umgebung finden es über die Umkreissuche. Übliche Sätze: Nebenbei Geld verdienen.

Den Wechsel im Dienstverhältnis probieren: Teilzeitjob finden in Österreich für die Schutzrechte, Ferialjob finden in Österreich für die Abgrenzung zwischen Praktikum und echtem Arbeitsverhältnis. Was ein Angebot netto bedeutet, überschlägt der Gehaltsrechner; was Betriebe suchen, steht unter Stellenanzeigen.

Häufige Fragen

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich für den Quereinstieg selbst kündige?

Ja, aber erst vier Wochen später. § 11 Abs. 1 AlVG sagt: „Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld.“ Laut oesterreich.gv.at verschiebt sich dadurch nur der erste Bezugstag, die Dauer des Anspruchs bleibt gleich. Bei einer einvernehmlichen Auflösung gibt es diese Sperre nach Auskunft von AMS und oesterreich.gv.at nicht. Und § 11 Abs. 2 erlaubt in „berücksichtigungswürdigen Fällen“ eine Nachsicht, etwa bei „Aufnahme einer anderen Beschäftigung“ oder zwingenden gesundheitlichen Gründen; entschieden wird das im Einzelfall.

Darf mich meine Konkurrenzklausel am Wechsel hindern?

Nur unter mehreren Bedingungen gleichzeitig. Nach § 36 Angestelltengesetz muss sich die Beschränkung auf den Geschäftszweig des bisherigen Dienstgebers beziehen, sie darf „den Zeitraum eines Jahres nicht übersteigen“ und keine „unbillige Erschwerung des Fortkommens“ bedeuten. Außerdem ist sie unwirksam, wenn das zuletzt gebührende Monatsentgelt ohne Sonderzahlungen „das Zwanzigfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt“; die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 laut Österreichischer Gesundheitskasse 231,00 Euro täglich, die Schwelle liegt also bei 4.620 Euro im Monat. § 37 Abs. 2 nimmt sie zusätzlich weg, wenn der Dienstgeber selbst löst und die Person dazu keinen schuldhaften Anlass gegeben hat. Eine Konventionalstrafe ist auf das Sechsfache des letzten Nettomonatsentgelts begrenzt.

Muss ich eine bezahlte Ausbildung zurückzahlen, wenn ich das Feld wechsle?

Möglicherweise, aber nur unter engen Voraussetzungen. § 2d AVRAG verlangt eine schriftliche Vereinbarung, eine aliquote Berechnung für jedes zurückgelegte Monat, und die Rückerstattung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis erst „nach mehr als vier Jahren, in besonderen Fällen nach mehr als acht Jahren nach dem Ende der Ausbildung“ endet. Absatz 4 nennt fünf Beendigungsarten ohne Rückersatz: Probezeit, unbegründete Entlassung, begründeter vorzeitiger Austritt, Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, und Kündigung durch den Arbeitgeber ohne schuldhaften Anlass. Selbstkündigung und einvernehmliche Auflösung sind nicht darunter, und die Arbeiterkammer weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Klauseln auch bei einvernehmlicher Lösung weitergelten.

Gibt es die Bildungskarenz 2026 noch?

Das arbeitsrechtliche Instrument ja, die alte Geldleistung nein. Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld, §§ 26 und 26a AlVG, sind mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft getreten. § 11 AVRAG heißt weiterhin „Bildungskarenz“ und erlaubt eine Vereinbarung „für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr“ nach zwölf ununterbrochenen Monaten im Arbeitsverhältnis. Neu ist, dass die Vereinbarung erst „mit dem auf die Zustellung der Mitteilung über die Zuerkennung der Weiterbildungsbeihilfe nach § 37e des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) folgenden Tag wirksam“ wird. Diese Beihilfe „kann“ nach § 37e Abs. 1 AMSG gewährt werden, ein Anspruch ist es nicht. Sie setzt mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung voraus, bei Betreuungspflichten für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr 16, und das AMS nennt den 08.06.2026 als frühesten Beginn von Karenzierung und Förderung.

Brauche ich für den neuen Beruf eine Prüfung?

Das hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest. Für eine Anstellung verlangt die Gewerbeordnung nichts; welche Qualifikation der Betrieb sehen will, ist Sache des Betriebs und allenfalls des Kollektivvertrags. Selbstständig zählt § 94 Gewerbeordnung 1994: Was dort aufgezählt ist, ist reglementiert und braucht einen Befähigungsnachweis, etwa Elektrotechnik (Z 16), Friseur (Z 22), Fußpflege (Z 23), Gastgewerbe (Z 26), Kosmetik (Z 42), Lebens- und Sozialberatung (Z 46) oder Massage (Z 48). Was nicht dort steht, ist ein freies Gewerbe und wird nur angemeldet. Zwei Ziffern sind aufgehoben: Z 1 durch BGBl. I Nr. 94/2017, weshalb die Arbeitsvermittlung frei ist, und Z 20 durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I Nr. 212/2013, weshalb auch die Fotografie frei ist.

Trag ein, was du im neuen Feld schon übernehmen kannst, und sieh nach, was in deinem Umkreis gerade ausgeschrieben ist.

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