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Mit Nachhilfe Geld verdienen: So findest du Schüler

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Nachhilfe ist ein Nebenverdienst, für den es in Österreich keinen Gewerbeschein braucht. Der Grund steht in der Gewerbeordnung selbst: Privatunterricht ist von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen.

Zwei Sätze dagegen, die in Ratgebern zu diesem Thema fast immer stehen, halten der Nachprüfung nicht stand. Nachhilfe ist nicht pauschal von der Umsatzsteuer befreit, und einen Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro kennt das geltende Einkommensteuergesetz nicht mehr. Beide Stellen stehen hier im Wortlaut.

Alle Beträge gelten für das Kalenderjahr 2026 und werden in der Regel jährlich angepasst; die verlinkten amtlichen Seiten führen den geltenden Stand. Das ist Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wer Nachhilfe geben darf, und warum kein Gewerbeschein nötig ist

Nachhilfe geben kann grundsätzlich jeder, der ein Fach sicher beherrscht und es geduldig erklären kann. Ein Lehramt ist nicht nötig. Oberstufenschüler helfen jüngeren Schülern, Studierende geben Nachhilfe im eigenen Studienfach, und Berufstätige bringen Praxiswissen in Sprachen, Buchhaltung oder IT mit. Ein guter Test vorab: Kannst du einer fremden Person in fünf Minuten ein Thema so erklären, dass sie es danach selbst löst?

Gewerberechtlich ist die Lage eindeutig. § 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994 nimmt vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus: „die Ausübung der Erwerbszweige des Privatunterrichtes und der Erziehung und den Betrieb jener Anstalten, die diesen Aufgaben dienen“. Privatunterricht ist also weder ein freies noch ein reglementiertes Gewerbe, sondern steht ganz außerhalb der Gewerbeordnung. Eine Gewerbeanmeldung entfällt damit. Welche Tätigkeiten umgekehrt sehr wohl eine brauchen, steht im Ratgeber zum Gewerbe anmelden.

Das heißt nicht, dass gar nichts zu erledigen wäre: Steuer und Sozialversicherung folgen eigenen Regeln, und die stehen weiter unten. Die Arbeiterkammer Niederösterreich rät Eltern ausdrücklich, sich zu vergewissern, dass eine Nachhilfekraft rechtmäßig arbeitet. Wer diese Frage im Erstgespräch ruhig beantworten kann, hat einen Vorteil gegenüber allen, die das Thema umschiffen.

Welche Fächer gefragt sind, und wie groß die Nachfrage ist

Wie groß der Markt ist, misst die Arbeiterkammer Wien jährlich. Für das Nachhilfebarometer 2026 hat IFES von März bis Mai 3.208 Eltern mit 4.728 Schulkindern befragt. Ergebnis: 338.000 Kinder und Jugendliche, das sind 32 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, bekommen Nachhilfe in irgendeiner Form. Für bezahlte Nachhilfe geben Familien im Schnitt 720 Euro pro Kind und Jahr aus, österreichweit zusammen 144 Millionen Euro.

Die höchste Nachfrage gibt es traditionell in Mathematik. Mathe begleitet fast jede Schullaufbahn, vielen fällt es schwer, und der Bedarf reicht von der Volksschule über die Matura bis ins Studium. Stark gefragt sind außerdem Englisch und Deutsch, dahinter Physik und Chemie. Bei älteren Schülern kommen Rechnungswesen, Statistik und Programmieren dazu, und Deutsch als Zweitsprache ist ein eigener, wachsender Bereich.

Spezialisiere dich auf das, was du wirklich sicher kannst, und nenne es konkret. Ein Angebot wie Mathe für die Oberstufe samt Maturavorbereitung zieht passendere Anfragen an als ein pauschales Nachhilfe in allen Fächern.

Was Eltern zahlen und was du verdienst, sind zwei Zahlen

Belastbare österreichische Preisdaten gibt es, aber sie messen etwas anderes, als die meisten Ratgeber daraus machen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat 2026 oberösterreichische Nachhilfeinstitute verglichen. Grundlage war ein dreiwöchiger Ferienkurs zur Vorbereitung auf die Nachprüfung; die Einheiten dauerten je nach Anbieter 45 bis 120 Minuten und wurden alle auf 60 Minuten umgerechnet. Einzelunterricht kostet dort 24,92 bis 66 Euro, Kleingruppen 16,58 bis 39,07 Euro.

Das sind Institutspreise, also der Betrag, den Eltern an ein Unternehmen zahlen. Darin stecken Räume, Verwaltung, Werbung und Marge. Eine Verdienstprognose für eine private Nachhilfekraft ist das nicht, und eine repräsentative Erhebung darüber, was Privatpersonen tatsächlich pro Stunde nehmen, gibt es für Österreich nicht. Als Obergrenze des Marktes und als Verhandlungsanker taugen die Institutspreise trotzdem. Wie du von deinen eigenen Zeiten und Kosten zu einem Satz kommst, steht im Ratgeber zum Stundensatz berechnen.

Setz deinen Preis nicht zu niedrig an, nur um schnell jemanden zu bekommen. Die AK Niederösterreich empfiehlt Eltern, eine Probestunde zu vereinbaren und nach Fahrtpauschalen beim Hausbesuch zu fragen. Beides kannst du von dir aus anbieten und beziffern, statt darauf zu warten, danach gefragt zu werden.

Nachhilfe ist nicht pauschal von der Umsatzsteuer befreit

Das ist die Stelle, an der die meisten Nachhilferatgeber danebengreifen. § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 befreit in lit. a „die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen“ und in lit. b „die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a“.

Entscheidend sind vier Wörter aus lit. b: „an öffentlichen Schulen“. Befreit ist der Privatlehrer, der an einer solchen Schule unterrichtet, nicht jeder, der privat unterrichtet. Wer nachmittags bei Familien zu Hause oder per Videocall Nachhilfe gibt, unterrichtet nicht an einer Schule und fällt damit nicht unter lit. b. Der Satz „Nachhilfe ist umsatzsteuerbefreit“ stimmt in dieser Allgemeinheit nicht.

Praktisch trifft das die wenigsten, aber aus einem anderen Grund als dem behaupteten. Wer unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr bleibt, stellt ohnehin ohne Umsatzsteuer aus. Das ist eine Befreiung wegen der Höhe der Umsätze, nicht wegen der Unterrichtstätigkeit, und sie hat eigene Bedingungen; die Wirtschaftskammer führt sie auf, ausführlich stehen sie im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. Wer die Grenze überschreitet, kann sich für Nachhilfe zu Hause nicht ersatzweise auf lit. b berufen.

Einkommensteuer: unterrichtende Tätigkeit, und die 730 Euro

Steuerlich sind Einkünfte aus Nachhilfe kein Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit. § 22 Z 1 lit. a EStG 1988 nennt ausdrücklich „Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit“. Wer dagegen bei einem Nachhilfeinstitut angestellt ist, bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und das Institut führt die Lohnsteuer ab.

Ein Begriff, der durch fast jeden Nachhilferatgeber geistert, hält der Nachprüfung nicht stand: der Veranlagungsfreibetrag. Im geltenden § 41 EStG 1988 kommt das Wort nicht mehr vor. Dort steht etwas anderes: Wer lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezieht, ist zu veranlagen, wenn er „andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt“. Das ist eine Freigrenze, deren Überschreiten eine Pflichtveranlagung auslöst, und sie gilt nur für Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug. Steuerfrei stellt sie nichts, und auf ein Gehalt, von dem der Betrieb bereits Lohnsteuer einbehält, ist sie nicht anzuwenden.

Wer daneben gar kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat, für den greifen andere Grenzen. Welche das sind, steht im Ratgeber zum steuerfreien Dazuverdienen.

Ab wann die Sozialversicherung dazukommt

Wer selbständig unterrichtet und dafür keine Gewerbeberechtigung braucht, gehört sozialversicherungsrechtlich zu den Neuen Selbständigen. Das Unternehmensserviceportal beschreibt sie als Personen, die „aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ erzielen und „für diese Tätigkeiten keine Gewerbeberechtigung benötigen“. Genau das trifft auf Nachhilfe zu.

Die SVS nennt dafür eine Versicherungsgrenze: „Die Versicherungsgrenze im Jahr 2026 beträgt EUR 6.613,20 jährlich.“ Maßgeblich sind die Einkünfte, also der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Wer darunter bleibt, ist von der Pflichtversicherung ausgenommen.

Wird die Grenze überschritten, prüft die SVS das im Nachhinein anhand des Einkommensteuerbescheids. Wer erst dadurch erfasst wird, zahlt laut SVS einen Beitragszuschlag von 9,3 Prozent auf die Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Vermeiden lässt sich der, indem man die Überschreitung innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Bescheids selbst meldet. Diese Frist ist der wichtigste Termin für alle, die absehbar über die Grenze kommen.

Wenn du selbst zur Schule gehst oder studierst

Ein großer Teil der Nachhilfe wird von Schülern und Studierenden gegeben, und für sie kommt eine zweite Rechnung dazu. Familienbeihilfe und Studienbeihilfe haben eigene Zuverdienstgrenzen, sie stehen in zwei verschiedenen Gesetzen und fallen der Höhe nach auseinander. Wer darüber liegt, verliert nicht automatisch alles: bei der Familienbeihilfe verringert sich der Betrag um die Überschreitung. Die geltenden Zahlen und die Bedingungen dazu stehen im Ratgeber als Student Geld verdienen.

Online oder vor Ort unterrichten

Beide Varianten haben klare Vorteile. Vor Ort, also bei dir, beim Schüler zu Hause oder an einem neutralen Platz wie einer Bibliothek, entsteht eine persönlichere Bindung, es gibt weniger Ablenkung, und gerade bei jüngeren Kindern wirkt das oft besser. Dafür bist du räumlich begrenzt und hast Anfahrtszeiten, die bezahlt gehören.

Online über Videocall mit geteiltem Bildschirm oder digitalem Whiteboard spart Wege, ist flexibler planbar und macht dich unabhängig von der Entfernung. Das eignet sich besonders für ältere Schüler, Studierende und Sprachunterricht. Viele kombinieren beides: vor Ort für die Nachbarschaft, online für alles Weitere.

Wie du die ersten Schüler in deiner Nähe findest

Der schwierigere Teil ist selten das Unterrichten, sondern der Anfang. Klassische Wege sind Aushänge in Schulen, Universitäten und Supermärkten sowie Empfehlungen im Bekanntenkreis. Sie funktionieren, sind aber langsam und schwer planbar.

Ein gutes Angebot beantwortet die wichtigsten Fragen sofort: Fach und Niveau konkret, deine Qualifikation oder Erfahrung, online oder vor Ort, dein Stundensatz und deine Verfügbarkeit. Schreib in einfacher Sprache und ohne Floskeln. Statt motivierter Nachhilfelehrer schreibst du besser, dass du seit zwei Jahren Mathe in der Oberstufe gibst und gezielt auf Schularbeiten und Matura vorbereitest.

Auf Lokali stellst du als Privatperson ein kostenloses Angebot ein, und Familien aus deiner Umgebung finden es über die Umkreissuche. Umgekehrt geben Eltern und Schüler auch selbst Gesuche auf; die kannst du unter den Inseraten in deiner Region durchsehen und dich direkt melden, statt zu warten. Wer schnell und verlässlich auf Termine reagiert, wird weiterempfohlen, und das ist auf Dauer der günstigste Weg zu neuen Schülern.

Häufige Fragen

Brauche ich für Nachhilfe einen Gewerbeschein?

Nein. § 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994 nimmt „die Ausübung der Erwerbszweige des Privatunterrichtes und der Erziehung“ vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus. Privatunterricht ist damit weder ein freies noch ein reglementiertes Gewerbe, eine Gewerbeanmeldung entfällt. Steuer und Sozialversicherung sind davon unberührt und folgen eigenen Regeln.

Ist Nachhilfe von der Umsatzsteuer befreit?

Nicht pauschal. § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994 befreit „die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a“. Die Befreiung hängt also am Unterricht an einer solchen Schule. Nachhilfe beim Schüler zu Hause oder per Videocall fällt nicht darunter. In der Praxis bleibt sie meist trotzdem umsatzsteuerfrei, aber über die Kleinunternehmerregelung, also wegen der Höhe der Umsätze.

Wie viel kann ich pro Stunde verlangen?

Eine repräsentative österreichische Erhebung über die Sätze privater Nachhilfekräfte liegt nicht vor. Belegt sind nur Institutspreise: Die AK Oberösterreich hat 2026 Ferienkurse verglichen und kam, umgerechnet auf 60 Minuten, auf 24,92 bis 66 Euro im Einzelunterricht und 16,58 bis 39,07 Euro in der Kleingruppe. Das ist der Betrag, den Eltern an ein Unternehmen zahlen, inklusive Räumen, Verwaltung und Marge, und damit eher eine Obergrenze als eine Verdienstprognose.

Ab wann muss ich mich bei der SVS melden?

Als Neuer Selbständiger, sobald die Einkünfte aus der Tätigkeit die Versicherungsgrenze übersteigen. Die SVS nennt für 2026 einen Betrag von EUR 6.613,20 jährlich. Maßgeblich ist der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Wird die Grenze erst über den Einkommensteuerbescheid sichtbar, kommt ein Beitragszuschlag von 9,3 Prozent dazu; er entfällt, wenn die Überschreitung binnen acht Wochen nach Erhalt des Bescheids gemeldet wird.

Gibt es einen Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro?

Diesen Begriff kennt das geltende Gesetz nicht mehr. § 41 EStG 1988 sagt, dass zu veranlagen ist, wer neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften „andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt“. Das ist eine Freigrenze für die Pflichtveranlagung und betrifft nur Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug. Steuerfrei gestellt wird damit nichts.

Wie finde ich die ersten Schüler?

Aushänge in Schulen und Universitäten sowie Empfehlungen im Bekanntenkreis funktionieren, brauchen aber Zeit. Schneller geht es über ein lokales Angebot, das Fach, Niveau, Unterrichtsform, Stundensatz und Verfügbarkeit konkret nennt, sodass Familien aus der Umgebung es über die Umkreissuche finden. Dazu lohnt der Blick auf bestehende Gesuche von Eltern und Schülern, auf die du dich direkt melden kannst.

Beschreibe, welches Fach du auf welchem Niveau unterrichtest, und sieh nach, wer in deinem Umkreis gerade Nachhilfe sucht.

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